Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3732 6. Wahlperiode 13.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Universitätsklinik Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Universitätsklinikum beziehungsweise die Universitätsklinik Greifswald existiert formal seit 2011 nicht mehr. Das damalige Universitätsklinikum, Anstalt des öffentlichen Rechts, ging gemäß einer Entscheidung des Landesgesetzgebers zum 01.01.2011 in die neue Universitätsmedizin Greifswald, Körperschaft des öffentlichen Rechts, über. Soweit in den nachfolgenden Fragen von Universitätsklinikum die Rede ist, beziehen sich die Angaben in den Antworten daher abweichend vom Wortlaut der Frage auf die Universitätsmedizin Greifswald. Nach Pressemeldungen droht für das Jahr 2014 dem Universitätsklinikum Greifswald ein Millionendefizit. 1. Wie waren die Jahresabschlüsse des Universitätsklinikums in den Jahren vor 2014? Die Jahresabschlüsse der Universitätsmedizin Greifswald der vorangegangenen drei Jahre weisen als Jahresergebnisse -3.469.881,02 Euro (2011), 38.225,87 Euro (2012) und 2.308.570,91 Euro (2013; darunter 1.770.100 Euro Drittmittel der Fakultät) aus. Drucksache 6/3732 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage eines Vorstandsmit- gliedes der Universitätsmedizin, dass die Ursachen für das drohende Defizit „die generelle Unterfinanzierung von Universitätsklinika sowie eine nicht ausreichende Finanzierung der erbrachten medizi- nischen Leistungen“ seien? Dass bestimmte Leistungen der Universitätsklinika in Deutschland im Krankenhausfinan- zierungssystem nicht adäquat ausfinanziert sind, kann als zutreffend bewertet werden. Ebenso gilt, dass ein solcher Umstand generell eine Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung der Universitätsmedizin Greifswald darstellt. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, dass in der Hochschulambulanz 41.000 Fälle behandelt, aber nur 29.000 Fälle vergütet wurden? Die Aussage entspricht zahlenmäßig den der Landesregierung bekannten Angaben seitens der Universitätsmedizin Greifswald zum Leistungsgeschehen in der Hochschulambulanz. Eine Fallzahlbegrenzung ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) nicht geregelt. Die Limitierung auf 29.000 Fälle wurde vom Zulassungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern festgesetzt. Nur im Klageverfahren konnten in der Vergangenheit höhere Leistungszahlen erwirkt werden. Die Landesregierung hat sich im Bundesrat am 6. Februar 2015 im Rahmen der Befassung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung für ein besseres Vergütungssystem bei den Hochschul- ambulanzen eingesetzt. Eines der Änderungsbegehren richtete sich dabei auch auf die bestehenden negativen Auswirkungen der vergütungswirksamen Begrenzung der Fallzahlen. 4. Um welche Art von Fällen handelt es sich, die nach Aussage eines Vorstandsmitgliedes der Universitätsmedizin nicht vergütet wurden? Es handelt sich um ambulante Fälle, die bei der Hochschulambulanz mittels Überweisungs- schein vom niedergelassenen Arzt behandelt werden. Diese Untersuchungen finden in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3732 3 5. Wie schätzt die Landesregierung die Argumentation des Universitäts- klinikums ein, dass pro Fall nur eine Pauschale von 50 Euro gezahlt wurde, selbst wenn die tatsächlichen Kosten in der ländlichen vorpommerschen Region höher seien? Die Entscheidung über die Höhe der Vergütung hat der Bundesgesetzgeber den Verhand- lungen durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zugewiesen (§ 120 Absatz 2 beziehungsweise 3 SGB V). Der Landesregierung ist bekannt, dass etwa in Baden- Württemberg seitens der Krankenkassen eine erheblich höhere Vergütung der Fälle der Hochschulambulanzen gewährt wird. 6. Welche Position hat die Landesregierung zu der Aussage des Universitätsklinikums, dass Tarifsteigerungen und stark rückgängige Fallzahlen im Kreiskrankenhaus Wolgast, dessen Gesellschafter die Unimedizin ist, zu den Ursachen des drohenden Defizits gehören? Die Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH ist eine Gesellschaft mit eigenem Jahresabschluss. Gleichzeitig haben die wirtschaftlichen Ergebnisse des Kreiskrankenhauses Wolgast Auswirkungen auf die Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Beteiligungs- verhältnisses. Das Kreiskrankenhaus Wolgast vergütet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den Tarifen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst und des Marburger Bundes. Die Gehaltsentwicklungen dieser beiden Tarife entsprechen nicht der Entwicklung der Erlöse zur Krankenhausfinanzierung gemäß Landesbasisfallwert für stationäre Leistungen sowie den Tarifwerken für ambulante Leistungen. Zusätzlich wirkte sich ein 13 prozentiger Fallzahl- rückgang in den letzten vier Jahren negativ auf das dortige Betriebsergebnis aus.