Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3682 6. Wahlperiode 06.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Funktionsstellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von Funktionsstellen ist derzeit kommissarisch besetzt (bitte getrennt nach Art der Funktion, jeweiliger Schule und Schulart angeben)? Nach § 101 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) werden Funktionsstellen als Schulleiterin oder Schulleiter und stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter definiert. Jede Schule hat nach § 101 Absatz 1 SchulG M-V eine Schulleiterin oder einen Schulleiter und eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter. Somit ergeben sich für alle öffentlichen Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2014/2015 1.034 Leitungsstellen. Mit Erfassungsdatum 30.01.2015 liegen 49 tatsächlich vorübergehend besetzte Leitungsstellen vor. Davon können gegenwärtig sechs Leitungsstellen aus Gründen der Schulentwicklungsplanung nicht abschließend besetzt werden. In einer Reihe von Fällen liegt bereits mindestens eine Bewerbung auf die jeweils entsprechende Ausschreibung vor. Diese Auswahlverfahren laufen, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Alle nachfolgend genannten Leitungsstellen sind im laufenden Besetzungsverfahren durch Stellvertreterinnen und Stellvertreter beziehungsweise durch Lehrkräfte kommissarisch besetzt. Drucksache 6/3682 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Staatliches Schulamt Schulart Schule Funktion GW GS Barth sSL GW GS „Greif“ Greifswald sSL GW GS Görmin KG sSL GW GS Lassan sSL GW GS Penkun sSL GW GS Schlatkow KG sSL GW GS „Ferdinand von Schill“ Stralsund sSL GW RegS „Diesterweg“ Stralsund sSL GW Gy Gützkow sSL GW Gy Löcknitz sSL GW FöL Grimmen sSL GW FöL „Schlossberg“ Pasewalk sSL GW FöL Sassnitz sSL NB GS Altenhof KG SL NB GS Groß Plasten SL NB GS Kargow KG SL NB GS Dargun SL NB GS Gielow SL NB FöL Sonderpädagogisches Förderzentrum Neustrelitz sSL NB GS Altenhof KG sSL NB GS Groß Plasten sSL NB GS Burg Stargard sSL NB RegS/GS Wesenberg sSL NB Sgy Neubrandenburg sSL RO GS Diekhof Am Schmooksberg KG SL RO GS Diekhof Am Schmooksberg KG sSL RO GS Bentwisch sSL RO GS Dummerstorf sSL RO GS „Fritz Reuter“ Kühlungsborn sSL SN GS Damshagen KG SL SN FöG Boizenburg SL SN FöL „An den Linden“ Grevesmühlen SL SN IGS Brecht Schwerin SL SN RegS/GS Lübstorf SL SN FöG Neuburg sSL SN FöL Parchim sSL SN GS Dabel sSL SN GS Hagenow „Am Mühlenteich“ sSL SN GS Kalkhorst KG sSL SN GS Mestlin sSL SN GS Neu Kaliß KG sSL SN GS Friedensschule Schwerin sSL SN RegS/GS Lübstorf sSL Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3682 3 Staatliches Schulamt Schulart Schule Funktion BS „Alexander Schmorell“ Rostock SL BS Bad Doberan SL BS BS des LK Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg SL BS BS des LK Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg sSL Legende KG: Kleine Grundschule GW: Greifswald LK: Landkreis RO: Rostock SL: Schulleitung NB: Neubrandenburg sSL: stellvertretende Schulleitung SN: Schwerin GS: Grundschule FöL: Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen FöG: Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung RegS/GS: Regionale Schule mit Grundschule RegS: Regionale Schule IGS: Integrierte Gesamtschule Gy: Gymnasium Sgy: Sportgymnasium BS: Berufliche Schule 2. Welche Anzahl von Funktionsstellen, die bisher kommissarisch besetzt sind, sind mit einer Zulage gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Gewährung einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen der kommis- sarischen Übertragung der Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren Schule und für dauerhaft bestellte Schulleiterinnen/Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter, die in die Entgeltgruppe der ihnen unterstellten Lehrkräfte eingruppiert sind“ vom 21. Oktober 2014 dotiert? Von den 49 tatsächlich vorübergehend besetzten Leitungsstellen wurden 37 Leitungsstellen mit einer Zulage gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Gewährung einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen der kommissarischen Übertragung der Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren Schule und für dauerhaft bestellte Schulleiterinnen/Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter, die in die Entgeltgruppe der ihnen unterstellten Lehrkräfte eingruppiert sind“ vom 21. Oktober 2014 dotiert. Drucksache 6/3682 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Mit Stand vom 30.01.2015 sind zwölf Leitungsstellen aus folgenden Gründen nicht mit einer Zulage dotiert: - bei vier Leitungsstellen wird die Aufgabe durch mehrere Lehrkräfte wahrgenommen, - bei vier Leitungsstellen besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Zulage, - bei zwei Leitungsstellen wird derzeit die Gewährung einer Zulage geprüft, - bei einer Leitungsstelle wird die Zulage ab 01.02.2015 gezahlt, - bei einer Leitungsstelle wird die Aufgabe noch keine sechs Monate wahrgenommen. 