Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3721 6. Wahlperiode 08.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ergebnisse der Deutsch-Polnischen Bildungszusammenarbeit für das Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Bereiche der Deutsch-Polnischen Bildungszusammenarbeit werden im Ergebnis der fünften Sitzung des Deutsch-Polnischen- Ausschusses für Bildungszusammenarbeit vorrangig gefördert? 2. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Deutsch- Polnischen Bildungszusammenarbeit hat die Landesregierung dem Deutsch-Polnischen Ausschuss für Bildungszusammenarbeit auf dessen fünfter Sitzung vorgeschlagen (bitte getrennt nach den einzelnen Bereichen der Deutsch-Polnischen Bildungszusammenarbeit angeben)? Zu 1 und 2 Der Ausschuss für Deutsch-Polnische Bildungszusammenarbeit ist einer von vier Ausschüssen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit. Seine Aufgabe ist es, sich mit Lösungen sowie Konzepten zu beschäftigen, die die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Kooperation im gesamten Bildungsbereich schaffen können. In diesem Sinne haben sich die deutsche und die polnische Seite für die fünfte Sitzung des Ausschusses für die deutsch-polnische Bildungszusammenarbeit auf das Thema der Definition der Förderbedarfe in beiden Ländern, insbesondere für deren Aufnahme in die zukünftigen INTERREG V A-Programme, verständigt. Drucksache 6/3721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eine weitere Konkretisierung, zum Beispiel durch einzelne Projektvorschläge, ist weder die Aufgabe des Ausschusses, noch stand diese auf der Tagesordnung der Sitzung. Da es sich bei dem Ausschuss für Bildungszusammenarbeit um eine binationale Institution handelt, schlägt auch nicht ein einzelnes Bundesland alleine Lösungen zur Verbesserung der deutsch- polnischen Bildungszusammenarbeit vor, sondern diese entstehen nach einem intensiven Gedankenaustausch mit den deutschen und polnischen Ausschussmitgliedern, insbesondere in den Arbeitsgruppen. Wegen der Bedeutung der deutsch-polnischen Bildungszusammenarbeit für die Entwicklung der Grenzregion Mecklenburg-Vorpommerns zu Westpommern gerade mit Blick auf deren Beitrag zum Aufbau einer zukünftigen Metropolregion Stettin haben jedoch die Vertreter der Landesregierung das Thema der Förderbedarfe auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses beziehungsweise der Arbeitsgruppen gebracht. Für die Bildungsakteure vor Ort sind die Fördermöglichkeiten mit INTERREG V A-Geldern von zentraler Bedeutung. Aus Sicht der Landesregierung bestehen insbesondere Förderbedarfe für den Ausbau des Spracherwerbs Polnisch in den allgemein bildenden Schulen und den Berufsschulen der deutsch-polnischen Grenzregion sowie für aktive Schulpartnerschaften. Außerdem hat die Landesregierung auf die Entwicklung grenzüberschreitender Netzwerke in den Erörterungen des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses hingewirkt. Dabei kann auf vielfältige Einzelkontakte von Schulen, Hochschulen und Forschungsinstitute aufgebaut werden. Nach der jetzigen Planung können die Antragsteller ab der Mitte dieses Jahres Förderanträge für das INTERREG V A-Programm stellen. Dieser Starttermin steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Operationellen Programms durch die EU-Kommission. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden bzw. werden nach Schul-, Informations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern (SIP) in den Schuljahren 2010/2011 bis 2014/2015 an den allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der polnischen Sprache unterrichtet (bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten, Schulamtsbereichen und Jahrgangsstufen angeben)? Das Schul-, Informations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern (SIP M-V) wurde erst im Jahr 2013 in den Wirkbetrieb übernommen. Die Daten zur Teilnahme am Fremdsprachenunterricht sowohl aus dem SIP M-V als auch aus dem Vorgängersystem sind im Rahmen der amtlichen Schulstatistik durch das Statistische Amt aufbereitet worden. Insofern erfolgt die Beantwortung der Frage mit diesen