Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3735 6. Wahlperiode 24.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Berufsorientierung und Berufsfrühorientierung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern haben sich Landesregierung, Sozialpartner, Wirtschaftskammern und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit am 31.01.2011 auf das Fachkräftebündnis für MecklenburgVorpommern verständigt. Im Handlungsfeld 1 des Fachkräftebündnisses wurde unter anderem festgelegt, dass die Aktivitäten zur Berufs- und Studienorientierung im Übergangssystem bedarfsgerecht zu konzentrieren und zu steuern sind. Zu diesem Zweck ist ein nachhaltiges Landeskonzept zum Übergang Schule - Beruf unter Einbeziehung der Landesprogramme „Berufsfrühorientierung“ und „Schule Plus“ zu erarbeiten. Das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ einschließlich der darin genannten Maßnahmen wurde am 26.05.2014 von den Mitgliedern des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit beschlossen. Hierzu gehört unter anderem, dass die in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 geplanten ESF-Mittel zur Kofinanzierung der vertieften Berufsorientierung nach § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) eingesetzt werden. Auf dieser Grundlage hat das Land mit der Bundesagentur für Arbeit eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die unter dem Link: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/Themen/ Ausbildung/Berufsorientierung/index.jsp abgerufen werden kann. Das Landesprogramm „Berufsfrühorientierung“ ist mit Ende der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 ausgelaufen. Der Grund hierfür ist, dass mit der geforderten bedarfsgerechten Konzentration der Aktivitäten zur Berufs- und Studienorientierung eine Neuausrichtung der schulischen und außerschulischen Berufsorientierung notwendig wurde. Drucksache 6/3735 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Neben dem Landesprogramm „Berufsfrühorientierung“ gab und gibt es insbesondere zwei Förderinstrumente, die vergleichbare Ziele der Berufsorientierung verfolgen: 1. Das Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbil- dungsstätten (BOP), das sich an Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen wendet. Gefördert werden eine Potenzialanalyse in der 7. Klasse und Werkstatttage in der 8. Klasse. Informationen hierzu können unter dem Link http://www.bmbf.de/foerderungen/25323.php abgerufen werden. 2. Die vertiefte Berufsorientierung nach § 48 SGB III. Danach können die Agenturen für Arbeit Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahmen), wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Im „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ wurde daher festgelegt, dass sich das Land künftig an der Kofinanzierung der vertieften außerschulischen Berufsorientierung nach § 48 SGB III beteiligt. Mit der Zusammenführung der beiden Förderinstrumente werden nunmehr zusätzliche Mittel für die landesweite und nach einheitlichen Qualitätsmaßstäben ausgerichtete außerschulische Berufsorientierung für einen mehrjährigen Zeitraum bereitgestellt. Zugleich wurde eine Abgrenzung der Maßnahmen zur außerschulischen Berufsorientierung mit den BOP-Maßnahmen des Bundes vorgenommen. Mit der Neuausrichtung der außerschulischen Berufsorientierung ist es gelungen, die Mittel der Bundesagentur für Arbeit für die vertiefte Berufsorientierung künftig in einem erheblichen Umfang zielorientiert im Land einzusetzen. Dies wäre mit einer unveränderten Fortführung des ausgelaufenen Landesprogramms „Berufsfrühorientierung“ so nicht umsetzbar gewesen. Die Landesregierung unterstreicht mit der qualitativen und quantitativen Neuausrichtung der Maßnahmen der außerschulischen Berufsorientierung den hohen Stellenwert, den sie gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Wirtschaftskammern, der Bundesagentur für Arbeit und den Schulen, der Verbesserung der Berufswahlkompetenz und des Berufswahlverhaltens der Schülerinnen und Schüler beimisst. Die Maßnahmen der außerschulischen Berufsorientierung stellen ein ergänzendes Angebot zur schulischen Berufsorientierung dar. Die schulische Berufs- und Studienorientierung erfolgt zurzeit auf der Grundlage von § 2 Absatz 1 und 2, § 4 Absatz 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) und der „Richtlinie zur Berufsorientierung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in MecklenburgVorpommern “ vom 14.09.2011. Berufs- und Studienorientierung in der Schule erfolgt zum einen durch Schule selbst im Rahmen des Unterrichts sowie durch schulische Angebote (zum Beispiel durch den Unterricht im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik, den Wahlpflichtunterricht und Projekttage) und zum anderen durch Angebote externer Partner (zum Beispiel Berufsorientierungsangebote der Agenturen für Arbeit, Werkstattbesuche bei Bildungsträgern, Angebote der Sozialpartner und Kammern). Die Berufsorientierung beginnt im frühkindlichen Bereich und ist ein fester Bestandteil der schulischen Allgemeinbildung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3735 3 „Die Agentur für Arbeit hat Berufsorientierung durchzuführen zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl und zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen , Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei soll sie umfassend Auskunft und Rat geben zu Fragen der Berufswahl , über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über die Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt.“ (§ 33 SGB III) „(1) Die Agentur für Arbeit kann Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahmen), wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Die Agentur für Arbeit kann sich auch mit bis zu 50 Prozent an der Förderung von Maßnahmen beteiligen, die von Dritten eingerichtet werden. (2) Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sollen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden.“ (§ 48 SGB III) Auch die jetzige Landesregierung hatte in ihrem Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI-Programm)“ vom 8. Juli 2008 der Berufsorientierung und der Berufsfrühorientierung eine besondere Bedeutung beigemessen und die Berufsfrühorientierung mit dem Förderinstrument B.1 ab Klasse 7 besonders gefördert. Nach 15 Jahren wurde die Förderung Ende 2013 eingestellt. 1. Welche Angaben liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele Träger, wie viele Schulen und wie viele Schülerinnen und Schüler jährlich an den vom Land im Zeitraum 2007 bis 2013 aus ESF-Mitteln geförderten Maßnahmen der Berufsfrühorientierung teilgenommen haben? Teilnahme an aus dem Europäischen Sozialfonds geförderten Maßnahmen der Berufsorientierung * Jahr Träger Schulen Schülerinnen/Schüler 2007 89 317 8.036 2008 34 253 3.345 2009 50 185 4.621 2010 60 247 6.705 2011 49 134 3.713 2012 48 189 3.386 2013 55 220 1.829 Drucksache 6/3735 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Wenn die Anzahl der teilnehmenden Träger, Schulen sowie Schüle- rinnen und Schüler rückläufig war, worin liegen die Ursachen und inwieweit war mangelnder Bedarf an Maßnahmen eine Ursache dafür? Berufsorientierung ist auch Aufgabe der gesamten Schule. Sie erfolgt fachübergreifend und fächerverbindend in gemeinsamer Verantwortung des Lehrerkollegiums und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit unter anderem mit den Erziehungsberechtigten und den Fachkräften für Schulsozialarbeit. Grundlage hierfür ist das schuleigene Konzept der Berufs- und Studienorientierung. Es obliegt daher der Schule, wie sie im Rahmen dieses Konzeptes die Kooperation mit externen Partnern gestaltet und ob und in welchem Umfang sie von deren außerschulischen Berufsorientierungsangeboten Gebrauch macht. Aus diesen Gründen können keine belastbaren Aussagen zu den Ursachen der statistischen Abweichungen gemacht werden. 3. In welcher Höhe wurden im Zeitraum 2007 bis 2013 jährlich ESF-Mittel oder Landesmittel geplant (Haushaltsansatz) und ausgegeben (IST-Ausgaben)? Wenn die Haushaltsansätze und IST-Ausgaben rückläufig waren, womit wird dies begründet (bitte die jeweiligen Haushaltstitel angeben)? Für die Förderung des Programms „Berufsfrühorientierung“ wurden ESF (Europäischer Sozialfonds)-Mittel (Haushaltstitel 683.62) eingesetzt. Auf Grund der Veranschlagungssystematik der ESF-Mittel in den Haushaltsplänen gibt es für die einzelnen ESF-finanzierten Förderinstrumente keine jährlichen Haushaltsansätze. Jahr Auszahlungen an Zuwendungsempfänger in Millionen Euro 2007 0,900 2008 1,482 2009 0,947 2010 0,810 2011 0,688 2012 0,660 2013 0,375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3735 5 4. Durch wen, mit welchem Ergebnis und in welchem Zeitraum wurden die Umsetzung der Förderrichtlinie B.1 Berufsfrühorientierung und ggf. weitere Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der Berufsorientierung und BFO evaluiert? a) Wo wurde/n die Evaluation/en veröffentlicht? b) Wenn sie nicht veröffentlicht wurde/n, warum nicht? Zu 4, a) und b) Zu den aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 finanzierten Maßnahmen der Berufsfrühorientierung wurden durch die ESF-Fondsverwaltung keine Evaluationen beauftragt. 5. Warum wurde die Landesförderung Ende 2013 eingestellt und inwieweit war dies trotz der unbestrittenen Bedeutung dieser Maßnahme und höchstwahrscheinlich vorhandener Bedarfe verantwortbar? Das Landesprogramm „Berufsfrühorientierung“ wurde eingestellt, weil die Aktivitäten zur Berufs- und Studienorientierung im Übergangssystem mit der Erarbeitung des „Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf“ qualitativ und quantitativ neu aufgestellt wurden. Insofern wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 6. Welche alternativen Angebote der Berufsfrühorientierung hat die Landesregierung den Schulen nach 2013 bis heute als Ersatz für den Wegfall der BFO-Maßnahmen angeboten und in welchem Umfang wurden diese angenommen? Die Schulen konnten sich auch im Jahr 2014 weiterhin aus unterschiedlichen Berufsorientierungsangeboten des Bundes, des Landes, der Bundesagentur für Arbeit oder anderer externer Partner bedienen. Wichtige Elemente der Berufsorientierung wie zum Beispiel die Potenzialanalyse, die Erprobung in unterschiedlichen Berufsfeldern bei Bildungsdienstleistern , die Aktionstage für Mädchen (Girls´Day - Mädchen-Zukunftstag) und Jungen (JungsTag MV), Betriebspraktika, Schülerexkursionen in Unternehmen (Zuschüsse zu den Fahrtkosten) und so weiter standen auch im Jahr 2014 den Schülerinnen und Schülern sowie den Kontaktlehrkräften für Berufsorientierung zur Verfügung. Drucksache 6/3735 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Darüber hinaus werden im Maßnahmenkatalog des „Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf“ weitere bewährte Angebote genannt, wie zum Beispiel Schülerfirmen , Tage ethischer Orientierung (TEO), CREATE MV, MoVe - Management & Ökonomie - verstehen und erleben, Lernort Labor - Wissenschaft erleben und begreifen, Innovationsnetz „Schüler auf Kurs“, SchulePlus oder das „Freiwillige Soziale Jahr“ beziehungsweise das „Freiwillige Ökologische Jahr“. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der einzelnen Maßnahmen erfolgt keine Gesamtdatenerfassung , sodass der Umfang der Inanspruchnahme aller Maßnahmen nicht dargestellt werden kann. 7. Wie viele Schulen mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in welchen Jahrgangstufen wurden in den Jahren 2013 und 2014 in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 33 SGB III und § 48 SGB III in Fragen der Berufsorientierung betreut (bitte nach § 33 SGB III und § 48 SGB III getrennt darstellen)? Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Agenturen für Arbeit im Jahr 2014 folgende Anzahl an Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Das Berichtsjahr datiert vom 01.10.2013 bis 30.09.2014. Valide Daten für 2013 liegen der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Die Anzahl der Schulen und der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Teilnehmenden wird statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich gilt aber, dass jahrgangsstufenweise Veranstaltungen für alle Vorentlass- und Entlassklassen der allgemein bildenden Schulen einschließlich Förderschulen und für berufsbildende Schulen, die zu einem Allgemeinbildungsabschluss führen, angeboten werden. 2014 (01.10.2013 - 30.09.2014) Anzahl der Berufsorientierungsveranstaltungen gemäß § 33 SGB III 1.488 darunter Schulbesprechungen in Vorentlassklassen 616 darunter Schulbesprechungen in Entlassklassen 327 darunter Schulbesprechungen in sonstigen Klassen 220 darunter weitere klassenübergreifende Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Vortragsveranstaltungen, themenspezifischen Gruppenveranstaltungen, Einführungsveranstaltungen im BiZ) 325 Anzahl der Berufsorientierungsmaßnahmen gemäß § 48 SGB III 52 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3735 7 8. Wer wird mit der Koordinierung der Umsetzung der neuen Berufs(früh)orientierung auf der Grundlage der Vereinbarung von Wirtschaftsministerium M-V und Bundesagentur für Arbeit vom 4. Februar 2015 betraut? a) Auf welchem Wege wurde die Entscheidung über die Auftrags- vergabe der Koordinierung der Umsetzung getroffen (Ausschreibung , freihändige Vergabe etc.)? b) Inwieweit ist eine Trägerzertifizierung Voraussetzung, um an den einzelnen Ausschreibungsverfahren teilnehmen bzw. den Zuschlag erhalten zu können? c) Wer entscheidet über Zuschlagserteilung und nach welchen Kriterien ? Nach Ziffer 6 der Rahmenvereinbarung über die kooperative Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Februar 2015 wird ein gemeinsamer Lenkungsausschuss gebildet. Zentrale Aufgabe des Lenkungsausschusses ist die Begleitung der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung. Mitglieder des gemeinsamen Lenkungsausschusses sind das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord. Zu a) Nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung werden die Maßnahmen nach der Vereinbarung an Auftragnehmer im Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben. Zu b) Im Rahmen der Verhandlungen zu einer Rahmenvereinbarung über die kooperative Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Februar 2015 haben sich die Partner darauf verständigt, die Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit, die weitgehend den Qualitätsanforderungen des Europäischen Sozialfonds entsprechen , zu übernehmen. Träger, die Berufsorientierungsmaßnahmen im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus und der Agenturen für Arbeit durchführen wollen, müssen somit ausnahmslos durch eine fachkundige Stelle nach Maßgabe der §§ 176 ff. SGB III zugelassen sein. Drucksache 6/3735 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Zu c) Die Bewertung der Angebote erfolgt im Rahmen des Vergabeverfahrens durch die jeweilige Agentur für Arbeit unter Mitwirkung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Diese Bewertungsgruppe muss sich auf eine gemeinsame einvernehmliche Wertung verständigen. Die Partner haben sich auf eine gemeinsame Bewertungsmatrix geeinigt. Danach sind die auftragsbezogene Zusammenarbeit, das Berufsund Studienorientierungskonzept, der regelmäßige Modulverlauf und die teilnehmerorientierte Maßnahmendurchführung Wertungsbereiche für das jeweilige Angebot. Jedes Angebot wird anhand eines Punktesystems bewertet, wobei die Wertungskriterien anhand von Relevanzfaktoren gewichtet werden.