Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3680 6. Wahlperiode 26.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Ermittlungen gegen mutmaßlichen NS-Verbrecher und ANTWORT der Landesregierung Nahe Neubrandenburg ist am 18. März 2014 ein mutmaßlicher NS-Ver- brecher verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im September 1944 als SS-Sanitäter in dem Konzentrationslager Auschwitz- Birkenau tätig gewesen zu sein. Dadurch habe er den Lagerbetrieb und die Vernichtungsaktion unterstützt. Während seiner Tätigkeit seien in Auschwitz-Birkenau acht Gefangenentransporte eingegangen und 1.721 Menschen, die als nicht arbeitsfähig eingestuft worden waren, in den Gaskammern getötet worden. Dem 93-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen vorgeworfen. Der Haftbefehl wurde in der Zwischenzeit außer Vollzug gesetzt, der Beschuldigte gegen Auflagen entlassen. Er sei aber, so die Staatsanwaltschaft Schwerin, nach wie vor dringend tatverdächtig. 1. Wie ist der derzeitige Stand des Ermittlungsverfahrens gegen den in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen mutmaßlichen ehemaligen SS- Sanitäter des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau? 2. Wann ist mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen? Zu 1 und 2 Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Verfahren hinsichtlich der Tatvorwürfe, die den Zeitraum 15. August bis 14. September 1944 betreffen, abgetrennt und am 23. Februar 2015 Anklage zum Landgericht Neubrandenburg erhoben. Dem Angeschuldigten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 tateinheitlichen zusammentreffenden Fällen vorgeworfen. Darüber hinaus werden Ermittlungen weitergeführt, soweit andere Tatzeiträume und Tatörtlichkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Angeschuldigten für die SS in Betracht kommen.