Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3706 6. Wahlperiode 02.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Justizgebäude in Schwerin und ANTWORT der Landesregierung 1. Gibt es mittel- bzw. langfristige Planungen, den Containerbau am Demmler-Platz weiterhin als Justizgebäude zu nutzen? Wenn ja, bis wann ist das geplant? Im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2014/2015 wurde zwischen Justiz- und Finanz- ministerium vereinbart, die Unterbringungssituation mittelfristig zu verbessern. Der Containerbau wird zur Unterbringung des Amtsgerichtes Schwerin benötigt, bis eine anderweitige Unterbringung bezugsfertig bereitsteht. Für eine langfristige Unterbringung ohne Nutzung des Containerbaus wird derzeit eine Entscheidungsunterlage erarbeitet. 2. Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich der Sicherstellung räum- licher Mehrbedarfe für das Amtsgericht Schwerin aufgrund der Gerichtsstrukturreform (bitte detailliert darstellen)? Aufgrund der Bezirksverschiebungen werden voraussichtlich zirka neun Stellen an das Amtsgericht Schwerin verlagert (siehe Antwort der Landesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1307). Drucksache 6/3706 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Nach den bisherigen Überlegungen war für die Unterbringung des zusätzlichen Personals und der zusätzlichen Akten die Sanierung des auf der Liegenschaft befindlichen ehemaligen Ärztehauses vorgesehen. Darauf wird nunmehr verzichtet und der zusätzliche Bedarf im baulichen Bestand untergebracht (siehe Beantwortung der entsprechenden Nachfrage der Fraktion DIE LINKE im Rahmen der Beratungen des Europa- und Rechtsausschusses zum Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz, dargestellt auf Drucksache 6/2263, dort Seite 59). Der räumliche Mehrbedarf kann durch eine Verdichtung innerhalb der bestehenden Raumbelegung, die Nutzung von Räumen des Landgerichts Schwerin sowie die Umnutzung von Archivflächen gedeckt werden. Dabei werden nicht mehr Personen in einem Raum untergebracht, als dies raumweise rechtlich vorgesehen ist. 3. Gibt es derzeit Planungen hinsichtlich eines Neubaus eines Justiz- gebäudes in Schwerin? a) Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? b) Wie werden derzeit die Kosten für einen derartigen Neubau einge- schätzt und welche Rolle spielten sie gegebenenfalls in den Haus- haltplanungen? c) Welche Alternativen wurden zu einem solchen Vorhaben geprüft (bitte detailliert darstellen)? Zu 3, a), b) und c) Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern erstellt derzeit eine Entscheidungsunterlage zur Unterbringung der Gerichte am Standort Schwerin. Neben der Variante eines Neubaus auf der landeseigenen Liegenschaft am Demmlerplatz werden auch die Möglichkeit einer Anmietung im Stadtgebiet Schwerin und die Errichtung eines Neubaus auf der landeseigenen Liegenschaft in der Graf-Yorck-Straße untersucht. Eine Aussage zu den voraussichtlichen Kosten ist erst nach Fertigstellung und Vorlage der geprüften Entschei- dungsunterlage im 2. Quartal 2015 möglich. Es ist beabsichtigt, im Zuge der Verhandlungen zum Haushalt 2016/2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2020 eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen.