Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3636 6. Wahlperiode 12.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausfinanzierung des „Zukunftsprogramms gute Schule“/„Paket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes“/„50-Millionen-Euro-Paket“ sowie Realisierung des § 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2014/2015 und Verbundquotengesetz 2014/2015 im Schuljahr 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Ich beziehe mich in den Fragen auf die Ausschussdrucksache 6/223 des Bildungsausschusses sowie auf die in den Haushaltsberatungen getätigten Aussagen des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Protokoll Nr. 40 des Bildungsausschusses), dass nicht verausgabte Mittel des „Zukunftsprogramms gute Schule“/„Paket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes“/„50-Millionen-Euro-Paket“ im darauffolgenden Haushaltsjahr zu 50 Prozent den Schulen zugute kommen. 1. In welcher Höhe wurden bis 31. Dezember 2014 finanzielle Mittel zur Umsetzung des „Zukunftsprogramms gute Schule“/„Paket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufes“/„50-Millionen-Euro-Paket“ aufgewendet (bitte in der Struktur der Ausschussdrucksache 6/223 darstellen)? Drucksache 6/3636 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Auf welche Summe belaufen sich die in Frage 1 getätigten finan- ziellen Ausgaben berechnet auf ein Kalenderjahr? 3. In welchem Verfahren und unter Beteiligung welcher Gremien wird über die Verwendung und Zweckbindung der 50 Prozent der nicht verbrauchten Mittel (Protokoll Nr. 40 des Bildungsausschusses des Landtages) entschieden, falls die Summe von 50 Millionen Euro unterschritten worden ist? Zu 1, 2 und 3 Gemäß Artikel 33 Absatz 3 Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern und § 17 Absatz 1 Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern sind Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungs- gegenstände anderes beschließt. In der vorliegenden Kleinen Anfrage wird sowohl auf eine Ausschussdrucksache als auch auf das Protokoll einer Bildungsausschusssitzung verwiesen, bei der beide zugrundeliegenden Ausschusssitzungen nicht öffentlich waren. Demgegenüber steht, dass Kleine Anfragen und die Antworten der Landesregierung auf eben diese Kleinen Anfragen veröffentlicht werden. Vor diesem Hintergrund wird bei der Beantwortung nicht auf Ausschussdrucksachen Bezug genommen. Für die Vergütung von Lehrkräften im Zusammenhang mit Maßnahmen des Zukunfts- programms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ wurden im Einzelplan 07 keine separaten Personalkostentitel eingerichtet, da eine Zuordnung dieser Stellen zu Lehrkräften nur in Einzelfällen möglich ist. Die Vergütung dieser Lehrkräfte erfolgt aus den Titeln 422.01 beziehungsweise 428.01 in dem jeweils sachlich zuständigen Kapitel (0751 bis 0755) des Einzelplans 07. Eine präzise Beantwortung der Fragen ist damit nicht möglich. Dies sei an folgendem Beispiel erläutert: Eine siebenundfünfzigjährige Lehrkraft an einer Regionalen Schule erhält neben ihrer Unterrichtstätigkeit Anrechnungsstunden als nebenamtlicher Studienleiter, als Mentor für zwei Fächer und als nebenamtlicher Fachleiter und wurde zudem höhergruppiert. Für eine gesonderte Nachweisführung würde für diesen Beispielfall eine Veranschlagung und Buchung von Ausgaben für beziehungsweise auf mindestens 6 Titeln erfolgen müssen. Dies ist nach Haushaltssystematik weder vorgesehen noch für die Haushaltsplanung als auch für die Haushalts- und Wirtschaftsführung erforderlich beziehungsweise zweckmäßig. Das angesprochene Verfahren „50 Prozent-Regelung“ bezog sich daher ausschließlich auf den Fall, dass im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ nicht alle Maßnahmen hätten umgesetzt werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3636 3 Auf dieser Grundlage hätten etwaige Abschätzungen über die Nicht-Ausschöpfung des „50 Millionen Euro-Paketes“ für die jeweilige Maßnahme aufgrund der Planungsdaten der Landesregierung überschlägig vorgenommen werden können. Im Schuljahr 2014/2015 konnte jedoch mit der Umsetzung aller Maßnahmen des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ begonnen werden. 