Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3702 6. Wahlperiode 02.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes zur Pegida-Bewegung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle nachfolgenden Fragen auf den gesetzlichen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz beziehen. Da der eingetragene Verein „Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes“ nach übereinstimmender Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden keine politisch zielgerichteten Ziele verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, unterfällt er nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes. Die Beantwortung der Fragen erfolgt daher vor diesem rechtlichen Hintergrund. Im Rahmen der Landtagsdebatte zur Unterrichtung durch die Landesregierung zum „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ am 29.01.2015 (Drucksache 6/3536) hat der Abgeordnete Julian Barlen, Fraktion der SPD u. a. ausgeführt, dass das Phänomen der Pegida-Bewegung in anderen Bundesländern durch die jeweiligen Verfassungsschutzämter analysiert und die Öffentlichkeit regelmäßig informiert werde. Eine vergleichbare Analyse und Öffentlichkeitsarbeit zum Komplex MVgida und Rechtsextremismus sei auch in MecklenburgVorpommern geboten. Dies sei auch im Sinne der Festlegungen des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses. Nach Auffassung des CDU-Abgeordneten und Ministers für Inneres und Sport, Lorenz Caffier, fehle hierfür jedoch die Rechtsgrundlage. Drucksache 6/3702 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. In welchen Bundesländern erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung bisher eine Analyse und regelmäßige Information der Öffentlichkeit zu den jeweiligen Pegida-Bewegungen und wie gestaltet sich die Öffentlichkeitsarbeit im Einzelnen? Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder analysieren ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene, die das Ziel verfolgen, Einfluss auf die „Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes“-Bewegung sowie deren regionale Ableger zu gewinnen. Der Landesregierung ist bekannt, dass sowohl der Bund als auch einzelne betroffene Bundesländer im Rahmen der Beantwortung von Presseanfragen auf regionale rechtsextremistische Einflussnahmen hingewiesen haben. 2. Inwiefern spielte der Komplex Pegida-Bewegungen und Rechtsextremismus im Rahmen der Beratungen des Verfassungsschutzverbundes bzw. der Innenministerkonferenz bisher eine Rolle? Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene, die das Ziel verfolgen, Einfluss auf die „Patrioten gegen die Islamisierung des Abendlandes“- Bewegung sowie deren regionale Ableger zu gewinnen, sind gemäß der einschlägigen Rechtsvorschriften Teil des regelmäßigen Informationsaustausches der Verfassungsschutzbehörden. Auch auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern war die Thematik Tagesordnungspunkt auf der letzten Innenministerkonferenz am 11./12. Dezember 2014 in Köln. 3. Hält die Landesregierung eine Analyse und Öffentlichkeitsarbeit zu MVgida und Rechtsextremismus auch in Mecklenburg-Vorpommern für sinnvoll und geboten (Antwort bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes kommt insoweit ihrem gesetzlichen Auftrag nach. Der Minister für Inneres und Sport hat zudem frühzeitig in Presseerklärungen vom 19. und 22. Dezember 2014 auf die Gefahr einer rechtsextremistischen Unterwanderung der „Rostocker gegen die Islamisierung des Abendlandes“-Bewegung hingewiesen und vor einer „Verführung“ durch Neonazis gewarnt. Presseanfragen zur „Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes“-Bewegung wurden entsprechend und unter Hinweis auf die Presseerklärungen im Dezember 2014 beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3702 3 4. Inwiefern unterscheidet sich gegebenenfalls die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern von der Rechtslage in den Bundesländern, in denen das Phänomen der Pegida-Bewegung durch die Verfassungsschutzämter analysiert und die Öffentlichkeit regelmäßig informiert wird? Die Landesregierung kann keinen grundsätzlichen Unterschied zu anderen Bundesländern erkennen.