Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3686 6. Wahlperiode 06.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Asylanträge 2014 und ANTWORT der Landesregierung Im Jahr 2014 wurden in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Asyl- anträge gestellt. Die Kleine Anfrage dient dazu, einen detaillierten Über- blick über die tatsächlichen Kosten zu bekommen. 1. Welche tatsächlichen Kosten sind im Jahr 2014 für Asylbewerber, Flüchtlinge, illegale Ausländer und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhaltende Ausländer insgesamt entstanden? a) Wie hoch beziffern sich in diesem Zusammenhang die Lebens- haltungskosten (Kosten der Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung usw.)? b) Wie hoch beziffern sich die Kosten der Verwaltung (Justiz, Polizei, allgemeine Verwaltung usw.)? c) Auf welche Summe belaufen sich die Betreuungskosten (Sozial- arbeiter, Sprachkurse, Dolmetscher usw.)? (Bitte quartalsweise und regional aufschlüsseln.) Eine Ermittlung der Kosten ist nicht möglich. Zum einen ist der genannte Personenkreis in seiner Gesamtheit zu umfangreich und zu heterogen, als dass verursachte Kosten überhaupt sinnvoll zugeordnet werden können. Das gilt insbesondere für den Teilbereich der sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhaltenden Ausländer. Darüber hinaus ist der verwendete Begriff „tatsächliche Kosten" zu unbestimmt. Drucksache 6/3686 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Die folgende Antwort umfasst den Personenkreis, für den nach den Maßgaben des § 5 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindung mit § 5 Zuwanderungszuständigkeits- landesverordnung eine Erstattung des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt. Zudem sind die illegal Eingereisten berücksichtigt, für die keine Erstattung nach den vorgenannten Regelungen erfolgt. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. 1. Quartal 2014 (in Euro) 2. Quartal 2014 (in Euro) 3. Quartal 2014 (in Euro) 4. Quartal 2014 (in Euro) Landeshauptstadt Schwerin 2.368.743 2.868.494 2.821.116 1.088.681 Hansestadt Rostock 2.437.016 2.578.932 2.447.702 1.008.039 Landkreis Rostock 1.081.874 1.055.285 1.490.186 428.122 Landkreis Ludwigslust-Parchim 850.796 929.487 1.045.235 330.005 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.414.457 1.539.420 1.647.283 1.096.126 Landkreis Nordwestmecklenburg 719.402 950.171 1.027.442 473.178 Landkreis Vorpommern- Greifswald 1.443.159 1.296.971 1.475.562 1.090.368 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.349.445 1.042.143 1.520.641 -14.683 Landesaufnahmeeinrichtung Horst 1.708.057 880.386 848.468 342.654 Die Angaben zu den Landkreisen und kreisfreien Städten basieren auf den monatlichen bis zum 20.02.2015 für das Jahr 2014 erstatteten und statistisch erfassten Abrechnungen der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, soweit sie nicht in der Antwort zu Frage 1c) berücksichtigt werden. Sie sind insoweit nur vorläufig und unterliegen noch erheblichen Veränderungen. Eine Übereinstimmung zu den in ProFiskal ausgewiesenen Beträgen (Titel 633.03 und 633.04) ist von daher nicht gegeben. Die Angaben zu den Kosten für die Landesaufnahmeeinrichtung basieren auf einer Zusammenstellung von Buchungen im Buchungssystem Profiskal (OEH 27110001, Kapitel 0407) für das Kapitel 0407 - Landesamt für innere Verwaltung - zu Lasten verschiedener Titel beziehungsweise Unterkonten der Titel 671.02, 671.03, 681.02, 517.08 und 518.08 abzüglich anteiliger Einnahmen im Titel 129.01. Nicht berücksichtigt sind: - Investitionen für die Herrichtung und Ausstattung neuer Gemeinschaftsunterkünfte beziehungsweise die Ausstattung der Landesaufnahmeeinrichtung Horst, - Einnahmen aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, - Einnahmen aus der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 46a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, - Einnahmen aus Rückforderungen gegenüber den Kommunen des