Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3709 6. Wahlperiode 13.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schulhof-CD-Verteilung „Auf dem Stundenplan“ durch die JN (Jugendorganisation der NPD) und ANTWORT der Landesregierung In verschiedenen Medien ist Ende Januar/Anfang Februar von einer geplanten Verteilung der sogenannten „Schulhof-CD“ mit der Bezeichnung „Auf dem Stundenplan“ berichtet worden. Nach den bereits zuvor erfolgten Indizierungen ähnlicher CD's, wie etwa “Freiheit statt BRD!” (indiziert seit dem 14. September 2010) und „Die Zukunft im Blick“ (indiziert am 13. März 2013), setzt die JN auf angebliches wissensbasiertes „Aufklärungsmaterial“, das sich vor allem an Pädagogen richtet. Mit diesem „Bildungsmaterial“ soll vor allem auf den Geschichtsund Politikunterricht eingewirkt werden und die vermeintlichen Ursachen und Gründe des 2. Weltkriegs umgedeutet werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der „Schulhof-CD's“ als Propaganda- und Rekrutierungselement von rechtsextremen Gruppierungen gegenüber Kindern und Jugendlichen? Die Verbreitung von „Schulhof-CDs“ ist ein spezieller Teil der Propagandaarbeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ und deren Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“, die auf die Verankerung rechtsextremistischer Inhalte in den Köpfen vor allem von Kindern und Jugendlichen abzielt. Musik ist ein wichtiges jugendspezifisches Medium, über das junge Menschen emotional bewegt und beeinflusst werden können. Dabei werden rechtsextremistische Bands und Liedermacher der unterschiedlichsten Musikstile eingesetzt, in denen jugendspezifische Themen und Probleme aufgegriffen und hierfür einfache Lösungen präsentiert werden. Drucksache 6/3709 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Dabei werden auf subtile Art und Weise rassistische Inhalte vermittelt, die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik als pseudodemokratisch verleumdet oder gegen die angebliche Verfälschung der deutschen Geschichte agitiert, um letztlich auch bislang unpolitische Jugendliche für sich zu gewinnen. 2. Welche Inhalte befinden sich auf der neuen „Schulhof-CD“ mit dem Namen „Auf dem Stundenplan“ und wie bewertet die Landesregierung deren Inhalt? Auf der CD mit der Bezeichnung „Auf dem Stundenplan - Ersatzmaterial für den Geschichtsunterricht - Teil 1“ (Herausgegeben durch Junge Nationaldemokraten - © 2015) befinden sich zwei Dateien in mp3-Format. Sie beinhalten zwei Titel in einer Gesamtlänge von 21:22 Minuten. Titel 1: - Bombardierung Dresdens im Februar 1945 durch alliierte Mächte - 14:58 Minuten Titel 2: - „Dresden“ Gruppe ARISCHE JUGEND von CD „Sturmabende“ - 06:24 Minuten Durch die „Jungen Nationaldemokraten“ wird hier versucht, mit unter anderem wissenschaftlich nicht bewiesenen Theorien über die Bombardierung von Dresden im Februar 1945 und den daraus resultierenden Opferzahlen die Geschichte der nationalsozialistischen Diktatur zu verfälschen beziehungsweise zu revidieren. Damit wird eindeutig auf jugendlich bedingte Unkenntnis zu detaillierten Aspekten der Geschichte gesetzt. Bei dem Titel „Dresden“ handelt es sich um ein Lied, welches auf der CD „Sturmabende“ der Gruppe ARISCHE JUGEND enthalten ist. Die CD ist laut Bundesanzeiger Nr. 118 vom 29.06.2007 indiziert und im Teil B 1 der Liste für jugendgefährdende Medien eingestellt worden. Allerdings war der Titel „Dresden“ nicht indizierungsrelevant. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern hat am 05.02.2015 die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) über die CD „Auf dem Stundenplan - Ersatzmaterial für den Geschichtsunterricht - Teil 1“ mit einer entsprechenden Erstbewertung informiert. Nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gibt es „keine Anhaltspunkte für eine Jugendgefährdung“. Ein Eilverfahren wird nicht in Betracht gezogen, weil davon ausgegangen werden kann, dass das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Indizierung ablehnen würde. 