Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3712 6. Wahlperiode 23.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache : 6/3514 stelle ich folgende Nachfragen. 1. Bei welcher Anzahl der 1320 Schülerinnen und Schüler nichtdeut- scher Herkunftssprache sind in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 keine Sprachstandsfeststellungen durchgeführt worden (bitte getrennt nach Schuljahren und Schulamtsbereichen angeben)? 2. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass keine Sprachstandsfeststellungen durchgeführt wurden? Zu 1 und 2 Entsprechend den „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1. August 2011, Punkte 4.2 und 4.4, sind Sprachstandsfeststellungen durchzuführen. Drucksache 6/3712 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Landesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse über nicht durchgeführte Sprachstandsfeststellungen vor. Sofern entgegen diesem Erkenntnisstand der Landesregierung ein solcher Fall bekannt werden sollte, stehen in jedem Staatlichen Schulamt ein Schulrat beziehungsweise eine Schulrätin mit der Generalie „Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ für Rückfragen zur Verfügung, sodass auch umgehend die ausstehende Sprachstandsfeststellung in die Wege geleitet werden könnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3514 verwiesen. 3. Wie viele der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache , die in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 nicht an den Standortschulen beschult wurden bzw. werden, nahmen an einem Intensivkurs zum Erlernen der deutschen Sprache teil (bitte getrennt nach Schuljahren und Schulamtsbereichen angeben)? 4. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an einer Standortschule beschult wurden bzw. werden? Zu 3 und 4 Die Gründe liegen in der zunehmenden dezentralen Unterbringung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache und den oftmals damit verbundenen großen Entfernungen zu den Standortschulen. Auf diese Entwicklung ist durch die Einrichtung neuer Standortschulen reagiert worden. Darüber hinaus gibt es in der Praxis Schülerinnen und Schüler, die an einer Standortschule im Intensivkurs Sprachförderung erhalten, den restlichen Unterricht aber an ihrer örtlich zuständigen Schule wahrnehmen. Eine solche Ausnahme kann geboten sein, wenn zum Beispiel die Regelklasse der Standortschule voll besetzt, eine räumliche Nähe gegeben und eine Abstimmung der Unterrichtsstunden möglich ist. Außerdem kann in Einzelfällen so die Fortsetzung des Schulbesuchs der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache entsprechend ihres Bildungsniveaus gewährleistet werden. Statistisch sind diese Fälle jedoch nicht erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3712 3 5. Durch welche Maßnahmen ist an Schulen, die keine Standortschulen sind und an denen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache kein Intensivkurs zum Erlernen der deutschen Sprache angeboten worden ist, sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler einem Intensivkurs entsprechend gefördert wurden bzw. werden? Schülerinnen und Schüler erhalten unter Berücksichtigung des festgestellten Sprachförderbedarfs im Regelunterricht und in darüber hinaus gehenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Förderung in Klein- und Kleinstgruppen, die erforderliche individuelle Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache. 6. In der Antwort auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3514 antwortete die Landesregierung, dass die Förderung unter anderem auf Grundlage der „auskömmlichen“ Stundenausstattung der jeweiligen Schulen erfolgt. Nach welchen Kriterien wird die Bewertung „auskömmlich“ vorgenommen, wenn sich die Stundenausstattung gemäß der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2013/2014“ und der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016“ auf eine Schule bezieht, die keine Standortschule ist und der daher keine Unterrichtsstunden für derartige Mehraufwendungen zugewiesen wird? Die Stundenausstattung der Schulen erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016“. Im Grundbudget der Schulen sind auch Lehrerwochenstunden für Fördermaßnahmen enthalten. Diese werden auch für Maßnahmen der Sprachförderung eingesetzt. Zusätzlich zu diesen Lehrerwochenstunden erhalten Schulen mit Bedarf an zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Bereich der Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache mit festgestelltem Sprachförderbedarf auf der Grundlage der Regelungen von § 4 und § 10 oben genannter Verordnung weitere Lehrerwochenstunden zugesprochen.