Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3694 6. Wahlperiode 02.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der MVgida-Demonstration am 2. Februar 2015 in Stralsund und ANTWORT der Landesregierung Am 2. Februar 2015 fand eine Demonstration der Bürgerbewegung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes (MVgida) in Stralsund statt. Im Anschluss bitte ich um Beantwortung fol- gender Fragen nach derzeitigem Kenntnisstand. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? MVgida-Aufzug 19:09 Uhr: MVgida-Aufzug setzt sich mit zirka 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Bewegung 20:10 Uhr: Zwischenkundgebung an Kreuzung Rudolf-Vierchow-Straße/Prohner Straße 20:15 Uhr: Aufzug hat Mahnwache an der Kreuzung Heinrich-Heine-Ring/Prohner Straße ohne Störungen passiert 20:42 Uhr: Ankunft am Endplatz; Versammlung wird durch Versammlungsleiter beendet Gegenveranstaltungen Ein durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angemeldeter Aufzug durch die Stralsunder Innenstadt wurde vor Versammlungsbeginn abgesagt. Die angemeldeten sechs Mahnwachen wurden an den angemeldeten Standorten durchgeführt, um 20:41 Uhr waren nach polizeilicher Feststellung alle Mahnwachen beendet. Drucksache 6/3694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Es gab im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration keine Fest- und Ingewahrsamnahmen. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei festgestellt und wegen welcher dieser Straftaten ermittelt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte auf- schlüsseln nach linken/bürgerlichen Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? Seitens der Polizei wurden keine durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen begangenen Straftaten festgestellt. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Demonstration bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit diesen standen (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Polizei traf für den Gesamteinsatz folgende Maßnahmen: Voraufsicht, Aufklärung, Versammlungsschutz, Raumschutz, Verkehrsmaßnahmen, kriminalpolizeiliche Folgemaß- nahmen sowie Nachaufsicht. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Demonstration vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammensetzung nach Bundesländern auf- schlüsseln)? Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern setzte 446 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ein. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3694 3 6. Wie verlief die Kooperation der Demonstrationsteilnehmer sowie des/der Veranstalter/s mit der Polizei (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Versammlungsleiter aller angemeldeten Veranstaltungen verhielten sich kooperativ. Das Kooperationsgebot besteht für den Anmelder beziehungsweise den Versammlungsleiter, die Versammlungsbehörde und die Polizei. Für das Verhalten der Versammlungsteilnehmer ist der Versammlungsleiter zuständig. Insofern gibt es keine Kooperation zwischen Versamm- lungsteilnehmern und der Polizei. 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der MVgida-Demonstrationsteilnehmer oder Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegen- demonstranten)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegen- demonstranten, Passanten, politischer Gegner; bitte einzeln auflisten)? Es wurden keine Angriffe oder Angriffsversuche seitens der MVgida-Demonstrations- teilnehmerinnen und -teilnehmer oder aus dem Spektrum der Gegendemonstrantinnen und -demonstranten verzeichnet. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration bekannt und wie kamen die Ver- letzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher, Ort, Zeit und Hergang)? Im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration wurden keine Polizeivollzugs- beamtinnen oder Polizeivollzugsbeamten verletzt. 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der links- extremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer vor. Drucksache 6/3694 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 10. Wurden im Zusammenhang mit der MVgida-Demonstration weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Nein.