Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3725 6. Wahlperiode 23.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Mittelabfluss aus dem Landeshaushalt - Einzelplan 07 des Doppelhaushaltes 2014/2015 - für das Kalenderjahr 2014 und ANTWORT der Landesregierung 1. In welchem Umfang sind Mittel aus den Kapiteln 0750 bis 0757 im Haushaltsjahr 2014 abgeflossen (bitte getrennt nach Kapiteln, Maß- nahmegruppen und Haushaltstiteln angeben)? 2. Für welche anderen Zwecke - als für die Zweckbestimmung der von Frage 1 umfassten Haushaltstitel - sind Mittel im Zuge der gegen- seitigen Deckungsfähigkeit verwendet worden (bitte getrennt nach Kapiteln, Maßnahmegruppen und Haushaltstiteln angeben)? Zu 1 und 2 Die mit dieser Kleinen Anfrage abgefragten Mittelabflüsse und Inanspruchnahmen von Deckungsfähigkeiten sind Teil der jährlich zu erstellenden Haushaltsrechnung gemäß § 80 Landeshaushaltordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V). Diese ist bis zum Ende des darauffolgenden Haushaltsjahres für alle Einzelpläne zu erstellen (§114 Absatz 1 LHO M-V). In die Haushaltsrechnung fließen auch die zu betragenden Einnahme- und Ausgabereste des abgelaufenen Haushaltsjahres ein (§ 81 Absatz 2 Nummern 1 und 2 jeweils Buchstabe b LHO M-V). Mit Erlass zur Bildung von Haushaltsresten im Haushaltsjahr 2014 und deren Übertragung nach 2015 (Reste-Erlass 2014) vom 15. Januar 2015 hat das Finanzministerium das Verfahren für das Haushaltsjahr 2014 festgelegt. Drucksache 6/3725 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Danach mussten die Ressorts dem Finanzministerium bis zum 16. Februar 2015 einen Plan über die Verwendung der aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr zur Übertragung vorgesehenen Haushaltsreste (Einnahme- und Ausgabereste) übersenden. Eine abschließende Entscheidung über die Einwilligung des Finanzministeriums zur Bildung von Haushaltsresten 2014 liegt gegenwärtig noch nicht vor. Mit der Erstellung der Haushaltsrechnung kann erst nach der endgültigen Entscheidung über die Bildung von Haushaltsresten begonnen werden. Insoweit ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Mitteilung, in welchem Umfang Mittel aus den Kapitel 0750 bis 0757 im Haushaltsjahr 2014 abgeflossen sind, noch nicht möglich.