Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Januar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3640 6. Wahlperiode 28.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Investorenbaumodelle des Landes und ANTWORT der Landesregierung Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verträge der JVA Waldeck hat die Landesregierung eine Überprüfung der Verträge aller Investorenbauten des Landes angekündigt. 1. Wie weit ist die angekündigte Prüfung der Verträge der übrigen Investorenbauten im Land? Auf Landesebene wurden neben der Justizvollzugsanstalt Waldeck dreizehn Investorenbaumodelle umgesetzt. Die Anmietungen der Objekte erfolgten in den Jahren 1994 bis 2002. Von diesen Mietverträgen sind sechs bereits beendet worden: - Amtsgericht Rostock (Ankauf 2003), - Finanzamt Wolgast (Nutzungsaufgabe nach Ablauf der Grundmietzeit 2009), - Justizzentrum Stralsund (Ankauf 2009), - Grundbuchamt Rostock (Ankauf 2010), - Generalstaatsanwaltschaft Rostock (Ankauf 2012), - Polizeizentrum Anklam (Ankauf 2014). Somit sind derzeit sieben Objekte angemietet: - Amtsgericht Ribnitz-Damgarten, - Landesbesoldungsamt Neustrelitz, Drucksache 6/3640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Dienststelle Bützow), - Amts- und Finanzgericht Greifswald, - Finanzamt Ribnitz-Damgarten, - Polizeizentrum Schwerin-Krebsförden, - Justizvollzugsanstalt Neustrelitz (Jugendanstalt). Die Landesregierung hat durch das Finanzministerium zunächst auf Grundlage der Festmietzeiten oder anderweitiger künftiger Entscheidungserfordernisse eine Prioritätenliste der Investorenbauten erstellt (zu den Festmietzeiten wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/2708 sowie auf den Haushaltsplan, Einzelplan 12, Anhang 4 zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern verwiesen). Anschließend wurden die teilweise in mehreren Ministerien und nachgeordneten Landesdienststellen befindlichen Akten für die Mietobjekte, deren Mietverhältnisse zunächst im Jahr 2017 ablaufen, zusammengeführt. Im Dezember 2014 wurde eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium eingerichtet und mit der Prüfung des ersten Mietobjekts (Landesbesoldungsamt Neustrelitz) begonnen. 2. Wer führt die Prüfung durch? Die eingerichtete Arbeitsgruppe ist innerhalb des Finanzministeriums der Abteilung „Staatshochbau, Liegenschaften, Schlösser und Gärten“ zugeordnet. Die Prüfung erfolgt intern unter Mitwirkung der Steuerabteilung, um die dort vorhandene Fachkompetenz im Bereich der Prüfung von Betrieben einzubringen. Ebenso wird punktuell der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern hinzugezogen. 3. Wann wird die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein? Hierzu können derzeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden, da sich die Prüfung noch im Anfangsstadium befindet. Die Dauer der Prüfung wird naturgemäß vom Inhalt der zu prüfenden Akten und dem für dessen Auswertung notwendigen Aufwand abhängig sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3640 3 4. Liegen gegebenenfalls bereits erste Ergebnisse der Prüfung vor und wenn ja, welche? Nein. 5. Wem sollen die Ergebnisse der Prüfung abschließend vorgestellt werden? Das Finanzministerium beabsichtigt, den Finanzausschuss über das Ergebnis der Prüfung abschließend zu informieren.