Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3720 6. Wahlperiode 05.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Verfahren vor dem Amtsgericht Neustrelitz und ANTWORT der Landesregierung Am 14.01.2015 wurde laut einem Medienbericht vor dem Amtsgericht Neustrelitz ein 25 Jahre alter Student zu einer fünfmonatigen Freiheits- strafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Das Ver- fahren gegen einen Mitangeklagten (21) wurde gegen Zahlung von 400 Euro an eine Opferbetreuungs-Organisation eingestellt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg lautete auf unerlaubten Besitz und Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Schriften. Dabei soll der Ältere der beiden Beklagten 2011 seine damals 17jährige Freundin mit deren Einverständnis 40 Mal intim fotografiert haben. Nachdem die Beziehung beendet war, sollte er die Dateien löschen, was er aber nicht getan habe. Auf seinem Rechner seien demnach mehr als 700 kinder- und jugendpornographische Videos und Fotos gefunden worden. Der Jüngere der beiden Beklagten soll Nacktaufnahmen seiner damals ebenfalls 17 Jahre alten Freundin (die sie ihm geschickt hatte) ohne deren Wissen an Freunde weitergeleitet haben (siehe auch www.bild.de vom 14.01.2015: „Zwei Männer verurteilt. Sie verschickten Nackt-Fotos von Ex-Freundinnen“). Einem Bürgerhinweis zufolge soll es sich bei dem Älteren der beiden Verurteilten um einen Lehramtsstudenten handeln, der in einem Wohnheim in Rostock lebt. 1. Entspricht es den Tatsachen, dass es sich bei dem Älteren der beiden Verurteilten um einen Lehramtsstudenten handelt? Ja. Drucksache 6/3720 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wurden im Fall des älteren Verurteilten Bewährungsauflagen erteilt? a) Wenn ja, um welche Bewährungsauflagen handelt es sich? b) Wenn nicht, warum wurden keine Bewährungsauflagen erteilt? Zu 2, a) und b) Das Gericht hat dem Verurteilten auferlegt, jeden Wohnortwechsel mitzuteilen. 3. Wurde ein Handel mit den Nacktaufnahmen der seinerzeit minder- jährigen Mädchen/Freundinnen und/oder anderer Kinder/Jugendlicher betrieben? Wenn ja, a) welche diesbezüglichen Kenntnisse besitzt die Landesregierung? b) inwieweit flossen entsprechende Erkenntnisse in die Urteile mit ein? Zu 3, a) und b) Ein Handeltreiben mit den Bildaufnahmen ist nicht nachgewiesen worden. 4. Wurde und/oder wird im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Fällen gegen weitere Personen ermittelt? Wenn ja, a) gegen wie viele Personen wurde/wird ermittelt? b) zu welchen Ergebnissen führten die Ermittlungen (bitte im Einzel- nen darstellen)? Zu 4, a) und b) Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen weiteren Beschuldigten, dem eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen wurde. Das Verfahren ist mit Verfügung vom 24. März 2014 gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden. Aufgrund der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften eingeleitet. Um den Erfolg der laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, ist der Landesregierung eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3720 3 5. Wie setzen sich die bei dem Älteren der beiden Verurteilten gefun- denen mehr als 700 kinder- und jugendpornographischen Videos und Fotos zusammen bzw. handelt es sich ausschließlich um Aufnahmen der damals 17jährigen Ex-Freundin des Älteren der beiden Verurteil- ten? Wenn nicht, von wie vielen Kindern und/oder Jugendlichen fanden sich in dem sichergestellten Datenmaterial Aufnahmen (bitte im Einzelnen mit dem Alter der Betroffenen zum Tatzeitraum dar- stellen)? Auf dem größten Teil der Bildaufnahmen sind nicht identifizierbare Personen abgebildet. Der Landesregierung ist es daher nicht möglich, Angaben über die Anzahl und das Alter dieser Personen zu machen. Im Übrigen sind auf einigen Aufnahmen die ehemalige Freundin des Verurteilten und ein zur Tatzeit dreizehnjähriges Mädchen abgebildet.