Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3698 6. Wahlperiode 26.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand und Entwicklungstendenzen beim Nandu in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im Nordwesten des Landes leben mindestens seit dem Jahr 2008 Nandus in einer wahrscheinlich stabilen Population. 1. Wie hoch war in welchem Jahr die Zahl der Nandus in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht in menschlicher Obhut leben (bitte einzeln pro Jahr auflisten)? Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Individuenzahlen entsprechen den gesicherten Mindestnachweisen im Rahmen von durchgeführten Simultanzählungen im Oktober oder November des jeweiligen Jahres. Diese Zahlen beinhalten adulte sowie juvenile Nandus. Jahr Anzahl der Individuen Quelle 2008 65 PHILIPP 2009 2009 118 Arbeitsgemeinschaft (AG) Nandu- monitoring 2010 65 AG Nandumonitoring 2011 118 AG Nandumonitoring 2012 115 AG Nandumonitoring 2013 104 AG Nandumonitoring 2014 144 AG Nandumonitoring Drucksache 6/3698 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Gibt es Einbußen bei anderen Tierarten, die nachweislich auf die in Freiheit lebenden Nandus zurückgehen? Derartige Einbußen im Sinne von Gefährdungen von Arten gemäß § 40 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind nicht bekannt. 3. Welchen aktuellen Schutzstatus haben die Nandus in Mecklenburg- Vorpommern? Die Art Nandu (Rhea americana) ist im Anhang B der EG-Verordnung 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels gelistet. § 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG legt fest, dass in Deutschland - neben weiteren Arten - auch in Anhang B der genannten EG-Verordnung 338/97 gelistete Arten als besonders geschützte Arten anzusprechen sind. 4. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die Entwick- lung frei lebender Nandu-Gruppen in anderen Teilen Mitteleuropas? Der Landesregierung ist in Deutschland und dem mitteleuropäischen Raum gegenwärtig keine weitere tatsächliche Etablierung von Nandus in freier Wildbahn nach Ausbrüchen aus entsprechenden Haltungen bekannt. 5. Gibt es nachweislich durch die Nandus verursachte Schäden in der Landschaft oder bei Menschen und wenn ja, welche? Tatsächliche und nachweislich durch Nandus verursachte Schäden in der Landschaft oder bei Menschen sind nach gegenwärtigem Stand nicht zu verzeichnen. Bislang ist in diesem Zusammenhang lediglich ein Schaden an landwirtschaftlichen Kulturen bekannt geworden, bei welchem die Ursache jedoch nach hiesiger Einschätzung in dem Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Faktoren auf der geschädigten Fläche lag. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch frei lebende Nandus kann ähnlich wie bei anderen Wildtierarten (zum Beispiel Schwarzwild, Rehwild) im Einzelfall nicht ausge- schlossen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3698 3 6. Plant die Landesregierung Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nandu-Population? Über die weitere Beobachtung der Entwicklung hinaus sind gegenwärtig keine Maßnahmen vorgesehen.