Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3590 6. Wahlperiode 20.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausbauziele der Landesregierung für erneuerbare Energien in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Fragestellungen befassen sich mit den Ausbauzielen der Landesregierung zu erneuerbaren Energien. Solche Ausbauziele werden gegenwärtig im Rahmen einer Energiekonzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Die im Entwurf der Konzeption enthaltenen Ziele und Angaben können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht deklariert werden, weil notwendige Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse noch nicht abschließend erfolgt sind. Die Energiewende ist politischer Konsens in Mecklenburg-Vorpommern. Bisher hat die Landesregierung ihre konkreten landespolitischen Ziel- setzungen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien noch nicht vorge- legt. Drucksache 6/3590 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie hoch ist der Anteil der für die Windenergiegewinnung aktuell genutzten Landesfläche an der Gesamtfläche Mecklenburg- Vorpommerns? a) Wie hoch ist der Anteil der aktuell in den Regionalen Planungs- verbänden ausgewiesenen Eignungsgebiete für Windenergie an der Landesfläche insgesamt und jeweils bezogen auf die vier Regio- nalen Planungsverbände? b) Welche Ausbauziele verfolgt die Landesregierung für die Wind- energienutzung an Land in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in Megawatt installierter Leistung oder in Terrawattstunden erzeug- tem Strom angeben)? c) Verfügt die Landesregierung über konkrete Vorstellungen für eine zeitliche Staffelung des Ausbaus bzw. des Zubaus pro Jahr (Anzahl der Anlagen/installierte Leistung in Megawatt) und wann könnte der Endausbau aus Sicht der Landesregierung erreicht sein? Der Anteil der für die Windenergiegewinnung genutzten Fläche an der Gesamtfläche Mecklenburg-Vorpommerns beträgt einschließlich der außerhalb von Eignungsgebieten befindlichen Windenergieanlagen rund 0,6 Prozent. Zu a) Der Anteil der aktuell in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen ausgewiesenen Eignungsgebiete an der Landesfläche beträgt 0,6 Prozent. Bezogen auf die jeweiligen Regionsgrößen entfallen auf die Planungsregion Westmecklenburg 0,53 Prozent, auf die Planungsregion Rostock 0,64 Prozent, auf die Planungsregion Vorpommern 0,66 Prozent und auf die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte 0,44 Prozent. Zu b) und c) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3590 3 2. Welches Ausbaupotenzial sieht die Landesregierung für die Wind- energienutzung an Land in Mecklenburg-Vorpommern im Endaus- bau? a) Welche installierte Leistung (in Megawatt) ist aus Sicht der Landesregierung realisierbar (ggf. Maximal- und Minimal- szenario)? b) Hat die Landesregierung Berechnungen dazu angestellt, wie hoch der Anteil der für die Windenergiegewinnung nutzbaren Flächen an der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns insgesamt ist und welche Flächen damit noch für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen? c) Gibt es Festlegungen vonseiten der Landesregierung hinsichtlich des Anteils an der Landesfläche, der für den Windenergie-Ausbau bereitgestellt werden soll? Zu einem Endausbau der Windenergienutzung wurden bislang keine Szenarien entwickelt. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb der Eignungsgebiete ein ständiges Repowering und mit den Fortschreibungen der Regionalprogramme Ergänzungen der Windeignungsgebiete erfolgen. Zu a), b) und c) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 6/3590 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der Ausbaustand der Windenergiegewinnung auf See im Küstenmeer Mecklenburg- Vorpommerns sowie in der an das Küstenmeer angrenzenden Aus- schließlichen Wirtschaftszone (AWZ) aktuell dar (installierte Leistung in Megawatt)? a) Welche Ausbauziele verfolgt die Landesregierung für die Wind- energienutzung auf See im Küstenmeer Mecklenburg- Vorpommerns sowie in der angrenzenden AWZ (in Megawatt installierter Leistung oder in Terrawattstunden erzeugten Stroms)? b) Hat die Landesregierung konkrete Vorstellungen für eine zeitliche Staffelung des Offshore-Ausbaus bzw. des Zubaus pro Jahr im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns bzw. in der