Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3734 6. Wahlperiode 30.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Begleitung der allgemein bildenden Schulen durch das Unterstützungssystem und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Welche Anzahl von Fach-, Unterrichts- und Schulberatern sowie Evaluatoren arbeiteten bzw. arbeiten in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 mit jeweils welchem Stundenumfang im Unterstützungssystem des Instituts für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern (bitte getrennt nach Art der Beratung, jeweiligem Stundenumfang und Schulamtsbereichen angeben)? Das Unterstützungssystem des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) berät Schulen in Fragen der Schul-, Unterrichts- und Fachentwicklung und gliedert sich entsprechend unten aufgeführter Tabelle regional auf. Die Beraterinnen und Berater des Beratungs- und Unterstützungssystems arbeiten seit dem Schuljahr 2014/2015 in einem verstetigten System als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und sind im IQ M-V tätig. Das System konnte sogar noch um zwei Praxisberaterinnen erweitert werden. Die Wochenarbeitszeit für Beratungsaufgaben pro Person entspricht 32,6 Zeitstunden. Drucksache 6/3734 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Beraterinnen und Berater sind Lehrkräfte mit unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Deutsch, Englisch, Sonderpädagogik/Integration, Grundschule und Praxislernen. Die Tätigkeit erfolgt überwiegend regional, bei Bedarf auch landesweit. Zur Koordinierung der Aufgaben in den Regionen gibt es jeweils eine Beraterin mit koordinierender Aufgabe. Das System wird durch zwei Evaluatorinnen, die landesweit eingesetzt werden, ergänzt. Diese arbeiten mit voller Stelle. Die folgende Übersicht stellt die regionale Verteilung der Beraterinnen und Berater ab dem Schuljahr 2013/2014 dar: Schulamtsbereich Art der Beratung Anzahl Personen Greifswald Unterrichts- und Schulentwicklung 1 Fach- Unterrichtsentwicklung 6 Praxislernen (seit SJ 2014/15) 1 Rostock Unterrichts- und Schulentwicklung 1 Fach- Unterrichtsentwicklung 7 Schwerin Unterrichts- und Schulentwicklung 3 Fach- Unterrichtsentwicklung 8 Praxislernen (seit SJ 2014/15) 1 Neubrandenburg Unterrichts- und Schulentwicklung 1 Fach- Unterrichtsentwicklung 6 2. In welchem Umfang stehen im Landeshaushalt 2014/2015 Mittel für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 a) für die Fortbildungsbudgets der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen und b) für die Fortbildungsangebote des IQ M-V zur Verfügung? Die Mittel für Fortbildung werden bezogen auf ein Haushaltsjahr bewirtschaftet. Aus diesem Grund werden die folgenden Daten auch haushaltsjahrbezogen angegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3734 3 Zu a) Mittel für Fortbildungsbudgets für Schulen Haushaltsjahr (HHJ) und Titel Gesamt-Ansatz im HHJ* (einschließlich Rest Vorjahr und Sollumsetzungen) Abfluss im HHJ* 2012 0750/525.75 Maßnahmegruppe 74 2.955.781,81 597.593,89 2013 0750/525.75 Maßnahmegruppe 74 2.701.572,61 661.268,88 2014 0750/525.16 Maßnahmegruppe 72 1.773.474,51 665.952,99 2015 0750/525.16 Maßnahmegruppe 72 300.000,00 noch offen * Angaben in Euro Die vom Haushaltsplan abweichenden Gesamtansätze ergeben sich aus der Übertragung von Haushaltsresten der jeweiligen Vorjahre. Zu b) Mittel für Fortbildungsangebote des IQ M-V Haushaltsjahr (HHJ) und Titel Gesamt-Ansatz im HHJ* (einschließlich Rest Vorjahr und Sollumsetzungen) Abfluss im HHJ* 2012 0750/525.15 Maßnahmegruppe 72 491.253,43 466.053,43 2012 0750/527.15 Maßnahmegruppe 72 200.000,00 185.573,09 2013 0750/525.15 Maßnahmegruppe 72 400.740,83 400.740,83 2013 0750/527.15 Maßnahmegruppe 72 325.560,75 325.560,75 Drucksache 6/3734 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Haushaltsjahr (HHJ) und Titel Gesamt-Ansatz im HHJ* (einschließlich Rest Vorjahr und Sollumsetzungen) Abfluss im HHJ* 2014 0750/525.15 Maßnahmegruppe 72 391.133,47 351.133,47 2014 0750/527.15 Maßnahmegruppe 72 415.917,50 294.387,43 2015 0750/525.15 Maßnahmegruppe 72 336.400,00 noch offen 2015 0750/527.15 Maßnahmegruppe 72 200.000,00 noch offen * Angaben in Euro Die vom Haushaltsplan abweichenden Gesamtansätze ergeben sich aus Sollstellungen und der Übertragung von Haushaltsresten der jeweiligen Vorjahre. Im Rahmen der Deckungsfähigkeit wurden die Bedarfe der Fortbildung aus Mitteln anderen Maßnahmen gedeckt. 