3. Für welche Anzahl der in Frage 2 genannten Funktionsstellen ist nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Gewährung einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen der kommissarischen Übertragung der Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren Schule und für dauerhaft bestellte Schulleiterinnen/Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter, die in die Entgeltgruppe der ihnen unterstellten Lehrkräfte eingruppiert sind“ das Bewerbungsverfahren eröffnet worden (bitte getrennt nach Art der Funktion, jeweiliger Schule und Schulart angeben)? Für 20 der in Frage 2 genannten Funktionsstellen ist nach Inkrafttreten der oben genannten Verwaltungsvorschrift zum 1. Januar 2014 das Bewerbungsverfahren eröffnet worden. Bereits vor dem 1. Januar 2014 eröffnete Bewerbungsverfahren wurden nicht berücksichtigt. Staatliches Schulamt Schulart Schule Funktion GW GS Görmin KG sSL GW GS Lassan sSL GW RegS „Diesterweg“ Stralsund sSL GW FöL „Schlossberg“ Pasewalk sSL NB GS Altenhof KG SL NB GS Groß Plasten SL NB GS Kargow KG SL NB FöL Sonderpädagogisches Förderzentrum Neustrelitz sSL NB GS Altenhof KG sSL NB GS Groß Plasten sSL NB RegS/GS Wesenberg sSL RO GS Diekhof Am Schmooksberg KG SL RO GS Diekhof Am Schmooksberg KG sSL RO GS Bentwisch sSL RO GS Dummerstorf sSL RO GS „Fritz Reuter“ Kühlungsborn sSL SN RegS Banzkow sSL BS „Alexander Schmorell“ Rostock SL BS BS des LK Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg SL BS BS des LK Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg sSL Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3682 5 Legende KG: Kleine Grundschule GW: Greifswald LK: Landkreis RO: Rostock SL: Schulleitung NB: Neubrandenburg sSL: stellvertretende Schulleitung SN: Schwerin GS: Grundschule FöL: Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen RegS/GS: Regionale Schule mit Grundschule RegS: Regionale Schule Gy: Gymnasium BS: Berufliche Schule 4. Für welche der in Frage 3 genannten Funktionsstellen ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und wie viele der in Frage 3 genannten Funktionsstellen sind nach dem Bewerbungsverfahren dauerhaft besetzt worden (bitte getrennt nach Art der Funktion, jeweiliger Schule und Schulart angeben)? Mit Stand vom 30.01.2015 wurde kein Bewerbungsverfahren der in Frage 3 genannten Funktionsstellen abgeschlossen, da es sich hier um tatsächlich vorübergehend besetzte Leitungsstellen handelt. Somit erfolgte auch noch keine dauerhafte Besetzung der Leitungsstelle. 5. Für welche Anzahl von Funktionsstellen, die bisher kommissarisch besetzt sind, erfolgte eine Neuausschreibung auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Gewährung einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen der kommissarischen Übertragung der Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren Schule und für dauerhaft bestellte Schulleiterinnen/Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter, die in die Entgeltgruppe der ihnen unterstellten Lehrkräfte eingruppiert sind“ und für wie viele dieser Stellen sind Bewerbungen eingegangen (bitte getrennt nach Art der Funktion, jeweiliger Schule und Schulart angeben)? Von den 49 tatsächlich vorübergehend besetzten Leitungsstellen erfolgte keine Neuausschreibung auf der Grundlage der oben genannten Verwaltungsvorschrift, sondern auf der Grundlage des jeweiligen Bedarfes. Drucksache 6/3682 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Wenn die Funktionsstellen, für die mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Gewährung einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen der kommissarischen Übertragung der Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren Schule und für dauerhaft bestellte Schulleiterinnen/Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter, die in die Entgeltgruppe der ihnen unterstellten Lehrkräfte eingruppiert sind“ eine Zulage vorgesehen ist, nicht ausgeschrieben worden sind, welche Gründe führt die Landesregierung dafür an? Die Leitungsstellen wurden aus Gründen der Schulentwicklungsplanung nicht ausgeschrieben. 7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zur Arbeitszeitentlastung von Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhabern? Seitens der Landesregierung wird gegenwärtig analysiert, welche Aufgaben der Schulleiterinnen oder Schulleiter sowie stellvertretenden Schulleiterin oder stellvertretenden Schulleiter die größte Belastung darstellen und wie deren Entlastung erfolgen kann.