Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3705 6. Wahlperiode 03.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Anzeigen wegen Steuerhinterziehungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Entsprechend des von der Fragestellerin verwendeten Begriffs „Anzeige“ geht die Landesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage davon aus, dass die Anfrage sämtliche in den Sachgebieten für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Beschuldigungen durch private Personen zum Gegenstand hat. Andere Mitteilungen, wie beispielsweise behördeninterne Meldungen oder Meldungen von anderen öffentlichen Stellen, sind daher in den nachfolgenden Daten nicht enthalten. 1. Wie hat sich die Zahl der Anzeigen wegen Steuerhinterziehungen in den Jahren 2011 bis 2014 entwickelt (bitte in der Antwort auch unter- teilen nach anonymen und namentlichen Anzeigen)? 2. In wie vielen Fällen ging die Finanzverwaltung den Anzeigen deshalb nach, weil diese ausreichende Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat enthielten (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 jeweils getrennt beant- worten und unterteilen nach anonymen und namentlichen Anzeigen)? Zu 1 und 2 Die Entwicklung der Anzahl namentlicher und anonymer Anzeigeneingänge sowie der daraus resultierenden Verfahrenseinleitungen in den Jahren 2011 bis 2014 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Drucksache 6/3705 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Alle eingehenden Anzeigen werden von der Finanzverwaltung auf ihre steuerstrafrechtliche Relevanz geprüft. Ergeben sich im Ergebnis der Überprüfung ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer Steuerstraftat, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Jahr des Anzeigeneingangs 2011 2012 2013 2014 Namentliche Anzeigeneingänge 146 116 137 107 - davon Einleitungen (Stand: 31.12.2014) 3 2 5 1 Anonyme Anzeigeneingänge 346 344 338 306 - davon Einleitungen (Stand: 31.12.2014) 49 18 9 2 Anzeigeneingänge gesamt 492 460 475 413 - davon Einleitungen gesamt (Stand: 31.12.2014) 52 20 14 3 3. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Prüfverfahren bei Anzeigen wegen Steuerhinterziehungen in den Jahren 2011 bis 2014 entwickelt (bitte in der Antwort auch unterteilen nach anonymen und namentlichen Anzeigen)? Für die aufgrund der oben genannten Anzeigen eingeleiteten und bereits erledigten Steuerstrafverfahren ergibt sich für die Jahre 2011 bis 2013 folgende durchschnittliche Bearbeitungsdauer (vom Tag des Anzeigeneingangs bis zum Tag der Erledigung des Steuerstrafverfahrens): Jahr des Anzeigeneingangs 2011 2012 2013 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen für erledigte Strafverfahren - namentliche Anzeigeneingänge 385 176 214 - anonyme Anzeigeneingänge 277 313 215 - Anzeigeneingänge gesamt 284 304 215 Eine repräsentative durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2014 eingegangenen Anzeigen kann noch nicht ermittelt werden, da der Mehrzahl der aufgrund im Jahr 2014 eingegangenen Anzeigen eingeleiteten Verfahren noch nicht erledigt ist. 4. Wie stellt sich die Entwicklung der Anzeigen wegen Steuerhinterzie- hungen sowie ihre Prüfungsdauer in der Finanzverwaltung im bun- desweiten Vergleich dar? Die Landesregierung kann keinen bundesweiten Vergleich der angefragten Entwicklungen darstellen, da ihr die hierzu notwendigen Daten der anderen Länder nicht vorliegen. Die relevanten Daten sind kein Bestandteil bundeseinheitlicher Statistiken. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3705 3 5. In wie vielen Fällen führten Anzeigen wegen Steuerhinterziehungen in den Jahren 2011 bis 2014 zu rechtskräftigen Verurteilungen? Die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von Anzeigen stellt sich in den Jahren 2011 bis 2014 wie folgt dar: Jahr der rechtskräftigen Verurteilung 2011 2012 2013 2014 Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen und Strafbefehle - aus namentliche Anzeigeneingängen 0 0 1 1 - aus anonyme Anzeigeneingängen 5 7 5 4 - aus Anzeigeneingängen gesamt 5 7 6 5 6. Wie hat sich die Zahl der strafbaren Anzeigen wegen Steuerhinter- ziehung in den Jahren 2011 bis 2014 entwickelt, in denen die Anzeigenerstatter Dritte wissentlich falsch verdächtigten oder Straftaten vortäuschten (bitte in der Antwort auch unterteilen nach anonymen und namentlichen Anzeigen)? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Zahl der Anzeigen wegen Steuerhinterziehung vor, in denen die Anzeigenerstatter Dritte wissentlich falsch verdäch- tigten oder Straftaten vortäuschten. Diese Delikte, die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden, werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine nachträgliche personelle Ermittlung der Fälle ist aufgrund der hohen Anzahl der zu sichtenden Verfahrensakten nicht möglich (zur Anzahl der Anzeigeneingänge wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen).