Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3703 6. Wahlperiode 26.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Situation der Hebammen und ANTWORT der Landesregierung Am 02.02.2015 berichtete die Schweriner Volkszeitung, dass Hebammen auch in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr in Bedrängnis geraten. 1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die berufliche und finan- zielle Situation von Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern dar? Der Landesregierung liegen keine Gutachten über die berufliche und finanzielle Situation von Hebammen in Mecklenburg-Vorpommern vor. 2. Wie bewertet die Landesregierung die rapide Abnahme des Angebots der Hausgeburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern? Aus der jährlich vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales erhobenen Statistik geht hervor, dass die Anzahl der in Krankenhäusern angestellten Hebammen ebenso gestiegen ist wie die Anzahl der Hebammen in freier Niederlassung. Die Anzahl der Hausgeburten ist von 143 im Jahr 2005 auf 203 im Jahr 2013 angestiegen. Insofern kann nicht von einem rapiden Rückgang des Angebotes an Hausgeburtshilfe ausgegangen werden. Drucksache 6/3703 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet die Landesregierung die Kostenerstattungssätze für die Tätigkeiten der Hebammen, insbesondere im Bereich der Vor- und Nachsorge? Die Kostenerstattung erfolgt für freiberufliche Hebammen auf der Grundlage der Hebammen- Vergütungsvereinbarung. Nach § 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wird die Vergütung für freiberufliche Hebammen auf Bundesebene zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen geregelt. Diese Vergütungsvereinbarung wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Ob die Kostensätze ausreichend sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel auch von der Zahl der zu betreuenden Schwangeren und Gebärenden. Daher ist es der Landesregierung nicht möglich, diese Kostensätze pauschal zu bewerten. 4. Inwieweit kann aus Sicht der Landesregierung der geplante hebammenindividuelle Sicherstellungszuschlag die Mehrkosten für die Berufshaftpflichtprämien auffangen? Der hebammenindividuelle Sicherstellungszuschlag wurde erst kürzlich in ein Gesetz- gebungsverfahren der Bundesregierung aufgenommen. Daher kann die Landesregierung die konkreten Auswirkungen auf die einzelnen Hebammen derzeit noch nicht einschätzen. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung auch auf Bundesebene eingeleitet, um die Situation für die Hebammen zu verbessern? Die Landesregierung hat die Bestrebungen zur Verbesserung der Situation der Hebammen auf Bundesebene unterstützt und begleitet, zum Beispiel durch ein persönliches Schreiben der Sozialministerin Hesse an den Bundesgesundheitsminister, und gemeinsam mit den Sozialministern der anderen Bundesländer über die Gesundheitsministerkonferenz agiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3703 3 6. Wie bewertet die Landesregierung den im bereits erwähnten Artikel der SVZ geforderten kompletten Systemwechsel in der Kosten- erstattung für Hebammen? Zum geforderten Systemwechsel sind in dem erwähnten Zeitungsartikel keine weiteren Ausführungen gemacht worden. Insofern ist es der Landesregierung nicht möglich, diese Forderung zu bewerten. 7. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung auch auf Bundesebene eingeleitet, um eine ausreichende, aber auch bezahlbare Berufshaft- pflichtabsicherung für Hebammen zu ermöglichen? Die Landesregierung hat die geplante Einführung des Sicherstellungszuschlages unterstützt.