Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3655 6. Wahlperiode 11.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von Kindern beruflich Reisender waren bzw. sind in den Schuljahren 2013/2014 sowie 2014/2015 laut SIP in den Stamm- schulen Mecklenburg-Vorpommerns angemeldet? An den Stammschulen in Mecklenburg-Vorpommer (vergleiche Antwort zu Frage 6) waren 24 Kinder beruflich Reisender im Schuljahr 2013/2014 und 26 Kinder beruflich Reisender im Schuljahr 2014/2015 als Stammschülerinnen und Stammschüler angemeldet. 2. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Stammschule während der reisebedingten Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler für die schulische Betreuung und Beratung zuständig ist? Die Verwaltungsvorschrift „Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender“ legt unter dem Punkt 2 als eine wichtige Aufgabe der Stammschulen fest, dass eine „Fernbegleitung des Schülers während der Reisesaison (Entgegennahme und Erteilen von Informationen im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Stützpunktschulen sowie den Erziehungsberechtigten)“ zu erfolgen hat. Drucksache 6/3655 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Kommunikation zwischen der jeweiligen Stammschule und den zwischenzeitlich besuchten Stützpunktschulen erfolgt in der Regel über den telefonischen Kontakt, aber auch über einen schriftlichen Austausch (z. B. über die aktuellen Lernstände der betreffenden Kinder und Jugendlichen). Eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielt das Schultagebuch. Dieses wurde 2003 auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) mit individuellen Lernplänen für die Fächer Deutsch, Mathematik und die 1. Fremdsprache entwickelt und eingeführt, um eine Überschaubarkeit und Kontinuität der Lernprozesse reisender Kinder zu ermöglichen. Anders als bei herkömmlichen Tagebüchern dient dieses Schultagebuch dem Nachweis ihres Schulbesuchs sowie der individuellen Lernentwicklung, da es Aussagen zum aktuellen Lernstand enthält. Das Schultagebuch und die Handreichung für Lehrkräfte sind in allen Ländern eingeführt. Die jährlich stattfindenden landesweiten Abfragen an den Stamm- und Stützpunktschulen bestätigen, dass die Schulen sich den damit verbundenen besonderen Herausforderungen verantwortungsbewusst stellen. 3. Wie wird die Erfüllung der Schulpflicht bei Schülerinnen und Schülern gewährleistet, die ihr Winterquartier in Mecklenburg- Vorpommern haben, aber nicht die Stammschule in Mecklenburg- Vorpommern? Die KMK „Kinder beruflich Reisender“ hat in ihren jährlich herausgegebenen Sachstandsberichten unter anderem festgehalten, das überwiegend davon auszugehen ist, dass die Schülerinnen und Schüler aus beruflich reisenden Familien außerhalb der Reisesaison (Winterpause) in der Regel die für sie zuständigen Stammschulen in den Heimatgemeinden, an denen sie gemeldet sind, besuchen. Vielfach sind es Familienzirkusse (kleinere Zirkusse), die ihre Winterquartiere häufig an wechselnden Orten aufschlagen. Die hier besuchten Schulen werden auch als Winterschulen bezeichnet. Sie übernehmen im begrenzten Umfang (z. B. Zeugniserstellung) die Aufgaben der Stammschule. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3655 3 4. Welche Anzahl von Lehrerwochenstunden werden den Stammschulen zugewiesen, um a) die individuellen Lehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache zu erarbeiten und b) Fördermaßnahmen festzulegen und die Lernplanerarbeitung zu gewährleisten? Zu a) und b) Für die unter a) und b) genannten Aufgaben erfolgt keine gesonderte Zuweisung. Eine Erfassung von schulinternen Zuweisungen in Form von Anrechnungsstunden durch die Landesregierung erfolgt nicht. 5. Durch welche Maßnahmen wird die Zusammenarbeit zwischen Stützpunktschulen und Stammschulen gewährleistet? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 6/3655 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Schulen wurden gemäß Punkt 3 der Verwaltungsvorschrift „Schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender“ von den Staatlichen Schulämtern als Stammschulen benannt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? In den vier Schulamtsbereichen wurden folgende Schulen als Stammschulen benannt: Staatliches Schulamt Stammschule Schwerin - GS Pampow - RS mit GS Lübtheen - GSZ „Fritz Reuter“ Dömitz - RS Klütz - RS mit GS Marnitz - FöS mit dem Förderschwerpunkt Lernen „Diesterweg-Schule“ Hagenow - GS „Ludwig Reinhard“ Boizenburg - RS mit GS Vellahn Neubrandenburg - RS Rechlin Greifswald - GS Steinhagen Rostock - RS Dummerstorf - IGS mit GS Jenaplanschule „Peter Petersen“ Rostock - RS Sanitz - FöS „Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung“ Teterow - GS „J.-W. v. Goethe“ Gnoien (GS = Grundschule; RS = Regionale Schule; RS mit GS = Regionale Schule mit Grund- schule; GSZ = Gymnasiales Schulzentrum; FöS = Förderschule; IGS mit GS = Integrierte Gesamtschule mit Grundschule)