Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3673 6. Wahlperiode 12.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Straßenbaumeistereien und Autobahnmeistereien und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie sind in den einzelnen Straßenmeistereien und Autobahnmeistereien die Aufgabenwahrnehmungen organisiert, gibt es beispielsweise eine Besetzung rund um die Uhr oder eine Rufbereitschaft und ist dies einheitlich im Land geregelt? 2. Für welche Arbeitsaufgaben sind Bereitschaftsdienste notwendig, gehören dazu auch Unfallereignisse oder Einsätze aufgrund von Wetterereignissen etc.? Zu 1 und 2 Für den Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sind die Aufgaben der Autobahn- und Straßenmeistereien im sogenannten Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst einheitlich definiert. Eine Besetzung der Autobahn- und Straßenmeistereien rund um die Uhr ist im Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst nicht vorgesehen und erfolgt auch nicht. Die Regelungen zur Rufbereitschaft sind auf Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern im Land eingeführten Regelungen vom 8. Mai 2007 über die „Rufbereitschaft in den Autobahn- und Straßenmeistereien des Landes MecklenburgVorpommern “ und „Auslösung der Winterdienstbereitschaft auf klassifizierten Straßen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ einheitlich festgelegt. Drucksache 6/3673 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Außerhalb der regulären Dienstzeit ist in den Meistereien ganzjährig die Anordnung der Rufbereitschaft beim Vorliegen folgender prognostizierter Ereignisse möglich: - außergewöhnliche Wetterwarnmeldungen, - Vorhersagen von außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Hochwasser oder Gefahrenabwehr bei Vogelgrippe) und - Weisungen übergeordneter Dienststellen. Innerhalb der Winterperiode, in der Regel von Mitte Oktober bis Mitte April des Folgejahres, kann in Abhängigkeit von den zu erwartenden winterlichen Witterungsverhältnissen der Dienst oder die Rufbereitschaft angeordnet werden. Die Meistereien arbeiten nach einem im Vorfeld abgestimmten Bereitschaftsplan, welcher den Zeitraum, den Personaleinsatz und die Alarmierung entsprechend dem Anforderungsniveau Winterdienst regelt. Darüber hinaus ist lediglich im Bereich der Bundesautobahnen sowie bei anderen Streckenabschnitten , die im Zusammenhang mit dem Bundesautobahnnetz eine herausragende Verkehrsfunktion erfüllen, ganzjährig die Anordnung einer sogenannten „Unfallrufbereitschaft “ für die Autobahnmeistereien eingeführt. 3. Wie erfolgt die Vergütung oder Abgeltung (z. B. Zeitkonten, Freizeitausgleich ) im Falle von Überstunden bzw. Bereitschaftsdiensten? Die Vergütung von Überstunden, Bereitschaftsdiensten und sonstigen Sonderformen der Arbeit ist in § 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Darüber hinausgehende Vergütungsregelungen gibt es für den Bereich der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht. Der zeitliche Ausgleich erfolgt gemäß einer Dienstvereinbarung zwischen dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern und dem Bezirkspersonalrat für den Bereich der Straßen- und Autobahnmeistereien. Demnach wurden für alle Beschäftigten des Unterhaltungspersonals Arbeitszeitkonten eingerichtet, auf die sie Überstunden und Einsatzzeiten während der Rufbereitschaft auf bis zu 160 Stunden aufsummieren und buchen können. Der Zeitraum für den Freizeitausgleich dieser Stunden wurde abweichend von dem tariflich vorgesehenen Ausgleichszeitraum von maximal drei Monaten in der Dienstvereinbarung auf bis zu einem Jahr gestreckt. 4. Inwieweit sind Änderungen der bisherigen Arbeitsorganisation aufgrund der Umstrukturierung der Straßenbauämter zu erwarten? Die Umstrukturierung der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat keine Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation innerhalb der Autobahn- und Straßenmeistereien.