Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3663 6. Wahlperiode 12.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erfolglose Bewerbungen für Fachgymnasien und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Personen, die sich für eine Zulassung zum Fachgymnasium beworben und dabei alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben, konnten seit dem Schuljahr 2011/2012 aus Kapazitätsgründen bei ihrem Erstantrag nicht im selben Schuljahr aufgenommen werden? Wie viele der Bewerberinnen und Bewerber konnten im darauf folgenden Schuljahr aufgenommen werden (bitte für jede Schule und jedes Schuljahr einzeln aufführen)? Eine zentrale Erfassung der Anzahl der Personen, die sich für eine Zulassung zum Fach- gymnasium beworben und dabei alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und im selben Schuljahr aus Kapazitätsgründen nicht aufgenommen werden konnten, erfolgt nicht. Auch die Aufnahme erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber im folgenden Schuljahr wird durch die Schulstatistik nicht erfasst. Drucksache 6/3663 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren die Kapazitäten (maximale Zahl der Schülerinnen und Schüler) an den Fachgymnasien seit dem Schuljahr 2011/2012 (bitte für jede Schule, jedes Schuljahr und gegebenenfalls für jedes Schwerpunktfach einzeln aufführen)? Die verbindlichen Kapazitäten für die Fachgymnasien wurden beziehungsweise sind durch folgende Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen bestimmt: Schuljahr 2011/2012 Dritter Erlass zur Änderung des Erlasses „Örtliche Zuständigkeit von Fachklassen und Bildungsgänge der beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 10. März 2010, Anlage 2 (Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 4/2010, S. 399). Schuljahr 2012/2013 Berufliche Schulen Organisationsverordnung vom 11. Dezember 2012, Anlage 2 (Mittei- lungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 12/2012, S. 1011). Die Kapazitätsvorgaben für die Fachgymnasien der Anlage 2 der Berufliche Schulen Organi- sationsverordnung erfolgten nicht für einzelne Schulen und Schwerpunktfächer, sondern für die Standorte der Fachgymnasien der jeweiligen Planungsregion: 1. Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald, 2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, 3. Hansestadt Rostock und Landkreis Rostock sowie 4. Landeshauptstadt Schwerin und Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust- Parchim. Schuljahr 2013/2014 und Schuljahr 2014/2015 Erste Verordnung zur Änderung der Beruflichen Schulen Organisationsverordnung vom 28. August 2013, Anlage 2 (Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur 8/2013, S. 186).