Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3611 6. Wahlperiode 09.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Zuwendungen an politische Stiftungen und politische Jugendverbände in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich thematisch auf die Drucksache 6/2222 sowie auf jüngst vorgebrachte Kritiken an der als zu üppig und vor allem als zu undurchsichtig begriffenen Finanzierung von Stiftungen und Organisationen, die den Parteien nahestehen, aus Steuermitteln. 1. Welche Zuwendungen aus Mitteln des Bundes erhielten/erhalten in den Jahren 2008 bis 2015 die Konrad-Adenauer-Stiftung/Politisches Bildungsform Mecklenburg-Vorpommern, die Friedrich-Ebert-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern, die Rosa-Luxemburg-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern, die Friedrich-Naumann-Stiftung Regionalbüro Lübeck und das Bildungswerk MecklenburgVorpommern in der Heinrich-Böll-Stiftung (bitte jahrweise und sortiert nach den Landesvertretungen der genannten Stiftungen aufführen )? 2. Welche Zuwendungen aus Mitteln des Bundes erhielten/erhalten in den Jahren 2008 bis 2015 Die Linksjugend (`solid) MecklenburgVorpommern , die Jungen Liberalen Mecklenburg-Vorpommern, die Junge Union Mecklenburg-Vorpommern, die Jusos MecklenburgVorpommern und die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern (bitte jahrweise und sortiert nach den genannten Landesverbänden aufführen )? Drucksache 6/3611 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 und 2 Die Vergabe von Mitteln an die parteinahen Stiftungen und an die Jugendorganisationen der Parteien aus dem Bundeshaushalt erfolgt durch den Bund. Zur Verteilung der Mittel wird auf den Bundeshaushaltsplan verwiesen. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Wie stellt sich die Mittelverteilung aus Haushaltsmitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die politischen Stiftungen und die politischen Jugendorganisationen bezogen auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 dar (bitte jahrweise sowie getrennt nach Stiftungen und Jugendorganisationen angeben)? Die Verteilung der Haushaltsmittel für politische Stiftungen und politische Jugendorganisationen bemisst sich nach dem Mittel der bei den letzten beiden Landtagswahlen im Land für die ihnen nahe stehenden Parteien abgegebenen Zweitstimmen. Daraus ergab sich in den Jahren 2013 bis 2015 folgende Mittelverteilung (Soll-Stände) für die politischen Stiftungen und die politischen Jugendorganisationen (in Euro): Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Haushaltsjahr 2015 Stiftungen Konrad-Adenauer-Stiftung M-V 29.526,71 29.526,71 29.526,71 Friedrich-Ebert-Stiftung M-V 36.845,48 36.845,48 36.845,48 Rosa-Luxemburg-Stiftung M-V 19.777,42 19.777,42 19.777,42 Friedrich-Naumann-Stiftung, Regionalbüro Lübeck 7.329,24 7.329,24 7.329,24 Bildungswerk M-V in der Heinrich-Böll-Stiftung 6.521,15 6.521,15 6.521,15 Jugendorganisationen Jusos M-V 55.268,23 55.268,23 55.268,23 Linksjugend [´solid] M-V 29.666,13 29.666,13 29.666,13 Junge Liberale M-V 10.993,86 10.993,86 10.993,86 Junge Union M-V 44.290,06 44.290,06 44.290,06 Grüne Jugend M-V 9.781,73 9.781,73 9.781,73 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3611 3 Auflistung der zugewiesenen Mittel an die politischen Stiftungen sowie politische Jugendorganisationen (Unterschiede zwischen bewilligten Summen und zugewiesenen Mitteln ergeben sich zum einen, da nicht immer die volle bewilligte Summe abgerufen wird. Gründe dafür sind beispielsweise gestiegene Einnahmen oder geringere Ausgaben. Zum anderen können von einer politischen Jugendorganisation