1 Teil A der Liste = jugendgefährdend, Teil B = schwer jugendgefährdend und strafrechtlich relevant (Infos über die Indizierungsfolgen unter www.bundespruefstelle.de) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3709 3 3. Wie viele Fälle von erfolgten und beabsichtigten Verteilaktionen der sogenannten „Schulhof-CD“ der NPD bzw. JN oder ähnlichen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern sind der Landesregierung aus den letzten 5 Jahren bekannt (bitte nach Datum, Landkreis/Ort, Einrichtung, Anzahl und Namen der verteilten Datenträger aufschlüsseln)? a) Wie wurde die Landesregierung auf die Verteilaktionen aufmerksam? b) Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Landesregierung an den Verteilaktionen beteiligt? c) Welchen Organisationen rechnet die Landesregierung die Beteiligten zu und woran macht die Landesregierung dies fest? Der Landesregierung wurden für den angefragten Zeitraum folgende 11 Sachverhalte im Hinblick auf die Verteilung von Schulhof CDs bekannt: Datum Landkreis/Ort Einrichtung Anzahl Daten- träger Bezeichnung 31.08.2010 Mecklenburgische Seenplatte/Neustrelitz Integrierte Gesamt- schule „Walter Karbe“ 10 „Freiheit statt BRD!“ 07.09.2010 Rostock/Gnoien Regionale Schule Gnoien „Warbel Schule“ 7 „Freiheit statt BRD!“ 27.09.2010 Vorpommern-Rügen/ Hansestadt Stralsund Berufliche Schule Stralsund, Berufsschule Technik und Handwerk 4 „Freiheit statt BRD!“ 29.09.2010 Vorpommern-Rügen/ Hansestadt Stralsund Berufliche Schule Stralsund, Berufsschule Technik und Handwerk 1 „Freiheit statt BRD!“ 28.10.2010 Vorpommern- Greifswald/Pasewalk Berufliche Schule des Landkreises Vorpommern-Greifswald 1 „Freiheit statt BRD!“ 20.10.2010 Vorpommern- Greifswald/ Ueckermünde Haffring, Informations- stand Nationaldemokra- tische Partei Deutschland 1 „Freiheit statt BRD!“ 17.11.2010 Vorpommern- Greifswald/Pasewalk Europa-Schule Pasewalk, Teilbereich „Produktives Lernen“ 9 „Freiheit statt BRD!“ 16.11.2010 Vorpommern- Greifswald/Löcknitz Maxim-Gorki-Straße 19, öffentliche Straße 10 „Freiheit statt BRD!“ 16.09.2010 Mecklenburgische Seenplatte/Malchin Berufliche Schule des Kreises Malchin 2 „Freiheit statt BRD!“ 16.11.2010 Vorpommern- Greifswald/Löcknitz Adresse eines Beschuldigten 10 „Freiheit statt BRD!“ 16.08.2013 Ludwigslust-Parchim/ Wittenburg Gymnasiales Schulzentrum 2 „Die Jugend ruft Deutschland- Schulhof-CD - Die Zukunft im Blick“ Drucksache 6/3709 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Schulhof-CD „Freiheit statt BRD“ wurde vom Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mit der Bitte um Prüfung der Indizierung übersandt. Gemäß Bundesanzeiger Nummer 165 vom 29.10.2010 erfolgte ein Indizierungsbeschluss. Die Schulhof-CD wurde in den Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien eingetragen. Auch die Schulhof-CD „Die Jugend ruft Deutschland - Schulhof-CD - Die Zukunft im Blick“ wurde vom Landkriminalamt Mecklenburg-Vorpommern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mit der Bitte um Prüfung der Indizierung übersandt. Gemäß Bundesanzeiger Nummer 03/2013 vom 13.03.2013 erfolgte ein Indizierungsbeschluss. Die Schulhof-CD wurde in den Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien eingetragen. Zu a) Die Hinweise zu Verteilaktionen kamen überwiegend aus der Bevölkerung, von Lehrern und Erziehern sowie von Journalisten. Darüber hinaus wurde durch die Landespolizei zielgerichtet recherchiert und ermittelt. Zu b) In Zusammenhang mit den Verteilaktionen der Schulhof-CD „Freiheit statt BRD“ konnten 11 Personen festgestellt werden. Zu c) Auf