angren- zenden AWZ (Anzahl der Anlagen/installierte Leistung in Megawatt) und wann könnte der Endausbau aus Sicht der Landes- regierung erreicht sein? c) Welche installierte Leistung (in Megawatt) ist aus Sicht der Landesregierung im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns bzw. in der angrenzenden AWZ realisierbar und verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse darüber, welche Flächen insge- samt für den Ausbau der Offshore-Windenergie in dem genannten Gebiet zur Verfügung stehen? Bislang wurden im Küstenmeer der Ostsee von Mecklenburg-Vorpommern 21 Windenergie- anlagen mit einer Nennleistung von 48,3 Megawatt (MW) errichtet. Eine im Breitling befind- liche Windenergieanlage mit 2,5 MW wird in einigen Statistiken als Windenergieanlage auf See deklariert. Im Jahr 2015 werden voraussichtlich in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) mit dem Offshore-Windpark „Baltic 2“ 80 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 288 MW an das Netz angeschlossen. Zu a) Der weitere Ausbau von Windenergieanlagen auf See wird sowohl im Küstenmeer als auch in der AWZ durch Kapazitätszuweisungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Offshorenetzentwicklungsplan (O-NEP) gesteuert. Bis 2020 können in Nord- und Ostsee nur 6,5 Gigawatt (GW) und bis 2030 insgesamt 15 GW Nennleistung realisiert werden. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass im Rahmen der vorgenannten Ausbaubeschränkungen in der Ostsee bis 2020 drei bis vier weitere Windparks mit einer Gesamtleistung von etwa 1.350 MW, davon einer im Küstenmeer mit 350 MW, realisiert werden können. Weitere Realisierungen im Zeitrahmen zwischen 2020 und 2030 werden wesentlich vom Realisierungsfortschritt der Planungsvorhaben abhängen, weil für die Kapazitätszuweisungsverfahren definierte Voraussetzungen zu erfüllen sind. Ansonsten wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3590 5 Zu b) Es wird zunächst auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 3 a) verwiesen. Der Zeitpunkt des Endausbaus kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Zu c) Sowohl für die AWZ als auch für das Küstenmeer wurden diverse Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen auf See bei den jeweils zuständigen Behörden gestellt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird die in der AWZ gestellten Genehmigungsanträge nur für solche Vorhaben bearbeiten, die Aussicht auf eine Kapazitätszuweisung haben. Als Orientierung dafür dienen die jährlich zu überarbeitenden Offshore-Netzentwicklungspläne (O-NEP). Der aktuelle Entwurf des O-NEP 2014 enthält unter anderem ein Szenario bis zum Jahr 2034 für konkrete Clusteranbindungen. Über konkret infrage kommende Vorhaben ist noch zu entscheiden. Für das Küstenmeer sollen im Rahmen der Aufstellung des Landes- raumentwicklungsprogramms weitere geeignete Gebiete für die Errichtung von Windenergie- anlagen auf See ermittelt werden. Deshalb sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Flächen- angaben für den Ausbau der Windenergie auf See möglich. 4. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der aktuelle Ausbau- stand der Photovoltaik (in Megawatt und in prozentualem Anteil jeweils an verfügbaren Dach- und Freiflächen) in Mecklenburg- Vorpommern dar? Gemäß Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur hat Mecklenburg-Vorpommern per Ende Oktober 2014 eine Gesamtleistung von 1.366 MW erreicht. Eine Unterteilung in Dach- und Freiflächenanlagen ist nicht verfügbar. 5. Welche Ausbauziele verfolgt die Landesregierung für die Photo- voltaik in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in Megawatt installierter Leistung oder in Terrawattstunden erzeugtem Strom und getrennt für Dach- und Freiflächenanlagen angeben)? Verfügt die Landesregierung über konkrete Vorstellungen hinsichtlich einer zeitlichen Staffelung des Ausbaus bzw. des Zubaus pro Jahr (installierte Leistung in Megawatt) und wann könnte der Endausbau aus Sicht der Landesregierung erreicht sein? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 6/3590 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Welche installierte Leistung (in Megawatt) ist aus Sicht der Landes- regierung realisierbar und verfügt die Landesregierung über Berech- nungen, wie hoch das gesamte theoretisch nutzbare Flächenpotenzial (Dach- und Freiflächen) für Photovoltaik im Land ist? Gibt es Festlegungen vonseiten der Landesregierung hinsichtlich der Dach- und Freiflächen, die für die Photovoltaik-Nutzung bereitgestellt werden sollen (Angabe in Hektar sowie prozentual zur Landesfläche)? Die Landesregierung ermittelt im Zusammenhang mit der Entwicklung der Photovoltaik derzeit keine theoretischen Ausbaupotenziale. 7. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der Ausbaustand der Biomassenutzung (installierte Leistung in Megawatt sowie prozen- tualer Anteil an der Ackerfläche a) für die Herstellung von Biogas/Biomasseproduktion für Kraft- werke und b) für die Herstellung von Biosprit/Biomasseproduktion im Nicht- strombereich) dar? c) Wie hoch ist der Anteil der Biogas-Direkteinspeisung in das Erdgasnetz (in Kubikmetern bzw. Anteil in Megawattstunden am Energieinhalt des Gases)? Zu 7 a) Derzeit sind im Land 511 Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von insgesamt 273 MW installiert. Für die Versorgung dieser Anlagen werden kalkulatorisch etwa 98.000 Hektar Ackerfläche benötigt, die nicht zwangsläufig in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Biomasseheizkraftwerke sind im Land mit einer elektrischen Gesamtleistung von 58 MW installiert. Diese Anlagen werden mit Wald-, Waldrest-, Sägerest- und Altholz versorgt. Zu 7 b) Im Land werden jährlich etwa 440.000 Tonnen Rapsmethylester (RME), 10.000 Tonnen Fettmethylester (FME) und 47.000 Tonnen Bioethanol erzeugt. Zahlen zur Herkunft des Input-Materials liegen nicht vor. Schätzungen zufolge werden für die Versorgung dieser Anlagen rund 160.000 Hektar Ackerfläche in Mecklenburg-Vorpommern und nennenswerte Importe von Rapssaat und Rapsöl benötigt. Für die reine Wärmeerzeugung werden jährlich zwischen 100.000 und 150.000 Tonnen forstwirtschaftliche Biomasse bereitgestellt. Zu c) Zurzeit werden von Biomethananlagen im Land jährlich zirka 70 Millionen Kubikmeter Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist. Diese Menge entspricht energetisch 745 Gigawattstunden pro Jahr. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3590 7 8. Welche Ausbauziele verfolgt die Landesregierung für die Biomasse- nutzung zur Energiegewinnung in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in Megawatt installierter Leistung oder in Terrawattstunden erzeugtem Strom angeben) und gibt es Berechnungen bzw. Fest- legungen seitens der Landesregierung hinsichtlich des Umfangs der Ackerflächen, die insgesamt für die Biogas- bzw. Biospriterzeugung zur Verfügung stehen (sollen) (bitte in Hektar sowie prozentual zur Landesfläche angeben)? Es wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Landesregierung geht davon aus, dass künftig die Nutzung von bis zu einem Drittel der Ackerfläche für die energetische Biomasseproduktion möglich ist, ohne die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln zu gefährden. Diese rund 330.000 Hektar infrage kommende Ackerfläche entspricht 14,2 Prozent der Landesfläche. 9. Welches Potenzial sieht die Landesregierung für die Stromerzeu- gung aus Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern? Für eine geothermische Stromerzeugung sieht die Landesregierung gegenwärtig kein Potenzial im Land. 10. Welches Potenzial sieht die Landesregierung für die Stromerzeu- gung aus Wasserkraft in Mecklenburg-Vorpommern? Die Wasserkraftnutzung spielt in Mecklenburg-Vorpommern eine untergeordnete Rolle. Bei den vorhandenen Wasserkraftanlagen handelt es sich vorwiegend um historische Bauwerke, die durch aufwändige Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten als technisches Denkmal am Leben erhalten beziehungsweise wiederhergestellt wurden. Im Jahr 2013 wurden lediglich 7,6 Gigawattstunden Strom durch Wasserkraftnutzung in das öffentliche Netz eingespeist. Eine Meereswellenkraftanlage befindet sich im Forschungs- und Entwicklungsstadium. Inwieweit diese einen wirtschaftlichen Betrieb nach Abschluss der Forschungsarbeiten ermöglichen wird, kann noch nicht eingeschätzt werden. Sofern die Tests erfolgversprechend sind, dürfte der Einsatz vorrangig in ozeanischen Bereichen infrage kommen. Aufgrund der geographischen Lage des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht hier kein größeres wirtschaftlich nutzbares Wasserkraftpotenzial, sodass nicht von einem nennens- werten Ausbau auszugehen ist.