Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Januar 2015 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3600 6. Wahlperiode 14.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Auftragsvergabe „Mecklenburg-Vorpommern Monitor“ und ANTWORT der Landesregierung In dem Artikel „Schweriner Filz-Vorwurf: SPD-Politiker vergeben Aufträge nach Parteibuch“ in der Ostsee-Zeitung vom 12.12.2014 werden schwere Vorwürfe gegenüber der Landesregierung erhoben. Unter ande- rem wird die Auftragsvergabe zum „Mecklenburg-Vorpommern Monitor“ an stets ein und dasselbe Umfrageinstitut stark kritisiert. 1. Inwiefern entspricht der vorgenannte Artikel in Bezug auf die Auftragsvergabe zum „Mecklenburg-Vorpommern Monitor“ den Tatsachen ? Zutreffend ist, dass sich das Meinungsforschungsinstitut forsa in den Jahren 2010, 2013 und 2014 erfolglos an Ausschreibungen zum Mecklenburg-Vorpommern-Monitor beteiligt hat, obwohl das Unternehmen jeweils das preislich günstigste Angebot eingereicht hat. Weiterhin trifft zu, dass der Zuschlag für alle drei Umfragen an das Meinungsforschungsinstitut tns emnid ging. Nicht zutreffend ist die Aussage, dass die Absage an forsa 2013 damit begründet wurde, dass das Angebot um mehr als 30 Prozent von den geschätzten Kosten abweicht. Bei dem im Artikel erwähnten Schreiben des Landesamtes für innere Verwaltung aus dem August 2013 handelt es sich nicht um eine Absage, sondern um eine Nachfrage zur Angemessenheit des Preises nach § 6 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern, nach dem ab einer Abweichung von mehr als 10 Prozent zum geschätzten Auftragswert oder der Angebots- summe eines Mitbieters die Angebotssumme entsprechend zu hinterfragen ist. Drucksache 6/3600 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Diese Regelung soll zum einen Dumpingangebote verhindern, zum anderen Anbieter vor Fehlkalkulationen schützen. In Folge der daraufhin von forsa gemachten Angaben verblieb der Anbieter im Wettbewerb. Vor allem aber ist der Kernvorwurf des Artikels falsch, dass der Auftrag für die Umfragen „nach Parteibuch“ vergeben wurde. Weder ist der Landesregierung eine „besondere Nähe“ von tns emnid zur SPD bekannt, noch haben die „Nähe oder Distanz der Anbieter zu einzelnen Parteien“ bei der Vergabe eine Rolle gespielt. Die Vergabeverfahren sind auf der Grundlage der einschlägigen Vergabevorschriften durchgeführt worden. Der Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz wurde in jedem Verfahrensstadium gewahrt. Unter Anwendung des § 7 des Vergabegesetzes Mecklenburg- Vorpommern erfolgte der Zuschlag jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot. Dabei wurden - wie vorgeschrieben - die angebotenen Leistungen nach gewichteten Zuschlagskriterien bewertet und in Relation zu den zu erwartenden Kosten gesetzt. Unter Berücksichtigung dessen erwiesen sich die Angebote von tns emnid in den Jahren 2010 und 2013 als wirtschaftlicher. 2014 schied forsa vorzeitig aus dem Bieterwettbewerb aus. Das Unternehmen war nicht bereit, sein Angebot, wie in der Ausschreibung vorgegeben, in Schwerin zu präsentieren. 2. Nach welchen Kriterien sind die Aufträge zum „Mecklenburg- Vorpommern Monitor“ ausgeschrieben und vergeben worden (bitte hier und im Folgenden für den Zeitraum 2011 bis 2014 beantworten)? Im Jahr 2011 wurde wegen der Landtagswahl keine Meinungsumfrage durchgeführt. Die in den Jahren 2012, 2013 und 2014 durchgeführten Umfragen wurden jeweils neu ausge- schrieben, wobei der MV-Monitor 2014 zusammen mit dem für dieses Jahr geplanten MV-Monitor 2015 vergeben wurde. In allen drei Vergabeverfahren wurden deutschlandweit verschiedene Meinungsforschungs- institute angeschrieben. Mit der Abgabe des Angebotes verpflichteten sich die Bieter, Vorbereitung und Durchführung der Umfrage sowie erste Vorschläge zu deren inhaltlichen Gestaltung im Rahmen einer Präsentation in der Staatskanzlei darzulegen. Die Wertung der Angebote wurde auf der Grundlage der allen Bewerbern vorab in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Wertungsmatrix und Berechnungsmethode vorgenommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3600 3 3. Welcher „Schlüssel“ wurde allen Bewerbern mitgeteilt, nach dem die Angebote durch den Auftraggeber bewertet werden sollten? 