Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3689 6. Wahlperiode 23.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Lebendgeborene nach Nationalität und Gemeinden und ANTWORT der Landesregierung Laut Statistischem Amt gab es 2013 insgesamt 12.560 Lebendgeborene in Mecklenburg-Vorpommern. Welche Nationalitäten hatten die Neugeborenen (bitte die Antwort nach Gemeinden unterteilen)? Dem Statistischen Amt werden im Rahmen des Bevölkerungsstatistikgesetzes keine Nationalitäten, sondern Staatsangehörigkeiten mitgeteilt. Nach den beim Statistischen Amt vorliegenden Mitteilungen verteilen sich die Staats- angehörigkeiten der Lebendgeborenen 2013 in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt: Drucksache 6/3689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Lebendgeborene 2013 gesamt 12.560 davon Staatsangehörigkeit deutsch 12.314 Staatsangehörigkeit nichtdeutsch 246 davon Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates 69 Staatsangehörigkeit eines nicht-EU-Mitgliedstaates 64 Staatsangehörigkeit eines afrikanischen Staates 15 Staatsangehörigkeit eines amerikanischen Staates 4 Staatsangehörigkeit eines asiatischen Staates 90 Staatsangehörigkeit staatenlos/ungeklärt 4 Eine Auswertung der einzelnen Staatsangehörigkeiten sowohl auf Gemeindeebene als auch auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte als auch auf Ebene des Landes Mecklenburg- Vorpommern führt angesichts der Vielfalt unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten zu einer Tabelle mit statistischen Ergebnissen, in deren Feldern vielfach nur ein einziger Fall ausgewiesen würde. Zur Wahrung der mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung korrespondierenden statistischen Geheimhaltung ist dem Statistischen Amt die Übermittlung einer derartigen Auswertung auch zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nach § 16 Absatz 4 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes nur dann gestattet, wenn das die Bundesstatistik anordnende Gesetz - hier das Bevölkerungsstatistikgesetz - eine Bestimmung enthält, die die Übermittlung von Einzelangaben an oberste Landesbehörden zulässt. Eine derartige Übermittlungsbestimmung enthält das Bevölkerungsstatistikgesetz indes nicht.