Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3701 6. Wahlperiode 03.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Angriffe auf die Bundeswehr sowie Sicherheitskräfte der Landes- und Bundespolizei und ANTWORT der Landesregierung Neuerliche Übergriffe und Attacken von Linksextremisten gegenüber Einrichtungen und Sicherheitskräften der Landes- und Bundespolizei sowie anderer Institutionen erlangten nach dem Überfall auf eine Polizei- station in Leipzig-Connewitz zu Beginn des Jahres eine neue Dimension der Gewalt [bitte die Sachverhalte zu den Fragen 3 bis 5 nach der Beant- wortung der Großen Anfrage 6/2572, Kapitel XVI, „Linksextreme Bestrebungen gegen Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz (BGS) und andere staatliche Einrichtungen an Standorten in Mecklenburg- Vorpommern“, Seite 67 und folgend weiterführen und um den Aspekt der Bundespolizei erweitern]. 1. Inwieweit beurteilt die Landesregierung die Vorkommnisse in der sächsischen Großstadt zu Beginn des Jahres vor dem Hintergrund ver- gleichsweise terroristischer Anschläge auf Einrichtungen und Fahr- zeuge hiesiger Sicherheitskräfte, wie der Bundeswehr, Landes- und Bundespolizei in Mecklenburg-Vorpommern? In einer demokratischen Gesellschaft ist Gewalt ausdrücklich kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Die Landesregierung verurteilt auch insofern strikt alle Angriffe sowohl auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch auf Einrichtungen und Fahrzeuge von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft durch derartige Gewalttaten gefährdet wird. Drucksache 6/3701 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie oft wurden Mitglieder der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern, Bundespolizei, Bundesgrenzschutz (BGS) und der Bundeswehr in den letzten zehn Jahren bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt angegriffen (bitte chronologisch auflisten nach Ort, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung, Alter, Geschlecht, Nationalität, Geschädigte und Tatverdächtige/Störer)? a) Wie viele der Tatverdächtigen sind der linken Szene zuzuordnen? b) Wie viele dieser Angriffe fanden im Privatleben/im Dienst der Beamten und Bundeswehrsoldaten statt? c) Inwieweit wurden bereits das engere Familienumfeld von Landes-, Bundespolizisten, Beamte des Bundesgrenzschutzes und Bundes- wehrsoldaten durch Linksextremisten bedroht bzw. körperlich angegriffen oder durch sonstige strafrechtlich relevante Punkte in Mitleidenschaft gezogen? Zu 2, a), b) und c) Das Opfermerkmal Polizeivollzugsbeamtin/Polizeivollzugsbeamter wurde in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern (PKS M-V) ab 2010 als Pflichtfeld eingeführt. Entsprechende Zahlen liegen daher erst ab diesem Jahr vor. Eine Erfassung dieses Opfermerkmals erfolgt nur dann, wenn die Tat in einem dienstlichen Zusammenhang steht. Angriffe im Privatleben gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind in der PKS M-V daher nicht recherchierbar. Ein Opfermerkmal für Angehörige der Bundeswehr oder für Familienangehörige der in Frage 2c) angeführten Berufsgruppen existiert nicht, sodass auch eine diesbezügliche Recherche in der PKS M-V nicht möglich ist. Die Polizeiliche Kriminalstatistik enthält ausschließlich anonymisierte Daten und gibt keine Auskunft über die Motivation beziehungsweise über einen etwaigen politischen Hintergrund der Straftaten. Für die Beantwortung der Frage 2a) wäre schon bezüglich der nach dem Opfermerkmal Polizeivollzugsbeamtin/Polizeivollzugsbeamter in der PKS M-V recherchier- baren Fälle eine händische Auswertung der in der nachfolgenden Tabelle für die Jahre 2010 bis 2013 aufgeführten 2351 Einzelsachverhalte erforderlich. Dies würde einen unvertretbaren Aufwand bedeuten, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Die Entwicklung der Fallzahlen von Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3701 3 Delikt Anzahl der Fälle 2010 2011 2012 2013 Körperverletzung 61 64 78 76 Gefährliche Körperverletzung 35 33 40 30 Totschlag* 3 2 2 0 Mord* 2 0 0 0 Nötigung 15 17 10 9 Bedrohung 40 57 48 38 Raub 0 0 0 1 Summe 156 173 178 154 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 429 409 437 415 Summe 585 582 615 569 * bezeichnet ausschließlich Versuchshandlungen. 