Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3692 6. Wahlperiode 26.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Arbeitsmedizinische Vorsorge und ANTWORT der Landesregierung Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein in der Arbeitsschutzrahmen- richtlinie der Europäischen Union festgeschriebenes Recht der Beschäf- tigten. In Deutschland wird es in der Verordnung zur arbeitsmedizi- nischen Vorsorge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gere- gelt. 1. Wie und in welchen Abständen hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ihren Mitarbeitern Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge in den letzten 10 Jahren a) Maßnahmen zur Pflichtvorsorge, b) Maßnahmen zur Angebotsvorsorge, wie für die Tätigkeit an Bild- schirmgeräten und c) Maßnahmen zur Wunschvorsorge angeboten? Die Landesregierung trifft auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht ergänzend dazu individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen vor, die nur bei bestimmten Gefährdungen beziehungsweise auf Wunsch der Beschäftigten durchgeführt werden. Drucksache 6/3692 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Pflichtvorsorge im Sinne des § 2 Absatz 2 ArbMedVV ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs der Verordnung veranlasst werden muss. Aufgrund der Beschaffenheit der Arbeitsplätze wurden in der Landesregierung keine Pflichtvorsorgeuntersuchungen veranlasst. Zu b) Angebotsvorsorge im Sinne des § 2 Absatz 3 ArbMedVV ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV angeboten werden muss. Die Landesregierung bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Tätigkeit an Bildschirmgeräten Angebotsvorsorge im Rahmen des Teils 4 Absatz 2 des oben genannten Anhangs an. Die Angebotsvorsorge umfasst eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, gegebenenfalls anlassbezogene augenärztliche Unter- suchungen sowie die Zurverfügungstellung spezieller Sehhilfen. Die Untersuchungen finden nach dem Grundsatz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37 (BGG 904-37) für Beschäftigte unter 40 Jahren alle fünf Jahre und für Beschäftigte über 40 Jahren alle drei Jahre statt. Zu c) Wunschvorsorge im Sinne des § 2 Absatz 4 ArbMedVV ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss. Der Anspruch besteht über den Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hinaus. Er ist allerdings dann nicht gegeben, wenn mit einem Gesundheitsschaden von der Art der Tätigkeit her nicht gerechnet werden muss. In Einzelfällen wurden in den vergangenen Jahren Wunschvorsorgen, zum Beispiel Hepatitis A- und B-Impfungen im Zusammenhang mit Auslandsdienstreisen und Impfungen im Vollzugsdienst, durchgeführt. 2. Wird bei der Landesregierung eine Vorsorgekartei geführt? In der Landesregierung führt jedes Ministerium eine Vorsorgekartei im Sinne des § 3 Absatz 4 ArbMedVV. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3692 3 3. Welche Kosten sind der Landesregierung durch die Vorsorge in den letzten 10 Jahren entstanden (bitte auflisten nach Jahr und Organisa- tionseinheit)? Der Landesregierung sind in den Jahren 2004 bis 2014 durch Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens, durchgeführte augenärztliche Untersuchungen sowie der Zurverfügung- stellung spezieller Sehhilfen im Rahmen der Angebotsvorsorge Kosten in Höhe von 152.197,75 Euro entstanden. Diese teilen sich wie folgt auf (in Euro): StK IM JM* FM WM 2004 - 203,94 1.779,44 1.867,00 825,17 2005 - 111,76 1.779,44 1.149,00 5.054,14 2006 - - 1.779,44 1.865,00 1.578,12 2007 - 515,52 1.813,94 2.101,00 3953,92 2008 651,34 721,13 1.694,30 1.288,00 214,33 2009 966,52 535,70 1.650,60 1.376,00 2.162,30 2010 1.573,55 507,76 825,30 1.406,00 244,53 2011 1.346,08 755,98 1.529,95 1.793,00 3.251,67 2012 1.044,02 845,33 735,84 1.555,00 5.554,05 2013 2.518,35 1.237,50 1.802,07 4.274,00 1.635,21 2014 1.403,14 2.202,17 407,75 2.576,00 2.580,80 LU BM EM SM 2004 - 106,76 1.365,38 1.956,50 2005 - 585,21 1.818,93 1.831,38 2006 - 99,00 449,36 1.394,73 2007 3.192,00 - 1.590,23 927,23 2008 3.920,22 - 1.252,44 2.262,91 2009 3.457,00 716,91 268,10 1.800,00 2010 3.339,88 280,45 1.895,21 1.730,06 2011 5.597,55 950,02 2.071,14 1.076,25 2012 4.654,13 422,53 346,47 793,85 2013 4.189,74 3.169,91 3.485,35 70,00 2014 3.084,90 3.205,69 388,88 1.209,35 Stk = Staatskanzlei IM = Ministerium für Inneres und Sport JM = Justizministerium FM = Finanzministerium WM = Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus LU = Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz BM = Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur EM = Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung SM = Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales * Die Zahlen des Justizministeriums enthalten von 2004 bis 2010 die Jahresgesamtkosten für die arbeits- medizinische Betreuung ohne Aufteilung nach augenärztlicher Untersuchung. Nur in dem für 2010 genannten Betrag sind auch die Erstattungen für Sehhilfen enthalten. Von 2011 bis 2014 sind die Jahres- gesamtkosten für augenärztliche Untersuchungen und Erstattung von Kosten für spezielle Sehhilfen enthalten. Drucksache 6/3692 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Soweit in den einzelnen Spalten keine Angaben gemacht wurden, liegen die Zahlen für diese Jahre in den betreffenden Ressorts nicht vor. 4. Wenn Fragen 1 und 2 negativ beantwortet wurden: a) Welches sind die Gründe für das Fehlen? b) Wie sollen die Defizite beseitigt werden? Auf die Antworten zu den Fragen 1 a), 1 b), 1 c) und 2 wird verwiesen.