nicht abgerufene Mittel auf Antrag anderen politischen Jugendorganisationen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Vergleiche auch Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2784.): Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Haushaltsjahr 2015 Stiftungen Konrad-Adenauer-Stiftung M-V 29.163,40 29.526,71 Noch keine Mittel zugewiesen. Friedrich-Ebert-Stiftung M-V 36.845,48 36.845,48 Noch keine Mittel zugewiesen. Rosa-Luxemburg-Stiftung M-V 19.777,42 19.777,42 Noch keine Mittel zugewiesen. Friedrich-Naumann-Stiftung, Regionalbüro Lübeck 7.329,24 7.329,24 Noch keine Mittel zugewiesen. Bildungswerk M-V in der Heinrich-Böll-Stiftung 6.521,15 6.521,15 Noch keine Mittel zugewiesen. Jugendorganisationen Jusos M-V 54.425,55 64.078,13 Noch keine Mittel zugewiesen. Linksjugend [´solid] M-V 12.343,68 16.110,11 Noch keine Mittel zugewiesen. Junge Liberale M-V 803,20 - Noch keine Mittel zugewiesen. Junge Union M-V 45.935,58 37.809,92 Noch keine Mittel zugewiesen. Grüne Jugend M-V 3.297,86 3.442,00 Noch keine Mittel zugewiesen. Drucksache 6/3611 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche politischen Stiftungen und politischen Jugendverbände kamen/kommen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in den Genuss von Haushaltsmitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern (bitte jahrweise sowie sortiert nach den politischen Stiftungen und den politischen Jugendorganisationen darstellen)? Im Haushaltsjahr 2013 erhielten folgende Stiftungen Haushaltsmittel des Landes Mecklenburg -Vorpommern: - Friedrich-Ebert-Stiftung M-V, - Konrad-Adenauer-Stiftung M-V, - Rosa-Luxemburg-Stiftung M-V, - Friedrich-Naumann Stiftung M-V, - Heinrich-Böll-Stiftung M-V. Im Haushaltsjahr 2014 erhielten folgende Stiftungen Haushaltsmittel des Landes Mecklenburg -Vorpommern: - Friedrich-Ebert-Stiftung M-V, - Konrad-Adenauer-Stiftung M-V, - Rosa-Luxemburg-Stiftung M-V, - Friedrich-Naumann Stiftung M-V, - Heinrich-Böll-Stiftung M-V. Im Haushaltsjahr 2013 erhielten folgende Jugendverbände Haushaltsmittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern: - Jusos M-V, - Junge Union M-V, - Grüne Jugend M-V, - Linksjugend [´solid], - Junge Liberale M-V. Im Haushaltsjahr 2014 erhielten folgende Jugendverbände Haushaltsmittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern: - Jusos M-V, - Junge Union M-V, - Grüne Jugend M-V, - Linksjugend [´solid]. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3611 5 Zuwendungen im Haushaltsjahr 2015 können für politische Stiftungen und politische Jugendorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß den Haushaltserläuterungen zum Titel 684.01 bewilligt werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Weiteren auf Antrag auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes MecklenburgVorpommern zur politischen Bildung vom 22. November 2005 (AmtsBl. M-V S. 1374) im jeweiligen Haushaltsjahr. 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Forderung des Präsidenten des Bundes der Steuerzahler nach einem Stiftungsgesetz, in dem die Höhe der Zuwendungen klar zu regeln ist? 6. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Forderung von Trans- parency International nach einem Finanzierungsbericht für den gesamten Politikbetrieb, in dem die Rechenschaftspflicht von Parteien und ihnen nahestehenden Organisationen einheitlich geregelt wird? Zu 5 und 6 Da die Fragen auf einen Bereich abzielen, der in die Zuständigkeit des Bundes fällt, wird die Landesregierung erst dann eine Prüfung vornehmen, ob und in welcher Weise sie sich hierzu äußert, wenn konkrete Entwürfe vorliegen.