Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3649 6. Wahlperiode 03.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Elektronische Gesundheitskarte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele gesetzlich Krankenversicherte in Mecklenburg- Vorpommern verfügen über eine elektronische Gesundheitskarte? Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechti- gungsausweis für die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversi- cherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen waren verpflichtet, ihre Versicherten bis zu diesem Datum mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Die genaue Anzahl der gesetzlich Krankenversicherten, die in Mecklenburg-Vorpommern über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen, ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. Wie viele gesetzlich Krankenversicherte in Mecklenburg- Vorpommern verfügen noch nicht über eine elektronische Gesund- heitskarte? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Sollte ein gesetzlich Krankenversicherter noch nicht über eine elektronische Krankenversicherungskarte verfügen, sollte er sich schnellst möglich zur Klärung dieser Angelegenheit mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Bei Problemfällen können sich gesetzlich Krankenversicherte auch an die Rechtsaufsicht der jeweiligen Krankenkasse wenden. Drucksache 6/3649 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Bei welchen gesetzlichen Krankenkassen sind die unter Frage 2 benannten Menschen versichert? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.