3. Wie viele Angriffe und Sachbeschädigungen (z. B. eingeschlagene Fenster oder Schmierereien) gab es von Linksextremisten auf feste Einrichtungen und Gebäude von Bundeswehr, Landes-, Bundes- polizei, BGS usw. in Mecklenburg-Vorpommern seit Bestehen des Bundeslandes (bitte nach Datum, Art der Beschädigung und entstan- denen Kosten auflisten)? Über die Angaben zur Großen Anfrage Drucksache 6/2572, Kapitel XVI, Frage 4 hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Angriffe (z. B. Brandstiftung oder Scheibeneinschlagen) und Sabotagehandlungen (z. B. Lockern von Radmuttern) gab es von Linksextremisten auf Fahrzeuge und anderes bewegliches Material von Bundeswehr, Landes-, Bundespolizei, BGS usw. in Mecklenburg- Vorpommern seit Bestehen des Bundeslandes (bitte nach Datum, Art der Beschädigungen und entstandenen Kosten auflisten)? Über die Angaben zur Großen Anfrage Drucksache 6/2572, Kapitel XVI, Frage 5 hinaus wird folgender Sachverhalt ergänzt: Polizei Ereigniszeit Sachverhalt Kosten 09.05.2014 Auf dem Parkplatz des Polizeirevieres Rostock wurden bei fünf abgestellten privaten Personenkraftwagen von Polizei- angehörigen jeweils zwei Reifen zerstochen. 1.590 Euro Drucksache 6/3701 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Anschläge von Linksextremisten auf Einrichtungen der Bundesbahn bzw. Deutschen Bahn, auf Gleise, Gleisanlagen, Züge usw. gab es seit Bestehen des Bundeslandes bis heute? a) Wie viele davon richteten sich gegen den Transport von Material und/oder Angehörige der Bundeswehr, Landes-, Bundespolizei, BGS usw.? b) Wie viele richteten sich gegen sogenannte Castor-Transporte? c) Wie viele richteten sich gegen „rechte“ Demonstrationen? Über die Angaben zur Großen Anfrage Drucksache 6/2572, Kapitel XVI, Frage 6, hinaus werden folgende Sachverhalte ergänzt: Zu a) und b) Keine. Zu c) Die im Zusammenhang mit „rechten“ Demonstrationen als PMK-Links erfassten Sachverhalte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Ereigniszeit Sachverhalt Kosten 01.05.2014 In Rostock wurden an den Gleisanlagen im Bereich Carl-Hopp- Straße zwei mit Holz beladene Waggons in Brand gesetzt. Während der Löscharbeiten musste der Zugverkehr vorüber- gehend eingestellt werden, was zu einer verzögerten Anreise von Teilnehmern einer an diesem Tag stattfindenden NPD-Ver- sammlung führte. nicht bekannt 01.05.2014 In Rostock wurde an den Gleisanlagen im Bereich Hundert- männerstraße an der Bahnstrecke nach Warnemünde eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung entdeckt. Bis zur Entschärfung wurde der Bahnverkehr unterbrochen, was zu einer verzögerten Anreise von Teilnehmern einer an diesem Tag stattfindenden NPD-Versammlung führte. nicht bekannt 01.05.2014 In Rostock wurden an den Gleisanlagen im Bereich Gerberbruch zur Behinderung des Bahnverkehrs mehrere Fahrräder an die Schienen gekettet. nicht bekannt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3701 5 6. Inwieweit erwägt die Landesregierung für alle Polizeibeamten und Soldaten, die aufgrund ihrer Tätigkeit zu Angriffszielen werden können, eine Auskunftssperre bei den Meldebehörden? Wenn geplant, zu wann ist eine Änderung des Landesmeldegesetzes vorgesehen bzw. wie gestaltet sich die Gesetzesänderung im Hinblick auf die stetige Gefahrenzunahme für Polizisten, Soldaten sowie deren familiäres Umfeld? Die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung von Auskunftssperren regelt § 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes. Die Umsetzung im Einzelfall obliegt nicht der Landes- regierung, sondern der zuständigen Meldebehörde. Eine Änderung des Landesmeldegesetzes ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.