Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3691 6. Wahlperiode 02.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der Veranstaltung der „MVgida“, am 26.01.2015 in Schwerin und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen(en)]? MEGIDA-Versammlung: 18:45 Uhr: Versammlungsbeginn an der Siegessäule mit zirka 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Aufgrund einer Blockade der Aufzugsstrecke durch eine Viel- zahl von Personen in der Schloßstraße erfolgte eine mit dem Versammlungs- leiter abgestimmte Änderung der Aufzugsstrecke) 19:19 Uhr: Beginn des Aufzugs über die Graf-Schack-Allee, Schloßstraße, Mecklenburg- straße, Schmiedestraße zum Markt 19:39 Uhr: Zwischenkundgebung am Markt 20:10 Uhr: Zwischenkundgebung beendet, der Aufzug setzt sich in Richtung Schloßstraße in Bewegung 20:22 Uhr: der Versammlungsleiter beendet die Versammlung Kundgebung des DGB: 18:01 Uhr: Beginn der Kundgebung auf dem Alten Garten mit zirka 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 18:32 Uhr: Anstieg auf zirka 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 18:53 Uhr: die Kundgebung des DGB wird beendet Drucksache 6/3691 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Veranstaltung (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Im Zusammenhang mit der eingangs genannten Veranstaltung gab es keine Fest- und Ingewahrsamnahmen. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach linken/bürgerlichen Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort und Stand der Ermittlungen)? Es wurden keine Straftaten festgestellt. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs erwähnten Veranstaltung bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit dieser standen [bitte getrennte Aufführung für alle Versammlung(en)]? Die Polizei traf für den Gesamteinsatz folgende Maßnahmen: Aufklärung, Verkehrs- maßnahmen Versammlungsschutz, kriminalpolizeiliche Folgemaßnahmen und Öffent- lichkeitsarbeit. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Veranstaltung und bei der Gegenveranstaltung vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammen- setzung nach Bundesländern aufschlüsseln)? Es wurden 201 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3691 3 6. Wie verlief die Kooperation der Veranstaltungsteilnehmer sowie des Veranstalters/der Veranstalter mit der Polizei [bitte getrennte Auf- führung für alle Versammlung(en)]? Die Leiter der angemeldeten Versammlungen verhielten sich kooperativ. Das Kooperations- gebot besteht für den Anmelder beziehungsweise den Versammlungsleiter, die Versamm- lungsbehörde und die Polizei. Für das Verhalten der Versammlungsteilnehmer ist der Versammlungsleiter zuständig. Insofern gibt es keine Kooperation zwischen Versammlungs- teilnehmern und der Polizei. 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der Demonstrationsteilnehmer der Veranstaltungsteilnehmer der „MVgida“-Veranstaltung oder der Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegen- demonstranten, Passanten, politischer Gegner, bitte einzeln auflisten)? Nein. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz rund um die „MVgida“-Veranstaltung bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verur- sacher, Ort, Zeit und Hergang)? Im Zusammenhang mit dem Einsatz sind keine Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizei- vollzugsbeamten verletzt worden. 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der links- extremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer vor. Drucksache 6/3691 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 10. Wurden im Zusammenhang mit der „MVgida“-Veranstaltung weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Nein.