Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3681 6. Wahlperiode 20.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Offene Haftbefehle und ANTWORT der Landesregierung In Berlin sind im Bereich des Erwachsenenstrafrechts derzeit 6.884 Voll- streckungshaftbefehle offen. 5.276 davon beziehen sich auf die Voll- streckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, 1.608 auf die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Über die Hälfte der Haftbefehle, die sich auf die Voll- streckung einer Freiheitsstrafe beziehen, sind schon seit mehr als 12 Monaten offen (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/15018). Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll eruiert werden, ob sich die Situa- tion in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich dramatisch darstellt. 1. Wie viele Haftbefehle zur Vollstreckung von Strafhaft sind im Land Mecklenburg-Vorpommern derzeit offen (bitte aufschlüsseln nach Erwachsenenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Freiheitsstrafe und Ersatz- freiheitsstrafe)? Mit Stand vom 04.02.2015 bestanden im Rahmen der Strafvollstreckung von Justizbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene insgesamt 859 Festnahme- ausschreibungen im Datenbestand des Informationssystems der Polizei-Bund (INPOL-Bund). 153 dieser Ausschreibungen bezogen sich auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen. 706 Ausschreibungen hatten die Realisierung von Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafen zum Ziel. Daten über die Anzahl der Ausschreibungen auf Grundlage von Verurteilungen im Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht werden statistisch nicht erfasst. Drucksache 6/3681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser Haftbefehle sind länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate, wie viele länger als ein Jahr offen (bitte auf- schlüsseln nach Erwachsenenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Freiheits- strafe und Ersatzfreiheitsstrafe)? Mit Stand vom 04.02.2015 waren von den unter Antwort zu Frage 1 genannten Haftbefehlen in Bezug auf Ausschreibungen zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen insgesamt 153 Haftbefehle offen, über folgende Zeiträume: Zeitraum Anzahl offene Haftbefehle gesamt 153 davon älter als 3 Monate 1 123 davon älter als 6 Monate 2 104 davon älter als 12 Monate 79 weniger als 3 Monate 30 Mit Stand vom 04.02.2015 waren von den unter Antwort zu Frage 1 genannten Haftbefehlen in Bezug auf Ausschreibungen zur Vollstreckung von Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafen insgesamt 706 Haftbefehle offen, über folgende Zeiträume: Zeitraum Anzahl offene Haftbefehle gesamt 706 davon älter als 3 Monate 3 568 davon älter als 6 Monate 4 468 davon älter als 12 Monate 342 weniger als 3 Monate 138 Im Hinblick auf eine Aufschlüsselung der Haftbefehle nach Erwachsenen- und Jugend- strafrecht wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 1 Hinweis: inklusive der Haftbefehle älter als 6 Monate und 12 Monate. 2 Hinweis: inklusive der Haftbefehle älter als 12 Monate. 3 Hinweis: inklusive der Haftbefehle älter als 6 Monate und 12 Monate. 4 Hinweis: inklusive der Haftbefehle älter als 12 Monate. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3681 3 3. Wie viele dieser Haftbefehle sind nicht vollziehbar, weil a) die gesuchten Personen sich im Ausland aufhalten und von dort nicht ausgeliefert werden? b) es sich um ein Verfahren nach § 456a Strafprozessordnung handelt, d. h. die Personen wegen anderer Taten ausgeliefert, an einen internationalen Gerichtshof überstellt oder aus Deutschland ausgewiesen sind? c) die gesuchten Personen wegen der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gesucht werden, sich als EU-Bürger jedoch nicht in Deutschland aufhalten? Zu a) Mit Stand vom 04.02.2015 lagen keine Haftbefehle zu Personen vor, die sich im Ausland aufhalten und von dort nicht ausgeliefert werden. Zu b) Acht Haftbefehle sind nicht vollziehbar, weil es sich um Verfahren gemäß § 456a Strafprozessordnung handelt. Zu c) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich nach den Maßgaben des Artikels 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Zu den Aufenthaltsorten von mit Haftbefehlen zur Vollstreckung von Geld- oder Ersatzfreiheits- strafen ausgeschriebenen Personen liegen daher in der Regel keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Personen erhielten in den Jahren 2012 bis 2014 eine Ladung zum Haftantritt, und wie viele dieser Personen traten die Haft tatsäch- lich an (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine Ladung zum Haftantritt erhielten in den Jahren 2012 5524 Personen, 2013 5378 Personen, 2014 6086 Personen. Von diesen traten 2012 1000 Personen, 2013 1008 Personen, 2014 782 Personen die Haft tatsächlich an. Drucksache 6/3681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Bei der großen Zahl der Fälle, in denen eine Ladung erfolgte, ein Strafantritt aber nicht verzeichnet ist, handelt es sich im Wesentlichen um Ersatzfreiheitsstrafen. Der Strafantritt wurde in diesen Fällen entweder durch Zahlung oder durch Leistung gemeinnütziger Arbeit abgewendet und ein erlassener Haftbefehl aufgehoben.