4. Welche Anzahl von Lehrerstellen und Stellen für PmsA sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen nicht besetzt? Die Beantwortung der Frage ist nur stichtagsbezogen möglich, da der Personalkörper täglich Veränderungen unterworfen ist. Die Anzahl der freien Stellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen wurde zum Stichtag 21.01.2015 erhoben. Am 21.01.2015 waren von den durch die zuständigen Schulbehörden den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen bereitgestellten Stellenäquivalenten insgesamt 23 Stellenäquivalente Lehrkräfte und sechs Stellenäquivalente für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung frei. 5. Wie viele Lehrerwochenstunden wurden den jeweiligen Staatlichen Schulämtern aufgrund der Regelungen des § 4 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 4 Abs. 3 der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung 2014/2015 und 2015/2016“ zugewiesen? Gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 8 in Verbindung mit § 4 Absatz 3 Unterrichtsversorgungs- verordnung 2014/2015 und 2015/2016 stehen für die Teilung von Klassen und Lerngruppen insgesamt 200 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die Verteilung der 200 Lehrerwochen- stunden für vorgenannten Zweck auf die einzelnen Staatlichen Schulämter erfolgte gemäß Erlass „Vorbereitung des Schuljahres 2014/2015 – Regelungen zum Zusatzbedarf“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 02.06.2014 prozentual auf der Grundlage der Schülerzahlen des Schuljahres 2013/2014. Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der Zusatzbedarfsstunden gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 8 Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 dar: Staatliches Schulamt Verteilung der Lehrerwochen- stunden in Bezug auf die Schülerzahlen des Schuljahres 2013/2014 Rostock 48 Greifswald 56 Neubrandenburg 35 Schwerin 61 Summe 200 Drucksache 6/3636 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Anzahl von Stellen/Planstellen stehen den allgemein bilden- den und beruflichen Schulen des Landes aufgrund der erhöhten Schülerzahl gemäß § 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2014/2015 und Verbundquotengesetz 2014/2015 im Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung (bitte getrennt nach allgemein bildenden und beruflichen Schulen angeben)? Grundlage für die Stellenausstattung im Haushaltsplan 2014/2015 zur Absicherung der Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen für das Schuljahr 2014/2015 sind die Schüler-Lehrer-Relation von 14,0 : 1 und an den beruflichen Schulen von 26,6 : 1. Im Bereich der allgemein bildenden Schulen ist die Schülerzahl im Schuljahr 2014/2015 höher als die der Planung zugrundeliegende. Im berufsbildenden Bereich liegt die Schülerzahl im Schuljahr 2014/2015 dagegen unter der der Planung zugrundeliegenden Schülerzahl. Rechnerisch ergab sich somit für den allgemein bildenden Bereich gemäß § 8 Absatz 18 Haushaltsgesetz 2014/2015 ein Mehrbedarf von 115 Stellen. Demgegenüber ergab sich im beruflichen Bereich ein Minderbedarf von 71 Stellen, die im Rahmen der Ermächtigung gemäß § 8 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2014/2015 kapitelübergreifend eingesetzt werden, sodass das Finanzministerium auf Antrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 44 zusätzliche Planstellen gemäß § 8 Absatz 18 Haushaltsgesetz 2014/2015 bewilligt hat. 7. Auf welche Summe belaufen sich die finanziellen Mittel, die für die in Frage 6 genannten Stellen/Planstellen zur Verfügung stehen? Bei einer unterstellten Eingruppierung der eingesetzten Lehrkräfte in die Entgeltgruppe E 13 stehen bei einem Personalkostensatz in Höhe von 71.700 Euro im Haushaltsjahr 2015 bis zum 31.07.2015 Mittel im Umfang von gerundet 1.773.800 Euro für die in Frage 6 erfragten 44 Stellen/Planstellen zur Verfügung. (Rechenweg: 44 x 71.700 Euro x (7/12,45*) = gerundet 1.773.800 Euro; *Personalkosten für 12 Monate zuzüglich Anteil für Sonderzahlungen) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3636 5 8. Welche Anzahl von den in Frage 6 genannten Stellen/Planstellen sind den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Form von Lehrer- wochenstunden zu welchem Zeitpunkt zugewiesen worden? Die folgende Tabelle stellt dar, zu welchem Zeitpunkt den Staatlichen Schulämtern die 44 erfragten Stellen gemäß § 8 Absatz 18 Haushaltsgesetz 2014/2015 zur freien Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt wurden: Eine Aussage über die Verteilung und Zuweisung von Stellenanteilen an die Schulen ist nicht möglich, da einzelschulbezogene Zuweisungsdaten nur im Rahmen der Gesamtbedarfs- erhebung erhoben werden und die Bereitstellung dieser Stellen nach dem Stichtag der Gesamtbedarfserhebung (1. Unterrichtstag) erfolgte. 9. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel gemäß § 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2014/2015 und Verbundquotengesetz 2014/2015 im Schuljahr 2014/2015 bisher nicht verausgabt? Eine Aussage über die Höhe der finanziellen Mittel hinsichtlich noch nicht verausgabter Stellenanteile gemäß § 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2014/2015 und Verbundquoten- gesetz 2014/2015 im Schuljahr 2014/2015 ist nicht möglich, da keine separate Buchung erfolgt. Zeitpunkt Zuweisung Anzahl Stellen 14.11.2014 20 05.12.2014 14 29.12.2014 10 Summe 44