Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3588 6. Wahlperiode 19.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Schulärztliche Untersuchungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kinder zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr haben in den Jahren 2012 und 2013 an der Untersuchung der Gesund- heitsämter in Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen (wir bitten um getrennte Angabe der Daten für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte)? Die Anzahl der untersuchten Kinder (3. bis 6. Lebensjahr) in den Jahren 2012 und 2013 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Landkreis/kreisfreie Stadt 2012 2013 Rostock 15 406 Schwerin 323 248 Mecklenburgische Seenplatte 1.877 1.882 Landkreis Rostock 985 992 Vorpommern-Rügen 1.911 1.476 Nordwestmecklenburg 757 448 Vorpommern-Greifswald 1.218 1.174 Ludwigslust-Parchim 432 388 Mecklenburg-Vorpommern 7.518 7.014 Angaben liegen nur kumuliert für die genannte Alterspanne vor, Angaben zu den einzelnen Altersjahren liegen nicht vor. Drucksache 6/3588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Eltern, deren Kinder an den schulärztlichen Untersuchungen 2012/2013 und 2013/2014 nicht teilgenommen haben, erhielten die Information, dass es sich um Pflichtuntersuchungen handelt? Vor jedem Termin zur schulärztlichen Untersuchung erhalten alle Eltern vorab ein Einladungsschreiben, in dem die gesetzlichen Grundlagen für diese Untersuchungen aufge- führt sind und wo diese nachgelesen werden können. Somit werden alle Eltern darüber informiert, dass es sich um eine Pflichtuntersuchung handelt. Soweit die Gesundheitsämter Termine zum Nachholen der Untersuchung für Schülerinnen und Schüler anbieten, die am Tag der Untersuchung nicht anwesend waren, wird auch in diesen Schreiben nochmals auf die Pflicht zur Untersuchung hingewiesen. Für das Einladungsschreiben sowie für das Erinne- rungsschreiben werden einheitliche Muster verwendet. 3. Wie viele Kinder, deren Eltern an die Pflicht der schulärztlichen Untersuchung erinnert wurden, nahmen auch infolge nicht an den Untersuchungen teil (bitte Daten nach Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt angeben)? Es gibt seitens der Landkreise und kreisfreien Städte keine gesetzliche Verpflichtung, diese Information zu erfassen. Ungeachtet dessen werden in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten die Zahlen fakultativ erhoben. In zwei Landkreisen wurden die Zahlen geschätzt, in zwei weiteren Landkreisen erfolgte weder eine Erfassung noch eine Schätzung der Zahlen. Landkreis/kreisfreie Stadt 2012/2013 2013/2014 Rostock 13 15 Schwerin 3 3 Mecklenburgische Seenplatte keine Erfassung 1 keine Erfassung Landkreis Rostock circa 3 2 circa 3 Vorpommern-Rügen 3 0 Nordwestmecklenburg 0 0 Vorpommern-Greifswald circa 5 circa 5 Ludwigslust-Parchim keine Erfassung keine Erfassung 1 Keine Erfassung: Weder liegen dem Landkreis Zahlen vor, noch konnte eine Schätzung vorgenommen werden. 2 circa-Angaben: Schätzwerte 4. Ab wann gilt bei den Schuleingangsuntersuchungen eine neue, verän- derte Dokumentation? Eine neue, veränderte Dokumentation gilt ab dem Schuljahr 2013/2014. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3588 3 5. Wodurch unterscheidet sich die geltende Dokumentation von der Vorgängerversion? Gestrichen wurde die Erfassung der folgenden Befunde: - Skoliose, - Kyphose, - Haltungsschwäche. Neu aufgenommen wurden die Erfassung von: - Hypertonie, - Diabetes mellitus, - Erkrankungen der Harnorgane, - Anfallsleiden, - sonstig chronisch krankes Kind, - Wirbelsäulenauffälligkeiten, - Hüftschäden, - Fußschäden, - Händigkeit. 6. Welche Gründe führt die Landesregierung für die Veränderung der Dokumente an, die die Ergebnisse der Vorschuluntersuchung bein- halten? Die in der bisherigen Dokumentation erhobenen Merkmale „Aufsuchen eines niedergelassenen Arztes empfohlen“, darunter wegen Seh-, Hör- beziehungsweise Sprachstörungen und anderen Gründen, waren wenig aussagekräftig. Stattdessen wurde die Zahl der Eingliederungshilfen in die Dokumentation aufgenommen. 7. Welche Daten werden heute als Ergebnis der Schuleingangsunter- suchung an die Schulen übermittelt? Die Übermittlung des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung erfolgt in Form des in der Anlage dargestellten einheitlichen Formblattes, das den Eltern zur Weitergabe an die Schule ausgehändigt wird. Drucksache 6/3588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Anlage Stempel der untersuchenden Institution Name und Anschrift des Lernanfängers An die Eltern/Erziehungsberechtigten zur Weitergabe an die Schule Ergebnis der Einschulungsuntersuchung Für den Schulbesuch sind für die individuelle Förderung folgende Besonderheiten zu beachten: □ Keine □ Hörschwächen □ Sehschwächen □ körperliche Beeinträchtigung □ Grobmotorik □ Feinmotorik Lateralität □ links □ rechts □ unklar □ Visuomotorik/Raumlage □ Visuelle Differenzierung □ Akustische Differenzierung □ Merkfähigkeit Sätze □ Sprachliche Beeinträchtigung □ Psychophysische Belastbarkeit □ Psychosoziales Verhalten Schulärztliche Empfehlung: □ Sportteilbefreiung □ Kompensatorischer Sport □ Rückstellung aus medizinischen Gründen □ Förderung im/in folgenden Bereich/en ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ Bemerkungen: Sprachtherapie □ läuft □ empfohlen Ergotherapie □ läuft □ empfohlen ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ........................................................................................................................................ ..................................................... ............................................................... Ort, Datum Unterschrift der Schulärztin/des Schularztes