Daten der amtlichen Schulstatistik: Die Angaben für die Schuljahre 2010/2011, 2011/2012 und 2013/2014 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Daten für das Schuljahr 2012/2013 liegen aufgrund technischer Probleme nicht vor. Für das Schuljahr 2014/2015 wurde die Eingabe der Daten in das SIP M-V noch nicht durch alle Schulen abgeschlossen, sodass die Daten noch nicht vorliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3721 3 Am Polnischunterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2010/2011 nach Schularten* und Jahrgangsstufen Jahrgangsstufe Insgesamt Pflicht- und Wahlpflichtunterricht Neigungs- unterricht Muttersprachlicher Unterricht als zusammen als … Fremdsprache 1. 2. 3. 4. Fremd- sprache Ergänzungs- unterricht Grundschule Diagnoseförderklasse 0 - - - - - - - - - Diagnoseförderklasse 1 - - - - - - - - - Diagnoseförderklasse 2 - - - - - - - - - 1. Jahrgangsstufe 23 - - - - - 23 - - 2. Jahrgangsstufe 34 - - - - - 34 - - 3. Jahrgangsstufe 18 - - - - - 18 - - 4. Jahrgangsstufe 15 - - - - - 15 - - Zusammen 90 - - - - - 90 - - Schulart mit mehreren Bildungsgängen 5. Jahrgangsstufe 20 - - - - - 20 - - 6. Jahrgangsstufe 11 - - - - - 11 - - 7. Jahrgangsstufe 24 24 - 24 - - - - - 8. Jahrgangsstufe 17 11 - 11 - - - 6 - 9. Jahrgangsstufe 17 17 - 17 - - - - - 10. Jahrgangsstufe 20 19 - 19 - - - 1 - Zusammen 109 71 - 71 - - 31 7 - Regionale Schule 5. Jahrgangsstufe 20 - - - - - 20 - - 6. Jahrgangsstufe 11 - - - - - 11 - - 7. Jahrgangsstufe 24 24 - 24 - - - - - 8. Jahrgangsstufe 17 11 - 11 - - - 6 - 9. Jahrgangsstufe 17 17 - 17 - - - - - 10. Jahrgangsstufe 20 19 - 19 - - - 1 - Zusammen 109 71 - 71 - - 31 7 - Gymnasium 5. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - 6. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - 7. Jahrgangsstufe 79 66 - 66 - - 5 8 - 8. Jahrgangsstufe 76 57 - 57 - - - 19 - 9. Jahrgangsstufe 87 58 - 58 - - 1 28 - 10. Jahrgangsstufe (Sekundarstufe II) 66 58 - 58 - - - 8 - 11. Jahrgangsstufe 24 5 - 5 - - - 19 - 12. Jahrgangsstufe 24 6 1 4 1 - - 18 - 13. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - Zusammen 356 250 1 248 1 - 6 100 - INSGESAMT 555 321 1 319 1 - 127 107 - * Es werden nur die Schularten aufgelistet, in denen Schülerinnen und Schüler am Polnischunterricht teilgenommen haben. Drucksache 6/3721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Am Polnischunterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2011/2012 nach Schularten* und Jahrgangsstufen Jahrgangsstufe Insgesamt Pflicht- und Wahlpflichtunterricht Neigungs- unterricht Muttersprachlicher Unterricht als zusammen als … Fremdsprache 1. 2. 3. 4. Fremd- sprache Ergänzungs- unterricht Grundschule Diagnoseförderklasse 0 - - - - - - - - - Diagnoseförderklasse 1 - - - - - - - - - Diagnoseförderklasse 2 - - - - - - - - - 1. Jahrgangsstufe 27 - - - - - 27 - - 2. Jahrgangsstufe 36 - - - - - 36 - - 3. Jahrgangsstufe 24 - - - - - 24 - - 4. Jahrgangsstufe 23 - - - - - 23 - - Zusammen 110 - - - - - 110 - - Regionale Schule 5. Jahrgangsstufe 27 - - - - - 27 - - 6. Jahrgangsstufe 25 - - - - - 25 - - 7. Jahrgangsstufe 31 31 - 31 - - - - - 8. Jahrgangsstufe 25 25 - 25 - - - - - 9. Jahrgangsstufe 9 9 - 9 - - - - - 10. Jahrgangsstufe 13 13 - 13 - - - - - Zusammen 130 78 - 78 - - 52 - - Gymnasium 5. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - 6. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - 7. Jahrgangsstufe 81 68 - 68 - - - 13 - 8. Jahrgangsstufe 79 63 - 63 - - - 16 - 9. Jahrgangsstufe 80 56 - 56 - - - 24 - 10. Jahrgangsstufe (Sekundarstufe II) 80 58 - 58 - - - 22 - 11. Jahrgangsstufe 25 17 - 17 - - - 8 - 12. Jahrgangsstufe 22 3 - 3 - - - 19 - 13. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - Zusammen 367 265 - 265 - - - 102 - INSGESAMT 607 343 - 343 - - 162 102 - * Es werden nur die Schularten aufgelistet, in denen Schülerinnen und Schüler am Polnischunterricht teilgenommen haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3721 5 Am Polnischunterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2011/2012 nach Schularten* und Jahrgangsstufen Jahrgangsstufe Insgesamt Pflicht- und Wahlpflichtunterricht Neigungs- unterricht Muttersprachlicher Unterricht als zusammen als … Fremdsprache 1. 