Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3690 6. Wahlperiode 02.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der Veranstaltung der „MVgida“ am 12.01.2015 in Schwerin und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen(en)]? MVgida-Versammlung: 18:45 Uhr: Versammlungsbeginn mit circa 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Siegessäule, Aufzug nimmt in Absprache mit der Polizei eine gegenüber der Anmeldung geänderte Strecke durch die Stadt, angemeldete Strecke war durch Gegendemonstranten blockiert 20:15 Uhr: Versammlungsleiter beendet die Versammlung SCHWEGDIDA-Versammlung: 18:30 Uhr: Versammlungsbeginn mit circa 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf dem Alten Garten, Aufzug folgt mit zeitlichem und räumlichem Abstand dem Aufzug der Versammlung MVgida 18:50 Uhr: circa 200 Personen aus der SCHWEGDIDA-Versammlung bildeten eine Blockade an der angemeldeten Aufzugstrecke der MVgida-Versammlung 20:15 Uhr: die Versammlung wird am Alten Garten für beendet erklärt Drucksache 6/3690 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Veranstaltung (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Es gab eine vorläufige Festnahme gemäß § 127 Strafprozessordnung gegen einen Teilnehmer der MVgida-Versammlung nach begangener Körperverletzung gegen einen Teilnehmer der Gegenversammlung. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach linken/bürgerlichen Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort und Stand der Ermittlungen)? Lfd. Nr. Delikt Zeit Ort 1. § 223 Strafgesetzbuch 20:10 Uhr Schlossstraße, Höhe Staatskanzlei 2. § 224 Strafgesetzbuch 20:30 Uhr Graf-Schack-Allee, Parkplatz hinter der Staatskanzlei 3. § 223 Strafgesetzbuch 21:00 Uhr Graf-Schack-Allee, Parkplatz am Schloss 4. § 185 Strafgesetzbuch, § 29 Versammlungsgesetz 21:00 Uhr Mecklenburgstraße Die polizeilichen Ermittlungen in den genannten Verfahren dauern gegenwärtig an. Eine Zuordnung der Tatverdächtigen ist nicht möglich. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs erwähnten Veranstaltung bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit dieser standen [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlung(en)]? Die Polizei traf für den Gesamteinsatz folgende Maßnahmen: Aufklärung, Versammlungsschutz , Verkehrsmaßnahmen, kriminalpolizeiliche Folgemaßnahmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3690 3 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Veranstaltung und bei der Gegenveranstaltung vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammensetzung nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern setzte 234 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ein. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. 6. Wie verlief die Kooperation der Veranstaltungsteilnehmer sowie des Veranstalters/der Veranstalter mit der Polizei [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlung(en)]? Die Leiter der angemeldeten Versammlungen verhielten sich kooperativ. Das Kooperationsgebot besteht für den Anmelder beziehungsweise den Versammlungsleiter, die Versammlungsbehörde und die Polizei. Für das Verhalten der Versammlungsteilnehmer ist der Versammlungsleiter zuständig. Insofern gibt es keine Kooperation zwischen Versammlungsteilnehmern und der Polizei. 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der Demonstrationsteilnehmer der Veranstaltungsteilnehmer der „MVgida“-Veranstaltung oder der Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegendemonstranten , Passanten, politischer Gegner, bitte einzeln auflisten)? Während des Aufzuges der MVgida durch die Schweriner Innenstadt gab es vereinzelte Versuche von Teilnehmern der SCHWEGDIDA und weiteren Personen, störend auf den MVgida-Aufzug einzuwirken. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz rund um die „MVgida“-Veranstaltung bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher , Ort, Zeit und Hergang)? Gegen 20:10 Uhr wurde in der Schlossstraße durch eine bislang unbekannte Person aus der SCHWEGDIDA-Versammlung einem Polizeivollzugsbeamten in den Ringfinger gebissen. Drucksache 6/3690 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der links- extremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer vor. 10. Wurden im Zusammenhang mit der „MVgida“-Veranstaltung weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Nein.