2012 wurde in den Vergabeunterlagen folgender „Schlüssel“ mitgeteilt: „Die Wertung Ihres Angebots erfolgt dann ausschließlich nach folgenden Kriterien: - Wirkung: bezieht sich auf die Ausrichtung des Angebotes auf die vom Auftraggeber gestellten Ziele. - Information: bezieht sich auf die Güte der Informationen, die der Bieter im Angebot vermitteln will. - Preis. Die Kriterien Wirkung und Information werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei bedeuten die Punktzahlen, gemessen am Ziel des Auftrags Folgendes: 0: das Angebot wird den Erwartungen nicht gerecht, 1: das Angebot erfüllt Mindesterwartungen, 2: das Angebot erfüllt die Erwartungen nicht voll befriedigend, 3: das Angebot erfüllt die Erwartungen voll befriedigend. Das Angebot eines Bieters darf bei keinem dieser Kriterien weniger als einen Punkt erreichen. Unter den Kriterien darf höchstens ein Kriterium nur einen Punkt erreichen. Die jeweilige Punktzahl wird mit der zum Kriterium gehörenden Gewichtung multipliziert. Gewichtungen für die Einzelkriterien: - Wirkung: 60 - Information: 40 Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird eine Bewertungsmatrix mit den vorgenannten Kriterien angefertigt. Die erreichte Gesamtpunktzahl (unter Einbeziehung der Gewichtungen) wird durch den vom Bewerber verlangten Preis dividiert. Der Auftrag wird an den Bewerber vergeben, dessen Quotient den höchsten Wert erreicht.“ 2013 und 2014 wurde in den Vergabeunterlagen folgender „Schlüssel“ mitgeteilt: „Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Das wirtschaftlichste Angebot ist die Offerte mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Je Kriterium werden maximal 100 Punkte vergeben, welche entsprechend der benannten Gewichtung ins Verhältnis gesetzt werden. Drucksache 6/3600 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Punkte werden wie folgt ermittelt: 1. Preis 40 % Das preisgünstigste Angebot erhält 100 Punkte. Die Preise der anderen Angebote werden prozentual abgestuft. 2. Bewertung der Präsentation 60 % Im Rahmen der Angebotsauswertung werden alle Bieter zu einer Präsentation in die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern in 19053 Schwerin eingeladen. Bei diesem Termin werden die Bieter gebeten, in ihrer Präsentation die von ihnen geplanten Schritte zur Vorbereitung und Durchführung der Umfrage darzulegen. Außerdem sollen sie erste Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung der Umfrage unterbreiten. Dabei sind die Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Die Umfrage dient den Zielen, verlässliche Daten für den Planungsprozess der Landesregierung zu gewinnen und die Öffentlichkeit über Einstellungen der Bevölkerung zu den vorgesehenen Themen zu informieren. Es wird bewertet, inwieweit die Vorgehensweise und die Vorschläge des Bieters zur Erreichung dieser Ziele beitragen. 100 Punkte: Die Vorstellungen zur Vorbereitung und Durchführung und die Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung setzen die Zielstellungen der Umfrage sehr gut um; 75 Punkte: Die Vorstellungen zur Vorbereitung und Durchführung und die Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung setzen die Zielstellungen der Umfrage gut um; 50 Punkte: Die Vorstellungen zur Vorbereitung und Durchführung und die Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung setzen die Zielstellungen der Umfrage befriedigend um; 25 Punkte: Die Vorstellungen zur Vorbereitung und Durchführung und die Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung setzen die Zielstellungen der Umfrage ausreichend um; 0 Punkte: Die Vorstellungen zur Vorbereitung und Durchführung und die Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung setzen die Zielstellungen der Umfrage mangelhaft um (führt zum Ausschluss des Angebotes). 3. Zeitraum der Ausführung 0 % Kann der Bieter den vorgegebenen Zeitplan für die Durchführung der Meinungsumfrage nicht sicherstellen, führt das zum Ausschluss.“ Die Vergabegrundsätze unterscheiden sich in der Formulierung, weil für die Vergabe ab 2013 ein Formulierungsvorschlag des Landesamtes für Innere Verwaltung verwendet wurde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3600 5 4. Warum wurde der Auftrag wiederholt an ein und dasselbe Umfrage- institut vergeben und aus welchen Gründen wurden die Angebote konkurrierender Umfrageinstitute jeweils abgelehnt (bitte Antwort umfassend begründen)? Unter Berücksichtigung aller Kriterien landeten die Angebote von tns emnid in allen Ausschreibungsverfahren auf Platz 1. Dies war der einzige Grund für Zu- beziehungsweise Absagen. 5. Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der jeweiligen Monitor- Berichte im Einzelnen? Die Kosten lagen bei jeweils 41.174 Euro. 6. Wurde das beauftragte Umfrageinstitut mit mehr Fragen befasst als in den Monitor-Berichten jeweils veröffentlicht (Antwort bitte begrün- den)? Nein.