Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3659 6. Wahlperiode 09.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Ambulante Intensivpflege und ANTWORT der Landesregierung Im Bericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Qualitätssicherung in der ambulanten Intensivpflege (Drucksache 6/2054) vom 05.07.2013 hat die Landesregierung eine kontinuierliche Begleitung der Entwicklung in der ambulanten Intensivpflege zugesagt. 1. Wie haben sich die Fallzahlen bei der ambulanten Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern seit 2012 entwickelt a) die Fallzahlen insgesamt, b) nach den Hauptdiagnosen und c) nach der Versorgung in Wohngemeinschaften und in der Häuslich- keit? Zu a), b) und c) Die Landesregierung hat ausführlich im Bericht vom 05.07.2013 zur Situation der Qualitätssicherung in der Intensivpflege Stellung genommen. Im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern und durch die offizielle Pflegestatistik werden hierzu keine Daten erhoben. Auf Nachfrage bei den Krankenkassen sind kurzfristig keine aktuellen Zahlen für alle Kassen lieferbar. Insofern sind derzeit nur die im Bericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Qualitätssicherung in der ambulanten Intensivpflege im Kapitel 3.2 und 3.4 benannten Zahlen verfügbar. Nach Aussage des Berichtes waren zum Ende 2012 knapp 200 Versicherte betroffen und davon die Hälfte in ambulanten Wohngemeinschaften versorgt. Drucksache 6/3659 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Aufgrund der nach Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) gesetzlich eingeschränkten Vorortprüfmöglichkeiten in Wohngemeinschaften (siehe 6.3.2.3 Bericht) sind derzeit ordnungsrechtliche Prüfungen auch nur in stark begrenztem Umfang möglich. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales prüft derzeit, ob das Einrichtungenqualitätsgesetz aus diesem Grund angepasst werden sollte. 2. Wie ist der Stand hinsichtlich der Umsetzung der Rahmenempfehlungen zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und Fortbildung, die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegedienste maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene bis zum 01.07.2013 zu erarbeiten waren? Nach § 125 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sollen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 gemeinsam Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln abgeben. Durch die Rahmenempfehlungen wird das Verhältnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den Heilmittelerbringern geregelt, die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Berufsverbände der Heilmittelerbringer gemeinsam beschließen. In den Rahmenempfehlungen werden unter anderem auch die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen, geregelt. Da das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in diesen Prozess nicht eingebunden ist, liegen keine Kenntnisse zum Umsetzungsstand vor. 3. Wie oft hat die kommunale Heimaufsicht in MecklenburgVorpommern seit dem Juli 2013 geprüft, ob es sich bei Versorgungsformen um tatsächlich ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Einrichtungsqualitätsgesetzes handelte? Die Heimaufsichten prüfen grundsätzlich im Rahmen der Anzeigepflicht nach § 16 EQG M-V, in der Regel anhand der Aktenlage, ob es sich um eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gemäß § 2 Absatz 5 EQG M-V handelt. In Einzelfällen (zum Beispiel bei Beschwerden) erfolgt eine gesonderte Überprüfung. Hierzu erfolgt keine behördenübergreifende Erfassung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3659 3 4. Hat Mecklenburg-Vorpommern in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden bereits die Initiative ergriffen, die Notwendigkeit von Qualitätsanforderungen für die Intensivpflege beraten zu lassen? a) Wenn ja, wie ist das weitere Vorgehen? b) Wenn nicht, wann plant die Landesregierung entsprechend aktiv zu werden? Nein, weder gibt es aktuell eine entsprechende Initiative Mecklenburg-Vorpommerns noch ist eine solche Initiative derzeit geplant. 5. Wie weit ist die Umsetzung der Musterregelungen der Bundesbauministerkonferenz zum Brandschutz für betreute Wohngemeinschaften mit mehr als sechs Bewohnern in das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung hat 2014 einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung (LBauO M-V) beschlossen. Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zeitnah in den Landtag einzubringen. Die Einführung der Muster-Wohnformen-Richtlinie (MWR) ist noch nicht erfolgt und hängt zunächst von der Änderung der LBauO M-V ab. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3659