Landes im Rahmen durchgeführter Kommunalprüfungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3686 3 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat zudem mitgeteilt, dass für den Personenkreis der illegal Eingereisten, die nicht unter die Erstattungsregelungen des Flüchtlingsaufnahme- gesetzes fallen, 2014 Aufwendungen für Lebenshaltungskosten in Höhe von 58.788,25 Euro entstanden sind. Die übrigen Landkreise sowie die kreisfreien Städte haben zum vorgenannten Personenkreis Fehlanzeige erstattet. Weiterhin liegen für die Bereiche des Zweiten, Dritten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch, für die keine Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erfolgt, keine Daten zu den Lebenshaltungskosten, insbesondere Kosten der Unterkunft und Verpflegung, vor. Im Bereich der medizinischen Versorgung können lediglich Angaben zur Höhe der Aufwendungen, die durch Impfungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern entstehen, gemacht werden. Sie betragen für das Jahr 2014 110.419,15 Euro. Die Finanzierung der Kosten für in Mecklenburg-Vorpommern nach § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Obhut genommene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erfolgt nach einem bundesweiten Kostenverteilungsverfahren nach § 89d des Achten Buches Sozial- gesetzbuch. Zu den Kosten für die sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhaltenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu b) Es steht kein betriebswirtschaftliches Instrument zur Verfügung, mit dem die Kosten in dieser Breite ermittelt werden können. Eine Abgrenzung, welche Kosten grundsätzlich zumindest anteilig in der öffentlichen Verwaltung durch den angeführten Personenkreis verursacht werden, ist zudem aufgrund der Vielzahl von direkten und indirekten Verwaltungskontakten sinnvollerweise nicht möglich. Daher scheitert auch eine Schätzung der Kosten. Zu c) Die folgende Antwort umfasst den Personenkreis, für den nach den Maßgaben des § 5 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz in Verbindung mit § 5 Zuwanderungszuständigkeits- landesverordnung eine Erstattung des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt. Zudem sind die illegal Eingereisten berücksichtigt, für die keine Erstattung nach den vorgenannten Regelungen erfolgt. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3686 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 1. Quartal 2014 (in Euro) 2. Quartal 2014 (in Euro) 3. Quartal 2014 (in Euro) 4. Quartal 2014 (in Euro) Landeshauptstadt Schwerin 26.000 24.815 28.722 16.024 Hansestadt Rostock 68.238 97.668 95.278 31.148 Landkreis Rostock 148.964 146.669 144.858 49.195 Landkreis Ludwigslust-Parchim 109.025 139.238 135.759 60.116 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 153.265 157.025 186.378 85.775 Landkreis Nordwestmecklenburg 83.816 89.177 86.821 247 Landkreis Vorpommern-Greifswald 184.093 182.733 196.438 138.550 Landkreis Vorpommern-Rügen 194.395 238.681 222.773 0 Landesaufnahmeeinrichtung Horst 285.099 284.400 284.979 21.192 Die Angaben zu den Landkreisen und kreisfreien Städten basieren auf den monatlichen bis zum 20.02.2015 für 2014 erstatteten und statistisch erfassten Abrechnungen der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Sie sind insoweit nur vorläufig und unterliegen noch erheblichen Veränderungen. Die Angaben zu den Kosten für die Landesaufnahmeeinrichtung basieren auf einer Zusammenstellung von Buchungen im Buchungssystem Profiskal (OEH 27110001, Kapitel 0407) für das Kapitel 0407 - Landesamt für innere Verwaltung - zu Lasten verschiedener Unterkonten der Titel 671.02 und 681.02. Die Angaben berücksichtigen: - die Ausgaben für die Betreibung der Landesaufnahmeeinrichtung Horst, - die Ausgaben für die Betreibung der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Flüchtlinge, - die Betreuung von ausländischen Flüchtlingen nach § 5 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahme- gesetz, die dezentral in Wohnungen untergebracht sind, - Dolmetscherleistungen in der Landesaufnahmeeinrichtung Horst. Dolmetscherleistungen für ausländische Flüchtlinge nach § 5 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahme- gesetz, die vom Land erstattet werden, werden im Übrigen statistisch nicht gesondert erfasst und sind in den Angaben zu Frage 1a) enthalten. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat zudem mitgeteilt, dass für den Personenkreis der illegal Eingereisten, die nicht unter die Erstattungsregelungen des Flüchtlingsaufnahme- gesetzes fallen, 2014 Aufwendungen für Betreuungskosten in Höhe von 34.027 Euro entstanden sind. Die übrigen Landkreise sowie die kreisfreien Städte haben zum vorgenannten Personenkreis Fehlanzeige erstattet. Weiterhin unterliegen Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben, gemäß § 41 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich der Schulpflicht. Die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und Fördermaßnahmen ist somit obligatorisch. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3686 5 Laut den „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1. August 2011, erhalten Schülerinnen und Schüler, die nicht über die für den Unterricht erforderlichen Kenntnisse in Wort und Schrift verfügen, eine besondere schulische Förderung. Die zuständigen Schulbehörden stellen im Rahmen ihres Budgets den Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen beschult werden, für Fördermaßnahmen Stunden zur Verfügung. Ferner richtet sich die Förderung der Landesregierung auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem auch an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und eingebürgerte Migrantinnen und Migranten. Eine Bestimmung der auf Ausländerinnen und Ausländer entfallenden Kosten ist daher nicht möglich. 2. Welche Kosten für Asylbewerber werden seitens der Landesregierung für das Jahr 2015 prognostiziert? (Bitte quartalsweise und regional aufschlüsseln.) Für das Jahr 2015 geht die Landesregierung von Kosten in Höhe von insgesamt 93.471.800 Euro aus. Dieser Prognosebetrag lässt sich regional nicht aufschlüsseln. Eine Aufschlüsselung ist lediglich hinsichtlich der Erstattung von Aufwendungen der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und von direkten Aufwendungen der Landesverwaltung für die Bewohner der Landesaufnahmeeinrichtung in Horst möglich. Auf die nachfolgende Übersicht wird insofern verwiesen. Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gesamt 93.471.800 Euro davon Erstattung von Aufwendungen der Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 81.501.900 Euro davon Aufwendungen für die Bewohner der Landesaufnahme- einrichtung Horst 11.969.900 Euro Nicht berücksichtigt sind die Ausgaben des Landes, die für das Personal in der Landes- aufnahmeeinrichtung entstehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die in den Kommunen entstehenden Verwaltungskosten durch diese zu erbringen sind und nicht erstattet werden. Eine Aufschlüsselung des Prognosebetrages nach Quartalen ist nicht möglich. Bei den Kosten zur Erstattung von Aufwendungen der Kommunen nach dem Flüchtlings- aufnahmegesetz ist von einem stetigen Anstieg der Kosten auszugehen, der weitestgehend vom Aufwuchs der Zahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern abhängt, die in den Kommunen aufhältig sind. Drucksache 6/3686 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Bei den Aufwendungen für die Landeserstaufnahmeeinrichtung wird es mit der Inbetrieb- nahme einer Außenstelle in Stern-Buchholz voraussichtlich zu Beginn des 3. Quartals 2015 zu Mehrkosten kommen. Sollte es zudem 2015 weiterhin zu einer erhöhten Anzahl von schulpflichtigen Asylbewerbe- rinnen und Asylbewerber kommen, wird auf den gegebenenfalls gestiegenen Bedarf mit entsprechend erhöhtem Mitteleinsatz reagiert werden. Im Übrigen ist eine Kostenprognose der Landesregierung für das Jahr 2015 nicht möglich.