3. In welchem Umfang sind a) die Mittel für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 für das Fortbildungsbudget und b) für die Fortbildungsangebote des IQ M-V abgeflossen? Zu a) und b) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 a) und b) verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3734 5 4. An welchen Schulen fanden im 2013/2014 externe Evaluationen statt (bitte getrennt nach Einzelschule und Datum des Evaluationsberichtes angeben)? Grundsätzlich stehen allen Schulen mit Vergleichsarbeiten (VerA) Instrumente externer Evaluation zur Verfügung. Es ist dabei die Aufgabe der Lehrkräfte sowie der Schulleitungen, die Ergebnisse von VerA als Ausgangspunkt für Qualitätssicherungsprozesse zu nutzen. Im Schuljahr 2013/2014 wurden folgende Schulen außerdem durch die externen Evaluatorinnen besucht und evaluiert: - Grundschule Johann-Pogge-Schule Lalendorf, Abgabe Bericht: 24.09.2014, - Grundschule Blankenhagen, Abgabe Bericht: 09.12.2013, - Regionale Schule Störtebeker, Rostock, Abgabe Bericht: 08.01.2014, - Grundschule Ostseekinder, Rostock, Abgabe Bericht: 19.03.2014, - Grundschule Bernitt, Abgabe Bericht: 20.05.2014, - Grundschule Gehlsdorf, Abgabe Bericht: 16.06.2014, - Grundschule Krusensternschule Schmarl, Abgabe Bericht: 18.03.2013, - Grundschule Bad Sülze, Abgabe Bericht: 29.01.2014. 5. Auf Grundlage welcher Rechtsvorschrift ist die Arbeit der Fachberaterinnen und Fachberater, Unterrichtsberaterinnen und Unterrichtsberater , Evaluatorinnen und Evaluatoren sowie der Schulberaterinnen und Schulberater in Mecklenburg-Vorpommern geregelt? Die Beraterinnen und Berater des IQ M-V sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Im Rahmen der Geschäftsverteilung sind die Aufgaben der Beraterinnen und Berater festgelegt. 6. Für welche Fächer wurden die Rahmenpläne zum Schuljahr 2010/2011 sowie 2011/2012 überarbeitet? Schuljahr 2010/2011: - Regionale Schule/Integrierte Gesamtschule - Deutsch, Mathematik, Biologie, Physik, Naturwissenschaften. Schuljahr 2011/2012: - Jahrgangsstufe 7 bis 10 des nichtgymnasialen Bildungsgangs - Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Physik, Chemie, - Jahrgangsstufe 7 bis 10 des gymnasialen Bildungsgangs - Deutsch, Englisch, Biologie, Physik, Chemie. Drucksache 6/3734 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Schulen in welcher Form über die überarbeiteten Rahmenpläne in Kenntnis gesetzt? Im August 2010 wurden die Schulen über die überarbeiteten Rahmenpläne im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Nummer 8/2010, in Kenntnis gesetzt. Die Veröffentlichung der Rahmenpläne für das Schuljahr 2011/2012 erfolgte rechtzeitig vor Schuljahresbeginn auf dem Bildungsserver (www.bildung-mv.de). Zugleich wurde die Information über die Schulamtsleiterdienstberatung an die Schulen kommuniziert. Die Einführung wurde an den Schulen flankiert durch Informationsveranstaltungen der Fachberaterinnen und Fachberater. Auch wenn die Information der Schulen damit vollständig gewährleistet worden ist, ist einzuräumen, dass eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in diesen Fällen nicht erfolgte. Sie wird jedoch nachgeholt und für künftige Rahmenpläne wird die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt gewährleistet. 8. Zu welchem Zeitpunkt erhielten die Schulen die überarbeiteten Rahmenpläne in gedruckter sowie in digitalisierter Form? Die Veröffentlichung erfolgte ausschließlich in digitalisierter Form. Ein Download der oben genannten Pläne war und ist seit der Erstellung möglich unter: http://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/faecher-und-rahmenplaene/ rahmenplaene-an-allgemeinbildenden-schulen/. 9. Seit welchem Zeitpunkt fehlt die Rechtsverordnung gemäß § 99 Absatz 4 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die insbesondere die Aufgaben des Instituts für Qualitätsentwicklung regelt? 10. Wann tritt die fehlende Rechtsverordnung gemäß § 99 Absatz 4 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Kraft? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Schulgesetz ermächtigt, nähere Regelungen hinsichtlich der Aufgaben des IQ M-V durch eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die Ermächtigung bedeutet für den Ermächtigten allerdings nur das Recht, nicht aber die Pflicht zu regeln. Die Regelungen des Schulgesetzes in § 99 werden derzeit als ausreichend betrachtet.