Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3731 6. Wahlperiode 26.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausfinanzierung des „Zukunftsprogramms gute Schule“ und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3636 haben sich Nachfragen ergeben. 1. Auf welche Höhe beläuft sich die Differenz der im Schuljahr 2014/2015 für die Neueinstellungen von Lehrkräften und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung aufzuwendenden Personal- ausgaben im ersten Jahr der Beschäftigung im Verhältnis zu der im „Zukunftsprogramm gute Schule“ unterstellten durchschnittlichen Personalausgaben in Höhe von 71.700 Euro pro Stelle (bitte getrennt nach Lehrämtern und Personal mit sonderpädagogischer Aufgaben- stellung angeben)? 2. Wie entwickelt sich diese Differenz (Frage 1) in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 sowie 2017/2018 aufgrund der tarifgerechten Entgeltentwicklung (bitte nach Schuljahren getrennt angeben)? 3. Welche kumulative Differenz ergibt sich über den in Frage 2 benann- ten Zeitraum gegenüber den Ausgaben für das „Zukunftsprogramm gute Schule“ in Höhe von 50 Millionen Euro (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Drucksache 6/3731 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1, 2 und 3 Die Fragen sind aus methodischen Gründen nicht beantwortbar. Das Schuljahr 2014/2015 ist noch nicht abgeschlossen und es liegt auch kein Haushaltsabschluss für das Jahr 2015 vor. Folglich können auch die tatsächlichen Kosten für das Schuljahr 2014/2015 nicht bestimmt werden. Lägen diese Daten vor, wäre die Frage allerdings auch nicht wie gewünscht beantwortbar, da die Stellen des „Zukunftsprogramms gute Schule“ in der Haushaltsbewirtschaftung nicht extra geführt werden, sondern Bestandteil des Gesamtbudgets sind. Die durchschnittlichen Personalausgaben in Höhe von 71.700 Euro stellen einen Planungs- ansatz für die Veranschlagung von Personalausgaben für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 gemäß dem Erlass „Haushaltsvoranschläge/Beiträge zum Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 sowie zum Finanzplan 2013 bis 2017 (Ergänzung zum Haushaltsrunderlass 2014/2015)“ des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern dar, der auf der Grundlage bisheriger tatsächlicher Kosten ermittelt wurde. Der Landtag hat diese Annahmen mit Haushaltsbeschluss des Landtages bestätigt. Diese Planungsgrundlagen folgen dem Grundsatz, die zu bewirtschaftenden Stellen insgesamt mit einem auskömmlichen Budget auszustatten, um Bewirtschaftungsfriktionen zu vermeiden. Deshalb erfolgt eine Orientierung an bisherigen Erfahrungswerten. Dies ist allein deshalb erforderlich, weil im Landeshaushalt Verstärkungsmittel für Nachsteuerungen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung stehen. Schätzungsweise ließe sich die gestellte Frage dadurch beantworten, dass die derzeitigen kalkulatorischen Kosten für zum Schuljahr 2014/2015 neu eingestellte Lehrkräfte ins Verhältnis zu den Planungsgrößen des „Zukunftsprogramms gute Schule“ gesetzt werden. Dieses Vorgehen begegnet allerdings methodischen Unsicherheiten. Da es zum Schuljahr 2014/2015 gelungen ist, vor allem junge Lehrkräfte einzustellen, gibt es insofern Abwei- chungen zu den vom Landtag bestätigten Planungsgrößen. Berechnungen hierzu werden seitens der Landesregierung angestellt. Die Meinungsbildung der Landesregierung hierzu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. 4. Welche Überlegungen bestehen bei der Landesregierung oder wurden bereits von der Landesregierung Entscheidungen getroffen, wie diese nicht verausgabten Mittel für welche Zwecke zu verwenden sind? Die Meinungsbildung der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3731 3 5. Welche Bestandteile sind in jeweils welchem Stellenumfang Bestand- teil des „Zukunftsprogramms gute Schule“? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen. 6. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die durch die Höher- gruppierungen entstehenden jährlichen finanziellen Aufwendungen? Die Meinungsbildung der Landesregierung zu den zugrundeliegenden tarifrechtlichen Fragestellungen ist noch nicht abgeschlossen. 7. In welcher Form plant die Landesregierung die Beteiligung des Parla- ments, um die finanziellen Aufwendungen zur Umsetzung der im Lehrerbildungsgesetz geregelten Höhergruppierungen der Lehrkräfte durch Erwerb zusätzlicher Lehrbefähigungen bzw. dem Erwerb von Lehrbefähigungen bereitzustellen? Eine förmliche Beteiligung des Parlaments erfolgt, sofern das Haushaltsrecht dies erfordert. 8. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Darstellung, dass durch die Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes keine Kosten (Drucksache 6/2440) entstehen, aber die Höhergruppierungen Kosten in Millionen- höhe verursachen? Die Landesregierung geht nach bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass die Folgen der Höhergruppierungen nach Lehrerbildungsgesetz nicht zu einer Überschreitung der bereits vom Parlament beschlossenen Haushaltsansätze führen.