Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3665 6. Wahlperiode 23.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neubau der Brücke Stadionstraße in der Landeshauptstadt Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Antwort zu der Kleinen Anfragen auf Drucksache 6/3172 ergeben sich Nachfragen. Die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin hat sich an die Landesregierung mit der Bitte gewandt, Möglichkeiten zur Förderung des Neubaus der Brücke Stadionstraße zu prüfen. Im Ergebnis hat die Landes- regierung der Landeshauptstadt mitgeteilt, dass für den Bau der Brücke Stadionstraße Mittel des Europäischen Regionalfonds der auslaufenden Förderperiode eingesetzt werden können. Diese Mittel können jedoch nicht direkt für die Baumaßnahme Stadionbrücke eingesetzt werden, da die Mittel aus dem Europäischen Regionalfonds bis zum 31.12.2015 ver- ausgabt und abgerechnet werden müssten. Bis Ende 2015 ist aber nicht mit einem Abschluss der Baumaßnahme Stadionbrücke zu rechnen. Deshalb hat die Landesregierung nach Informationen der Oberbürger- meisterin von Schwerin in Aussicht gestellt, mit den Mitteln aus dem Europäischen Regionalfonds die Sanierung der Brücke Wittenburger Straße zu fördern. Die Stadt müsse sich jedoch im Gegenzug verpflichten, die dann aus der Baumaßnahme Wittenburger Straße frei werdenden Mittel für den Neubau der Stadionbrücke zu verwenden. Aufgrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt meiner Kleinen Anfrage (Drucksache 6/3172) vom Juli 2014 die Stadt Schwerin der Landesregierung noch keine detaillierten Erläuterungen zu den genannten Bauvorhaben über- mittelt hat, konnte die Landesregierung zu diesem Zeitpunkt keine fun- dierte förderrechtliche Bewertung vornehmen. Deshalb wiederhole ich meine Kleine Anfrage. Drucksache 6/3665 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Hat die Landesregierung geprüft, ob der Ersatzneubau der Bücke Stadionstraße durch eine andere ebenerdige Verkehrslösung kosten- günstiger umgesetzt werden kann und wenn ja, mit welchem Ergeb- nis? Die Landesregierung hat sich hinsichtlich eines erforderlichen Ersatzneubaus der Brücke in der Stadionstraße auf die durch die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin unter Prüfung von Alternativlösungen getroffenen Entscheidungen bezogen, die seitens der Stadtverwaltung gegenüber dem Land bisher nicht in Frage gestellt wurden. 2. Wie setzen sich die Finanzpläne für den Ersatzneubau Stadionbrücke und die Sanierung der Brücke Wittenburger Straße zusammen (bitte jeweilige Summen der Fördermittel und der Eigenanteile der Landes- hauptstadt Schwerin mit angeben)? Die bisher im Rahmen der beantragten Zuwendung dem Land seitens der Landeshauptstadt Schwerin vorgelegten Unterlagen für den Ersatzneubau der Brücke in der Wittenburger Straße enthalten folgende Daten: Gesamtkosten: 4.018.000,00 Euro Finanzhilfen: 3.464.100,00 Euro Eigenmittel der Landeshauptstadt Schwerin: 553.900,00 Euro Für die Beantragung von Zuwendungen für einen Ersatzneubau der Stadionbrücke liegen dem Land noch keine Unterlagen vor. 3. Wie schätzt die Landesregierung das Risiko ein, dass die Baumaß- nahme Brücke Wittenburger Straße nicht bis 31.12.2015 fertig wird und somit die Fördermittel nicht für die Maßnahme zur Verfügung stehen? Welche finanziellen Konsequenzen hätte die nicht fristgerechte Abrechnung der EU Fördermittel bei der Baumaßnahme Brücke Wittenburger Straße für die Landeshauptstadt Schwerin? Die Landeshauptstadt Schwerin hat gegenüber dem Land erklärt, die Baumaßnahme bis Ende 2015 fertigzustellen. Es liegen der Landesregierung keine Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme vor. Um auf eine fristgerechte Mittelverwendung hinzuwirken, hat die Landesregierung dem vorzeitigen Baubeginn antragsgemäß im Herbst 2014 zugestimmt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3665 3 4. Enthalten die der Landesregierung vorgelegten Finanzpläne Eigen- mittel der Landeshauptstadt Schwerin, die kreditfinanziert werden sollen? Wenn ja, wie verträgt sich dieser Umstand mit den Vorgaben des Beauftragten des Ministeriums für Inneres und Sport für die Haus- haltskonsolidierung der Landeshauptstadt Schwerin, der der Landes- hauptstadt untersagt, wegen der anwachsenden Zinsbelastung Inves- titionen mit kreditfinanzierten Eigenmitteln durchzuführen? Der Landesregierung lag mit dem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn die Aussage der Landeshauptstadt Schwerin vor, dass der gemeindeeigene Komplementäranteil an der Förderung erbracht wird. Dem beschlossenen Haushalt 2015 sind Eigenmittel für die Brücke Wittenburger Straße in Höhe von 650.000 Euro verteilt auf die Jahre 2014 und 2015 zu entnehmen. Für die Stadionbrücke sind folgende Eigenmittel verteilt auf die entsprechenden Haushalts- jahre geplant: 2015 500.000 Euro 2016 2.180.000 Euro 2017 1.000.000 Euro Die Landeshauptstadt Schwerin hat in ihrer Haushaltssatzung 2015 insgesamt Kredit- aufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.930.900 Euro festgesetzt. Gemeindehaushaltsrechtlich dienen die Einzahlungen der Investitions- tätigkeit und aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen. Somit ist eine direkte Zurechnung auf einzelne Investitionsmaßnahmen nicht möglich. Der beratende Beauftragte hat der Landeshauptstadt Schwerin empfohlen, zukünftig auf die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu verzichten. Dies wurde auch im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt 2014 aufgegriffen, wonach die Landeshauptstadt Schwerin zukünftig grundsätzlich auf derartige Kreditaufnahmen verzichten soll und andernfalls alle Maßnahmen über 250.000 Euro hinsichtlich Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu begründen hat. Unter diesen Maßgaben wird die rechtsaufsichtlich als kritisch angesehene Maßnahme im Rahmen der zukünftig zu erteilenden Haushaltsgenehmigungen bewertet werden.