Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3602 6. Wahlperiode 20.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Wiedereinführung der Vermögensteuer und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat auf meine Kleine Anfrage zur Wiedereinführung der Vermögensteuer auf Drucksache 6/3512 u. a. geantwortet, dass sie „nach wie vor Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen (sieht), da die vermögensbezogenen Steuern in Deutschland im euro- päischen Vergleich unterdurchschnittlich zum Gesamtsteueraufkommen beitragen“. 1. Welche Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen sieht die Landesregierung im Einzelnen? 2. Welche Initiativen bzw. Maßnahmen mit dem Ziel einer stärkeren Besteuerung großer Vermögen hat die Landesregierung bislang einge- leitet bzw. beabsichtigt sie dies? 3. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung zur Frage der Einführung einer Vermögensabgabe bislang nicht positioniert? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im internationalen Vergleich erhebt Deutschland nur sehr geringe vermögensbezogene Steuern. Insoweit wären grundsätzlich Spielräume für eine stärkere Besteuerung großer Vermögen denkbar. Nachfolgend wird auf die einzelnen vermögensbezogenen Abgaben eingegangen. Drucksache 6/3602 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Vermögensteuer: Anders als in anderen europäischen Ländern (wie zum Beispiel Schweiz, Luxemburg, Österreich, Norwegen, Schweden, Frankreich und Finnland) wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1997 eine Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Hintergrund ist die nicht verfassungskonforme Ausgestaltung des derzeitigen Gesetzes. Zur Behebung der verfassungsrechtlichen Mängel im Vermögensteuergesetz und somit zur Wiederbelebung der Vermögensteuer bedarf es einer Gesetzesänderung, die vom Bundestag beschlossen werden muss und der der Bundesrat zustimmen muss. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat scheint eine solche Gesetzesänderung derzeit jedoch nicht umsetzbar. Vermögensabgabe: Eine Vermögensabgabe unterscheidet sich von der Vermögensteuer in der Weise, dass diese nicht regelmäßig, sondern nur einmalig erhoben wird. Verfassungsrechtlich stehen dem Bund die Ertragshoheit und die konkurrierende Gesetz- gebungskompetenz für einmalige Vermögensabgaben zu. Die Bundesregierung hat sich in der aktuellen Legislaturperiode wiederholt gegen Abgabenerhöhungen ausgesprochen. Daher sah und sieht die Landesregierung keinen Anlass, sich zur Frage der Einführung einer Vermögensabgabe zu positionieren. Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch realitätsgerechte Bewertungsansätze sowie durch die Ausgestaltung der Freibeträge und der Steuersätze relativ treffsicher zu einer Besteuerung hoher Vermögen genutzt werden. Die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17.12.2014 dargelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Erbschaftsbesteuerung werden Bund und Länder bis zum 30.06.2016 im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz umsetzen. Ein besonderes Augen- merk muss hierbei auch auf der Tragfähigkeit der Rechtfertigungsgründe für eine Verscho- nung betrieblichen Vermögens liegen. Die Landesregierung beteiligt sich aktiv an den Reformvorhaben der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie setzt sich darüber hinaus fortlaufend für die Verhinderung von unan- gemessenen Steuergestaltungsmodellen ein. Grundsteuer: Auch bei der Grundsteuer setzt sich die Landesregierung für die Schaffung einer realitäts- gerechten Bemessungsgrundlage ein.