den Booklets der Schulhof-CDs sind die Logos und/oder die Kontakt-/Internetadressen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und/oder der Jungen Nationaldemokraten abgebildet. Diesen Organisationen rechnet die Landesregierung auch die Verteilung der Schulhof-CDs zu. 4. Wurden die Datenträger aufgrund von mutmaßlichen Gesetzesverstößen konfisziert? Wenn ja, a) wie viele Datenträger wurden beschlagnahmt? b) in wie vielen Fälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und Anklagen wegen der Verbreitung jugendgefährdender Inhalte (wie beispielsweise nach§ 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Jugendschutzgesetzes) oder auch wegen der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (beispielsweise nach § 90a StGB) sowie weiterer Vergehen erhoben? c) wie ist der Stand der jeweiligen Verfahren? Die festgestellten Datenträger wurden alle sichergestellt unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die §§ 15 Absatz 1-3 in Verbindung mit 27 Absatz 1 Jugendschutz- gesetz. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3709 5 Zu a) Insgesamt wurden durch die Landespolizei 57 Datenträger beschlagnahmt. Darüber hinaus sind mit Stand vom 25.02.2015 drei Postsendungen der Schulhof-CD „Auf dem Stundenplan“, bestehend aus dem Anschreiben der Jungen Nationaldemokraten, einem Flyer und einer CD, in drei Gymnasien in Mecklenburg-Vorpommern eingegangen. Zwei CDs wurden durch die Schulleiter sichergestellt und vernichtet. Ein Exemplar wurde der Polizei übergeben und unverzüglich der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Bitte um rechtliche Würdigung übergeben. Das Ergebnis steht noch aus. Zu b) und c) Wegen des Verteilens der sogenannten „Schulhof-CDs“ wurden durch die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern neun Ermittlungsverfahren geführt. In zwei Verfahren wurden Anklagen wegen Vergehen nach dem Jugendschutzgesetz erhoben. Die übrigen Verfahren wurden eingestellt und zwar in vier Fällen gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung, in zwei Fällen gemäß § 45 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz und in einem Fall gemäß § 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz. 5. Wie hat die Landesregierung Schulen, Lehrkräfte, Landkreise und Behörden sowie Polizei im Zusammenhang mit entsprechenden Verteilaktionen unterstützt? a) Welchen Strategien und Maßnahmen wurden umgesetzt? b) Welche Erkenntnisse haben die beteiligten Behörden, Verwaltungen und Partner hierbei gewonnen und welche Defizite müssen noch im Informations- und Umsetzungsverfahren verbessert werden? Zu 5 und a) Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern setzt vor allem auf Aufklärung und Sensibilisierung. Das Landeskriminalamt informierte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 05.02.2015 über die „angeblich geplante Verteilung von Propagandamaterial“/„Bildungsmaterial“ der NPD-Jugendorganisation Junge National Demokraten (JN) an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Dies wurde in der Schulamtsleiterdienstberatung thematisiert und alle Schulen zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015 informiert. Die Schulen wurden dahingehend aufgefordert, „sofern weitere Exemplare des angekündigten ,Bildungsmaterials‘ seitens des Schul- und Lehrerpersonals festgestellt werden sollte, […] diese in Verwahrung zu nehmen und unverzüglich an die örtliche Polizeidienststelle auszuhändigen“. Darüber hinaus wurde in den Verfassungsschutzberichten des Ministeriums für Inneres und Sport regelmäßig über die jeweils aktuellen „Schulhof-CDs“ berichtet (Verfassungsschutzbericht 2012, Seite 47; Verfassungsschutzbericht 2011, Seite 55; Verfassungsschutzbericht 2010, Seiten 53, 54). Drucksache 6/3709 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 In die Broschüre „Rechtsextremistische Subkulturen“ des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern wurden auf den Seiten 27 und 28 Hinweise zur „Schulhof-CD“ aufgenommen. Der sich insbesondere gegen den Rassismus wendende Comic „Weiß ist keine Farbe“ wurde speziell für die Aufklärungsarbeit in den Schulen konzipiert und steht auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern zum Herunterladen bereit. Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern und des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern am 17. September 2010 zusätzlich Hintergrundinformationen für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zur „Schulhof-CD“ der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ herausgegeben. Zu b) Die bisherigen Maßnahmen haben sich bewährt. Defizite im Informations- und Umsetzungsverfahren konnten nicht festgestellt werden. 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu anderen Vertriebswegen für die sogenannte „Schulhof-CD“? (bitte nach Art und Anzahl aufschlüsseln, hierbei Downloads, Infostände bei Wahlkämpfen und andere Vertriebsarten berücksichtigen)? Der Landesregierung sind vereinzelte Verteilungen im Rahmen von Wahlkampfaktivitäten bekannt geworden. Darüber hinaus wurden auch Downloadmöglichkeiten von den Internetseiten der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“, den „Jungen Nationaldemokraten“ und sonstigen rechtsextremistischen Internetportalen, beispielsweise „Freies Pommern“, festgestellt. 7. Welche Organisationen, unternehmerisch tätigen und privaten Personen sind hierbei besonders am Vertrieb der sogenannten „Schulhof-CD's“ beteiligt? Am Vertrieb der Compact Discs waren insbesondere der Landesverband der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“, die „Jungen Nationaldemokraten“ sowie deren Funktionäre beteiligt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3709 7 8. Wie unterstützte die Landesregierung in den letzten fünf Jahren zivilgesellschaftliche Initiativen, die mit Aufklärungs- und Alternativangeboten der Verbreitung von rechtsextremer Propaganda in Form von kostenfreien bzw. kostenpflichtigen Musikangeboten entgegenwirken? Die Landesregierung stellt Mittel zur Förderung von Projekten von zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Verfügung. Dabei wurden unter anderem Jugendkulturfestivals und Konzertveranstaltungen wie „Jamel rockt den Förster“ und „Rock gegen rechts“ in Stralsund gefördert. Es lagen der Landesregierung keine weiteren Anträge zivilgesellschaftlicher Initiativen vor, die mit Alternativangeboten der Verbreitung von rechtsextremer Propaganda in Form von kostenfreien und kostenpflichtigen Musikangeboten entgegenwirken wollen. Der Landesregierung sind CD-Umtauschaktionen durch Projekte im Rahmen der Lokalen Aktionspläne bekannt. 9. Welche Maßnahmen sind diesbezüglich aktuell und zukünftig geplant? Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Musikangeboten werden in der Regel lokal oder regional geplant und umgesetzt. Insbesondere die Mittel im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) können dafür genutzt werden. Die Landesregierung unterstützt die Partnerschaften für Demokratie durch Kofinanzierungsmittel. Des Weiteren stehen Mittel zur Unterstützung von Projekten zivilgesellschaftlicher Initiativen auf Antrag zur Verfügung. Die Handreichung „Schulhof CD der NPD - Hintergrundinformationen für Schulen in Mecklenburg- Vorpommern“ von 2010 wird aktualisiert. Im Rahmen der Fortbildungsreihe des landesweiten Beratungsnetzwerkes ist eine Fortbildung zu rechtsextremistischer Musik geplant. Zudem sind zum Umgang mit rechtsextremistischem Propagandamaterial vielfältige Informationsbroschüren, Handreichungen, Bildungsbausteine und Unterrichtsmaterialien abrufbar.