Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3585 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Theatergipfel vom 12. Dezember 2014 und ANTWORT der Landesregierung Am 12. Dezember 2014 fand in Schwerin der sogenannte Theatergipfel statt, bei dem der Ministerpräsident und weitere Regierungsmitglieder mit Vertretern der theatertragenden Kommunen über die zukünftige Entwicklung der Theater und Orchester im östlichen Landesteil berieten. Hierüber wurde im Nordmagazin des NDR berichtet. 1. Welche Modelle, Vorschläge und Positionspapiere stellten die Grund- lage für die o. g. Beratung dar (bitte detailliert auflisten)? 2. Wurde für die o. g. Zusammenkunft von der Landesregierung eigens eine Gesprächsgrundlage erarbeitet und den Teilnehmern im Vorwege zugestellt? Wenn ja, womit wird begründet, dass den kommunalen Entscheidungsgremien sowie dem Landtag dieses Dokument bis dato vorenthalten wurde und nunmehr als ultimatives Ergebnis eines Beratungsprozesses zum Nachvollzug dargeboten wird? Zu 1 und 2 Grundlage der Beratung war das von der Landesregierung vorgelegte Eckwertepapier zur Entwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen im Kulturkooperationsraum II (siehe Anlage). Es handelt sich dabei einerseits um ein Angebot auf der Basis eines modifizierten Modells 7 der Metrum Managementberatung GmbH, andererseits um Angebote, die einen möglichen autonomen Weg der zuständigen kommunalen Träger berücksichtigen. Drucksache 6/3585 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Vorschläge wurden bereits im Vorfeld intensiv mit den Trägern und Intendanten in der Steuerungsgruppe diskutiert und dann im Entwurf den Trägern vor der Sitzung am 12. Dezember 2014 zugeleitet. Insbesondere das Fusions-Angebot des Landes ist das Ergebnis der Auswertung der Modellvorschläge der Metrum Managementberatung GmbH und der darauf bezogenen Diskussionen beziehungsweise Stellungnahmen der kommunalen Träger, der kommunalen Gremien und interessierter Kreise. Die Träger sind gehalten, dieses Angebot mit den kommunalen Vertretungen zu diskutieren. Hierfür wurde im Ergebnis der Verhandlung am 12. Dezember 2014 eine grundsätzliche Frist bis zum 28. Februar 2015 festgelegt, um eine ordnungsgemäße Befassung in allen Gremien sicher zu stellen. 3. Auf welcher rechtlichen Grundlage meint die Landesregierung denjenigen theatertragenden Kommunen, die den Ergebnissen des Theatergipfels per Beschluss der jeweiligen Kommunalvertretung nicht beitreten wollen, lediglich eine Mindestförderung in Aussicht stellen zu brauchen und worin würde diese Mindestförderung bestehen? Es wird auf Nummer 5.5 des Theatererlasses 2014/2015 verwiesen. Siehe hierzu Anlage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2697. Zehn Prozent der Zuweisungssumme werden schon in den Jahren 2014 und 2015 in Abhängigkeit vom Zustandekommen von Zielvereinbarungen und deren Umsetzung zur Sicherung einer landesweit abgestimmten Theater- und Orchesterlandschaft ausgezahlt. Künftig würden die Träger diese um zehn Prozent des bereinigten Zuschusses des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (vergleiche hierzu Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2697) reduzierten Mittel als Basisfinanzierung ausgereicht bekommen. Sofern die Theater Umstrukturierungsmaßnahmen einleiten, die zu einer nachgewiesen nachhaltig tragfähigen wirtschaftlichen Perspektive führen, erhöht das Land die Zuschüsse um jeweils zehn Prozent auf die bereinigten Zuschüsse gemäß Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2697. 4. Womit wird begründet, dass, wie zu erfahren war, eine landesseitige Dynamisierung der Theaterförderung nicht, wie bislang kommuniziert , ab 2020, sondern erst nach 2021 einsetzen soll und gilt die in Rede stehende Regelung dann nur für den östlichen Landesteil? Das Eckwertepapier vom 12. Dezember 2014 beinhaltet die Regelung, bei einer Fusion zu einem „Staatstheater Nordost“ (Arbeitstitel) ab 2020 die jährlichen Kostensteigerungen durch Erhöhungen des Landesanteils und des kommunalen Anteils auszugleichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3585 3 5. Auf welchen Berechnungen basieren die verlautbarten landesseitigen Umstrukturierungshilfen für die Theater und Orchester in Höhe von 1,9 Mio. Euro bis 2021 und welche rechtlichen Grundlagen zieht die Landesregierung jenseits des Zeitrahmens des geltenden und des kommenden Doppelhaushalts für ihre Zusage heran (bitte detailliert darstellen)? Die Berechnungen beruhen auf den kalkulatorischen Prognoseberechnungen der Metrum Managementberatung GmbH. Sofern die kommunalen Träger der angebotenen Landesbeteiligung zustimmen, würde die Landesregierung nach erfolgter eigener Prüfung gemäß § 63 Absatz 1 LHO M-V die Zustimmung des Landtages zum Erwerb von Gesellschafteranteilen beantragen. Gegenstand dieser Befassung würden auch die aus der Gesellschafterstellung erwachsenden finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt sein. Im Übrigen stehen die von der Landesregierung jenseits des Zeitrahmens des geltenden Doppelhaushaltes unterbreiteten Angebote selbstverständlich unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers. 6. Worauf gründet sich die Überlegung der Landesregierung von einer Mehrheitsbeteiligung an einem fusionierten Theater und Orchester im östlichen Landesteil, wenn, wie zu erfahren war, sich die Gesellschafterstruktur an der Höhe der finanziellen Beiträge ausrichten soll, jedoch diese finanziellen Beiträge (Förderung des Landes) im übergroßen Umfang auf einer Verteilung rein kommunalen Geldes über das Finanzausgleichsgesetz beruht? Im Falle einer grundsätzlichen Verständigung zur Übernahme der Mehrheitsgesellschafterposition durch das Land werden unter anderem die Höhe der Gesellschafteranteile der Träger und Finanzierungsfragen vor der Gesellschaftsgründung in Arbeitsgruppen zu diskutieren und in Abstimmung mit den Trägern festzulegen sein. 7. Auf welcher künstlerischen konzeptionellen Grundlage wird der zukünftige Personalbestand um 65 Stellen reduziert und in welcher Weise soll durch diese Maßnahme die künstlerische Qualität sowie das Programmangebot verbessert werden? Das Modell der Metrum Managementberatung GmbH enthielt einen Abbau von 102 Personalstellen. Hierbei wurden insbesondere die Altersabgänge und die Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen in einem fusionierten Theater- und Orchesterbetrieb zur Grundlage der Überlegungen gemacht. Drucksache 6/3585 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Dabei wurden künstlerisch notwendige Nachbesetzungen zur Aufrechterhaltung eines künstlerischen Angebotes berücksichtigt. Allgemein galten die Grundprämissen, dass an allen Standorten das gesamte Spartenangebot für das Publikum und mindestens eine produzierende Sparte erhalten bleibt. Dieses Modell wurde mit den Intendanten diskutiert, weitere Stellungnahmen wurden einbezogen und das Modell wurde weiterentwickelt. Im Ergebnis des Diskussionsprozesses unterbreitete das Land ein Angebot für den Fall einer Fusion, die von den Intendanten beider Theater im Kulturkooperationsraum II als grundsätzlich umsetzbar angesehen wird. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung des Metrum-Berichtes unter: http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=135617 verwiesen. Die dahinter stehenden Analysen hat die Metrum Managementberatung GmbH in Veranstaltungen auch in den kommunalen Gremien und ebenso in den zahlreichen Fragenkatalogen erläutert. 8. Worin bestehen die Forderungen gegenüber den künstlerischen Gewerkschaften hinsichtlich der Ergebnisse des Theatergipfels (bitte konkret darlegen)? Das Angebot des Landes steht unter dem Vorbehalt einer abschließenden Einigung mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), anderen Gewerkschaften und den betrieblichen Personalvertretungen zu betriebsbedingten Kündigungen. Es kann insbesondere nur aufrechterhalten werden, wenn unter anderem bei Anhebung der Anzahl der Orchestermitglieder auf über 98 kein Wechsel nach Vergütungsgruppe A erfolgt. Zugleich müssen bei den Verhandlungen mit der DOV und den Betriebsräten unter anderem die Regelungen zur tariflichen Vergütung nach TVK-B (Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern - Vergütungsgruppe B) einerseits und TVK-B mit Fußnote andererseits vereinheitlicht, die Kilometerbegrenzung aufgehoben und die Betriebsvereinbarung zur Dienstsitzregelung gekündigt werden. Ein etwaiger Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen setzt eine entsprechende umfängliche Einigung voraus. Zudem muss eine schrittweise Tarifangleichung zwischen der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz und der Theater Vorpommern GmbH bis 2020 verhandelt werden. Die DOV wurde über den derzeitigen Verhandlungsstand informiert und zu Gesprächen im Januar 2015 eingeladen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3585 5 Anlage Eckwertepapier - Theater und Orchester im östlichen Landesteil Die Landesregierung verfolgt den Grundsatz, dass es zwischen den Kulturkooperationsräumen bei der bisherigen Aufteilung der vom Land für die Theaterträger zur Verfügung gestellten Finanzmittel bleibt. Das Land ist bereit, dies rechtsverbindlich dauerhaft festzuschreiben. Für den östlichen Kulturkooperationsraum sind dies jährlich somit 17,539 Mio. Euro (einschließlich Zuweisung Güstrow: 100.000 Euro, Deutsche Tanzkompanie (DTK): 950.000 Euro und Vorpommersche Landesbühne Anklam (VLB): 1.250.000 Euro), die weiterhin zur Verfügung stehen. Ohne eine Reform drohen im Jahr 2020 allein beim Theater Vorpommern (TVP) und der Theater- und Orchestergesellschaft Neubrandenburg-Neustrelitz (TOG) Defizite in einer Gesamthöhe von 5,84 Mio. Euro mit weiterhin steigender Tendenz. Zwischen 2015 und 2022 sind es voraussichtlich insgesamt 28,94 Mio. Euro. Auf der Grundlage der von Metrum vorgelegten Modellberechnungen unterbreitet das Land hiermit folgendes Angebot: I Fusion „Staatstheater Nordost“ Das Angebot basiert auf dem modifizierten Modell 7 von Metrum. Es sieht vor, dass sich das Land an der Trägerschaft eines neuen Staatstheaters beteiligt, das sich aus TVP und TOG bildet. Die Synergien zwischen den Theaterstandorten in der Region sollen möglichst weitgehend genutzt und das Spielplanangebot für das Publikum auf hohem Niveau erhalten werden. Das Angebot des Landes besteht deshalb aus folgenden Eckwerten für ein neues Staatstheater: Die bisherigen Träger und das Land gründen gemeinsam eine Theater- und Orchestergesellschaft , an der das Land bereit ist, eine Mehrheit zu halten. Die Träger verpflichten sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Wirtschaftsplan einzuhalten. Alles weitere regelt der Gesellschaftsvertrag. Details eines möglichen Gesellschaftsvertrages und der Ausgestaltung der GmbH inklusive der Beteiligungsanteile und der Liegenschaftsfragen sowie Grundvoraussetzungen für eine Landesbeteiligung sind vor Einstieg des Landes zu klären und gegebenenfalls notwendige Schritte vorab einzuleiten. Die bisherigen Träger und das Land sowie die Intendanten der Theater bilden hierzu drei Arbeitsgruppen, in denen die Details der Fusion in rechtlicher, künstlerischer und finanzieller Hinsicht ausgearbeitet werden. Im Gesellschaftsvertrag wird vereinbart, dass das neue Staatstheater folgende produzierende Sparten nach Standorten vorhalten wird: - Oper in Stralsund (einschließlich Opernorchester) - Schauspiel (inkl. Kinder-/Jugendtheater) und Ballett in Greifswald - Konzert in Neubrandenburg - Musikalisches Schauspiel in Neustrelitz sowie Erhalt der Schlossgartenfestspiele durch das „Staatstheater Nordost“ 1 1 Die künstlerische Positionierung der Sparte obliegt dem zukünftigen Intendanten. Drucksache 6/3585 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Das Land verpflichtet sich, dem „Staatstheater Nordost“ bis zum Jahr 2020 jährlich einen Zuschuss von 16,289 Mio. Euro zu gewähren. Darin enthalten ist der Pauschalbetrag für die Deutsche Tanzkompanie (DTK) in Höhe von 950.000 Euro sowie die Zuweisung für das Bespieltheater Güstrow in Höhe von 100.000 Euro, solange ein entsprechender Vertrag besteht. Die Träger verpflichten sich, ihre anteiligen Mittel des Jahres 2014 weiterhin jährlich bereitzustellen und soweit erforderlich die hierfür notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsaufstellung gegebenenfalls durch Einnahmesteigerungen oder durch die Setzung von Prioritäten zu schaffen. Alle bisherigen indirekten Leistungen der Kommunen werden ebenfalls beibehalten. Das Land beabsichtigt, im Rahmen der FAG-Novelle 2018 eine gleichmäßige Verteilung des kommunalen Anteils über alle Kommunen zu gewährleisten. Aufgrund des neuen FAG und der damit verbundenen Neuverteilung der Mittel (Theatermittel ) beabsichtigen die theatertragenden Kommunen, ihre Binnenverteilung neu zu regeln. Das Metrum-Modell umfasste 383 Stellen für das neue Staatstheater. Das Land ist unter Auswertung der Gespräche mit den Trägern der Theater bereit, ein darüber hinausgehendes Angebot zu unterbreiten und stellt dem neuen Staatstheater bis 2022 insgesamt bis zu circa 420 Personalstellen2 möglichst unter Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen in Aussicht, die sich vorbehaltlich künstlerischer und betriebswirtschaftlicher Entscheidungen der Intendanz folgendermaßen modellhaft auf die Standorte verteilen (circa): - Stralsund: 125,5 (davon 38 Orchesterstellen) - Greifswald: 112 (inkl. Sitz der Intendanz) - Neubrandenburg: 85 (davon 67 Orchesterstellen und 1 GMD) - Neustrelitz: 94 (inkl. ca. 30 Stellen für zentrale Werkstätten und 25 Stellen musikalisches Schauspiel) - Putbus: 3,5 Das neue „Staatstheater Nordost“ soll zur Sommerspielzeit mit einem einheitlichen Konzept Festspiele unter Einbeziehung der mobilen Bühne und des Schlossgartens in Neustrelitz veranstalten. Dazu wird die Stelle eines Festspieldirektors neu geschaffen. Die Festspiele nutzen vorrangig die künstlerischen Angebote der Sparten des Staatstheaters. Das neue Staatstheater verpflichtet sich, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis 2020 wieder am Flächentarif orientierte Löhne und Gehälter zu bezahlen. Ab 2020 werden die jährlichen Kostensteigerungen durch Erhöhungen des kommunalen Anteils und des Landesanteils ausgeglichen. Im Rahmen des Kompromissangebotes reduziert sich durch den schrittweisen Abbau von 65 Stellen die Finanzierungslücke nach heutigem Kenntnisstand von 28,94 Mio. Euro auf 13,15 Mio. €. Zur Schließung der verbleibenden Lücke entfällt die Zweckbindung des für die Deutsche Tanzkompanie vorgesehenen Pauschalbetrages. Die weitere Schließung der Finanzierungslücke setzt außerdem voraus, dass die Kommunen Neubrandenburg und Neustrelitz ab 2016 ihre Beiträge jeweils dauerhaft um 400.000 Euro jährlich erhöhen - unter Beibehaltung aller bisherigen direkten und indirekten Zuschüsse. 2 Stellenanzahl kann in Abhängigkeit der Deckung der Finanzierungslücke sowie aufgrund notwendiger Entscheidungen der Intendanz und der unterschiedlichen Wertigkeit der Stellen abweichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3585 7 Hierdurch können in Neustrelitz das Schauspiel und Neubrandenburg ein größeres Orchester erhalten werden. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erklärt durch den Landrat seine Bereitschaft, die Zuschüsse an die TOG bis zu einer Änderung des FAG in bisheriger Höhe aufrecht zu erhalten. Die Mittel sollen zu 40 Prozent dem Standort Neustrelitz und zu 60 Prozent Neubrandenburg zugerechnet werden. Die Finanzierungslücke reduziert sich zwischen 2015 bis 2022 derzeit voraussichtlich auf 3,3 Mio. Euro. Durch den grundsätzlichen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen entstehen Mehrkosten von voraussichtlich 1,9 Mio. Euro, die in der Finanzierungslücke von 3,3 Mio. Euro enthalten sind. Zur Abdeckung dieses Betrages stellt das Land bis 2021 temporäre Umstrukturierungshilfen in entsprechender Höhe zur Verfügung, sofern das Theater nachweislich alle vereinbarten Maßnahmen umgesetzt und gegebenenfalls weitere notwendige Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die Einnahmen zu erhöhen und die Ausgaben zu begrenzen. Die verbleibende Finanzierungslücke von 1,4 Mio. Euro muss durch gemeinsame Anstrengungen geschlossen werden. Zu decken ist ab 2019 ohne Dynamisierung dauerhaft ein jährlicher Betrag von 350.000 Euro. Das Land ist grundsätzlich bereit, sich an der notwendigen Sanierung der Theater zu beteiligen. Dieses Angebot steht unter dem Vorbehalt einer abschließenden Einigung mit der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), anderen Gewerkschaften und den betrieblichen Personalvertretungen zu betriebsbedingten Kündigungen. Es kann insbesondere nur aufrechterhalten werden, wenn unter anderem bei Anhebung der Anzahl der Orchestermitglieder auf über 98 kein Wechsel nach Vergütungsgruppe A erfolgt. Zugleich müssen bei den Verhandlungen mit der DOV und den Betriebsräten u. a. die Regelungen zur tariflichen Vergütung nach TVK-B einerseits und TVK-B mit Fußnote andererseits vereinheitlicht, die Kilometerbegrenzung aufgehoben und die Betriebsvereinbarung zur Dienstsitzregelung gekündigt werden. Ein etwaiger Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen setzt eine entsprechende, umfängliche Einigung voraus. Zudem muss eine schrittweise Tarifangleichung zwischen TOG und TVP bis 2020 verhandelt werden. II. Alternativen: Teilfusion und Autonomie Für den Fall, dass die Träger und die kommunalen Gremien das Angebot des Landes nicht annehmen, werden folgende Alternativen aufgezeigt: Teilfusion Sofern sich ein einzelner Träger der Fusion nicht anschließt, wird das Land seinen Finanzierungsbeitrag gemäß FAG-Regelungen an diesen Träger auf ein Mindestmaß reduzieren. Die darüber hinausgehenden Mittel des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Sicherung einer nachhaltig tragfähigen Theater- und Orchesterstruktur werden ausschließlich den fusionswilligen Trägern zur Verfügung gestellt, sofern sie die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und die Strukturen für einen eigenständigen gemeinsamen Theaterbetrieb schaffen. Das Land wird sich an dieser Gesellschaft gegebenenfalls beteiligen. Drucksache 6/3585 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Autonomie Sofern eine Fusion nicht zustande kommt, respektiert das Land die Entscheidungsrechte der kommunalen Theaterträger zur Sanierung der Theater im östlichen Kulturkooperationsraum in eigener Verantwortung (Metrum-Modell 1). Das Land beteiligt sich demgemäß nicht gesellschaftsrechtlich an den kommunalen Theatern. Eine Beteiligung an der Übernahme etwaiger zukünftiger Defizite der Theater durch das Land entfällt. Das Land stellt die jährlichen Basiszuschüsse bereit (TVP: 7,409 Mio. Euro; TOG: 7,729 Mio. Euro). Sofern die Theater Umstrukturierungsmaßnahmen einleiten, die zu einer nachgewiesen nachhaltig tragfähigen wirtschaftlichen Perspektive führen, erhöht das Land die Zuschüsse um jeweils 10 Prozent auf die bereinigten Zuschüsse gemäß Anlage 1 des FAG-Theatererlasses 2014/2015 (TVP: 549.384 Euro; TOG: 501.613 Euro). III. Angebot des Landes zur Schaffung einer neuen Struktur für die Vorpommersche Landesbühne Anklam (VLB) Die VLB soll nach den Empfehlungen von Metrum aufgrund ihres besonderen Profils nicht in das „Staatstheater Nordost“ integriert werden und neben der Versorgung der strukturschwachen Region mit passenden Theaterangeboten eine Berufsschule für theaternahe Berufe (Vorpommersche Kulturakademie e. V.) aufbauen. Die VLB befindet sich laut Metrum in einer wirtschaftlich prekären Situation und erwartet steigende Defizite in Höhe von bis zu 610.000 Euro im Jahr 2020. Gegen den von Metrum vorgelegten Modellentwurf gibt es insbesondere kommunalaufsichtsrechtliche Bedenken. Ohne Reformmaßnahmen entsteht zwischen 2015 - 2022 eine Finanzierungslücke von insgesamt bis zu 4,34 Mio. Euro. Die VLB Anklam sieht sich nach Gesprächen von Metrum in der Lage, hiervon insgesamt 1,94 Mio. Euro selbst zu erwirtschaften. Es verbleibt somit bis 2022 eine Finanzierungslücke (ohne Dynamisierungsbetrag ab 2021) von 2,4 Mio. Euro oder jährlich 300.000 Euro. IV. Frist Angesichts der weit fortgeschrittenen Diskussionen und der Dringlichkeit einer nachhaltigen Theaterreform erwartet das Land eine Entscheidung über die grundsätzliche Annahme des Angebots auf der Basis dieses Eckwertepapiers bis zum 28. Februar 2015, ansonsten grundsätzlich in der ersten Sitzung der Vertretung.