Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3589 6. Wahlperiode 12.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Projekte Öffentlich-Privater-Partnerschaft auf kommunaler Ebene und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Projekte Öffentlich-Privater-Partnerschaft beziehungsweise Investorenbauten sind der Landesregierung auf kommunaler Ebene bekannt und für welche wurden seitens der Landesregierung wann und in welcher Höhe Fördermittel ausgereicht? Es ist zu berücksichtigen, dass das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eine verbindliche Abfrage bei den Kommunen hinsichtlich eingegangener Öffentlich-Privater-Partnerschaften beziehungsweise Investorenbauten nicht zulässt, da ein konkreter rechtsaufsichtlicher Anlass, der die Ausübung des Informationsrechts nach § 80 der Kommunalverfassung rechtfertigen würde, nicht vorliegt. Insoweit hat die Landesregierung nur über eingegangene Öffentlich-Private-Partnerschaften beziehungsweise Investorenbauten der Kommunen Kenntnis, soweit die Kommunen beziehungsweise die unteren Rechtsaufsichtsbehörden eine Beratung erbeten haben oder die zugrundliegenden Verträge kommunalverfassungsrechtlich genehmigungspflichtig waren. Aus diesem Grund sind der Landesregierung als Projekte Öffentlich-Privater Partnerschaft das Gymnasium Lübz, das Sport- und Veranstaltungszentrum Lambrechtsgrund in Schwerin sowie das Sportgymnasium Neubrandenburg (Schulkomplex Schwedenstraße) bekannt. Das Vorhaben Sport- und Veranstaltungszentrum Lambrechtsgrund wurde aus Sonder- bedarfszuweisungen in Höhe von 3 Millionen Euro im Jahr 2009 gefördert. Mit Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds wurden die Vorhaben Gymnasium Lübz im Jahr 2008 in Höhe von 5.700.000,00 Euro und Neubau Sportgymnasium Neubrandenburg im Jahr 2005 in Höhe von 8.052.000,00 Euro unterstützt. Drucksache 6/3589 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Darüber hinaus erfolgte eine Förderung des Gymnasiums Lübz durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Höhe von 883.384,60 Euro aus dem Investitions- programm „Zukunft Bildung und Betreuung“. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung ist als kommunales Projekt Öffentlich-Privater Partnerschaft die Untertunnelung der Warnow in Rostock (Warnowquerung) bekannt. Hierfür wurden durch die Landesregierung in den Jahren von 2003 bis 2009 insgesamt etwa 33,4 Millionen Euro Fördermittel über die damals gültige Fassung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ausgereicht. Im Bereich der Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft werden auf kommunaler Ebene keine Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft gefördert. 2. In welcher Höhe werden seitens der Kommunen Mietzahlungen bei Projekten Öffentlich-Privater-Partnerschaften beziehungsweise Investorenbauten geleistet und wie hoch waren die Investitionskosten für den Investor? Mietzahlungen an den Investor für das Gymnasium Lübz, das Sport- und Veranstaltungs- zentrum Lambrechtsgrund in Schwerin und das Sportgymnasium Neubrandenburg erfolgen nicht. Mit dem Investor war für das Gymnasium Lübz ein Pauschalfestpreis von 7.824.237,62 Euro zuzüglich der Kosten für die Zwischenfinanzierung vereinbart, so dass sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 8.009.534,23 Euro ergeben sollte. Für das Sport- und Veranstaltungszentrum Lambrechtsgrund waren Investitionskosten von 22 Millionen Euro vereinbart. Laut Bauerrichtungsvertrag zum Sportgymnasium Neubrandenburg betrug die Vergütung für den Auftragnehmer 10.480.767,91 Euro. Die Nebenkosten beliefen sich auf 122.599,43 Euro. 3. Handelt es sich nach Einschätzung der Landesregierung beim Freizeit- bad Wonnemar in Wismar um ein solches Projekt? Öffentlich-Private Partnerschaften kennzeichnet ein sogenannter Lebenszyklusansatz. Sämtliche Aufgaben innerhalb des Projektes sind zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner vertraglich geregelt. Dazu gehören: Planen  Bauen  Finanzieren  Investieren  Erhalten  Betreiben. Beim Freizeitbad Wonnemar handelt es sich nicht um ein solches Projekt. Zwischen der Hansestadt Wismar und der Betreibergesellschaft des Freizeitbades Wonnemar bestehen ein Erbbaurechtsvertrag sowie ein Nutzungsvertrag, der der Hansestadt Wismar bestimmte Nutzungszeiten einräumt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3589 3 4. Wie bewertet die Landesregierung die Mietpreiserhöhung des Betrei- bers des Freizeitbades in Wismar für den Schwimmunterricht der Schulen des Landkreises Nordwestmecklenburg um das zweihundert- fünffache des bisherigen Mietpreises pro Stunde je Bahn? Mietpreiserhöhungen des Betreibers des Freizeitbades Wonnemar sind der Landesregierung nicht bekannt. Mit Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 30.10.2014 wurde eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten beschlossen. Darin enthalten sind auch Regelungen über die Vergabe und die Entgelte für die Nutzung stadteigener Nutzungszeiten im Freizeitbad Wonnemar. Von Schulen, die nicht in Trägerschaft der Hansestadt Wismar stehen, wird danach ein Entgelt von 205 Euro pro Stunde und je Bahn erhoben. Bisher wurden von Schulen anderer Schulträger Entgelte für die Nutzung stadteigener Nutzungszeiten Entgelte in Höhe von 60 Euro pro Stunde und je Bahn erhoben. Aufgrund ihrer weggefallenen dauernden Leistungs- fähigkeit ist die Hansestadt Wismar gehalten, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehört auch die Erhöhung des Kostendeckungsgrades bei der Vergabe stadteigener Nutzungszeiten im Freizeitbad Wonnemar an Schulen anderer Schulträger als freiwillige Leistung der Hansestadt Wismar.