2. 3. 4. Fremd- sprache Ergänzungs- unterricht Grundschule Diagnoseförderklasse 0 - - - - - - - - - Diagnoseförderklasse 1 - - - - - - - - - Diagnoseförderklasse 2 - - - - - - - - - 1. Jahrgangsstufe 2 - - - - - 2 - - 2. Jahrgangsstufe 28 - - - - - 28 - - 3. Jahrgangsstufe 3 - - - - - 3 - - 4. Jahrgangsstufe 2 - - - - - 2 - - Zusammen 35 - - - - - 35 - - Regionale Schule 5. Jahrgangsstufe 22 - - - - - 22 - - 6. Jahrgangsstufe 30 - - - - - 30 - - 7. Jahrgangsstufe 41 41 - 41 - - - - - 8. Jahrgangsstufe 34 34 - 34 - - - - - 9. Jahrgangsstufe 28 28 - 28 - - - - - 10. Jahrgangsstufe 24 24 - 24 - - - - - Zusammen 179 127 - 127 - - 52 - - Gymnasium 5. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - 6. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - 7. Jahrgangsstufe 103 88 - 88 - - 1 14 - 8. Jahrgangsstufe 107 80 - 77 3 - 5 22 - 9. Jahrgangsstufe 114 77 - 76 1 - - 37 - 10. Jahrgangsstufe (Sekundarstufe II) 75 56 - 56 - - - 19 - 11. Jahrgangsstufe 28 7 - 7 - - - 21 - 12. Jahrgangsstufe 30 13 - 13 - - - 17 - 13. Jahrgangsstufe - - - - - - - - - Zusammen 457 321 - 317 4 - 6 130 - INSGESAMT 671 448 - 444 4 - 93 130 - * Es werden nur die Schularten aufgelistet, in denen Schülerinnen und Schüler am Polnischunterricht teilgenommen haben. Drucksache 6/3721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Für welche Jahrgangsstufen und Schularten in Mecklenburg- Vorpommern existieren Rahmenpläne für das Fach Polnisch? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es den „Rahmenplan für das Fach Polnisch der Jahrgangsstufen 7 bis 10 des Gymnasiums und integrierten Gesamtschule“ und den „Rahmenplan Polnisch - Kerncurriculum für die Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe“ sowie für den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule im Allgemeinen den „Rahmenplan Grundschule Fremdsprachen“. 5. Für welche Jahrgangsstufen werden derzeit Rahmenpläne für das Fach Polnisch erarbeitet und zu welchem Zeitpunkt werden diese Rahmenpläne vorliegen? Es werden aktuell keine weiteren Rahmenpläne für das Fach Polnisch erarbeitet. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 ergriffen, um die Kontinuität des Unterrichtes im Fach Polnisch zu verbessern und die Schnittstellen Kindertagesstätte zum Primarbereich, Primarbereich zur Orien- tierungsstufe, Orientierungsstufe zum Sekundarbereich I bzw. Sekundarbereich II so zu gestalten, dass ein kontinuierlicher Erwerb der polnischen Sprache sichergestellt ist? Die Landesregierung unterstützt die Kontinuität des Unterrichtes im Fach Polnisch neben den in der Grundausstattung vorhandenen Möglichkeiten durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden. Der durchgängige Spracherwerb an der Grundschule Heringsdorf und der Regionalen Schule Löcknitz wird in den benannten Schuljahren über die Bereitstellung von Lehrerwochenstunden im Bereich der vollen Halbtagsgrundschule und Ganztagsschule sowie der Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle für den Spracherwerb Polnisch an der Grundschule Löcknitz befördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3721 7 7. Welche Instrumente sieht die Landesregierung in der neuen ESF- Förderperiode vor, um die Ziffer 200 des Koalitionsvertrages zur Bildungszusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen als besonderen Schwerpunkt weiterzuführen und somit den Erwerb der Fremdsprache Polnisch an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu forcieren? Die Landesregierung hat mit Blick auf Ziffer 200 der Koalitionsvereinbarung während der Planung des zukünftigen INTERREG V A-Programms Mecklenburg-Vorpommerns mit der Woiwodschaft Westpommern dafür Sorge getragen, dass die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargestellten Förderbedarfe in den Programmplanungsdokumenten Berücksichtigung gefunden haben. Ein weitergehender Einsatz von EU-Strukturfonds für die deutsch-polnische Bildungszusammenarbeit in der neuen Förderperiode oder eine Antragstellung in den EU-Bildungsprogrammen wird bei Bedarf geprüft werden.