Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3660 6. Wahlperiode 12.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abriss von Baudenkmalen seit 2000 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist die Anzahl der nach dem Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern geschützten Baudenkmale zum gegenwärtigen Zeitpunkt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Nach dem Denkmalschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998 (GVOBl. M-V Seite 12, berichtigt Seite 247), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V Seite 383), sind Baudenkmale geschützt, wenn sie Denkmaleigenschaften haben, unabhängig davon, ob sie in eine Denkmalliste eingetragen sind. In Denkmallisten erfasst sind gegenwärtig 30.259 Denkmale, davon in der Hansestadt Rostock 584, in der Landeshauptstadt Schwerin 1.018, im Landkreis Rostock 4.515, im Landkreis Ludwigslust-Parchim 5.999, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 6.250, im Landkreis Nordwestmecklenburg 2.848, im Landkreis Vorpommern-Greifswald 5.029 und im Landkreis Vorpommern-Rügen 4.016. Drucksache 6/3660 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Für wie viele Baudenkmale liegen zurzeit Abriss- oder Teilabriss- genehmigungen vor (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 3. Für wie viele Baudenkmale liegen zurzeit Anträge auf Abriss oder Teilabriss vor (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? Zu 2 und 3 Grundsätzlich sei erwähnt, dass Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen nur nach fachlicher Prüfung erteilt werden. So wird von den Denkmalschutzbehörden geprüft, ob ein Erhalt dem Eigentümer zugemutet werden kann oder ob sich das Denkmal bereits in einem derartig schlechten baulichen Zustand befindet, dass der Erhalt dem Eigentümer nicht mehr zugemutet werden kann. Ein solcher Zustand kann nach Brand oder Teileinsturz eingetreten sein. Die Genehmigungen für Abrisse oder Teilabrisse erteilen die jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden - die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte - als Genehmigungsbehörden. Derartige Genehmigungen werden statistisch nicht vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als oberste Denkmalschutzbehörde oder vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde erfasst. Die Denkmalfachbehörde liefert lediglich fachliche Stellungnahmen für die zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden. Dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege liegen zur Zeit vier Anträge zur Herstellung des Einvernehmens beziehungsweise der Zustimmung gemäß § 7 Denkmalschutzgesetz vor. Aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt ein Antrag, aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegen zwei Anträge und aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen liegt ein Antrag vor. 4. Wie viele Baudenkmale wurden seit dem Jahr 2000 teilweise und wie viele vollständig abgerissen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2000 wurden 265 Baudenkmale abgebrochen, davon eins in der Hansestadt Rostock, eins in der Landeshauptstadt Schwerin, 51 im Landkreis Rostock, 42 im Landkreis Ludwigslust-Parchim, 29 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, 48 im Landkreis Nordwestmecklenburg, 30 im Landkreis Vorpommern-Greifswald und 63 im Landkreis Vorpommern-Rügen.