Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3759 6. Wahlperiode 13.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 6/3032, waren im Juni 2014 bei 132 Praxen in Mecklenburg- Vorpommern 154 nichtärztliche Praxisassistentinnen und Praxisassisten- ten eingesetzt. 1. Wie viele Arztpraxen nutzen heute die arztentlastenden Konzepte VERAH und VERAH-Care? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern sind gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern in 151 Praxen insgesamt 173 nichtärztliche Praxisassistentinnen tätig. Drucksache 6/3759 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie sind die Ausbildung und die Finanzierung der Ausbildung der VERAH-Fachkräfte geregelt? Die Ausbildung der nichtärztlichen Praxisassistentinnen mit der Abschlussqualifikation Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH beziehungsweise VERAH-Care) erfolgt über den Deutschen Hausärzteverband mit dem Institut für Hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband e.V.; die Ausbildung mit der Abschlussqualifikation Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) über die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Die Kosten der Ausbildung werden durch den Praxisinhaber getragen, der in der Regel die Arzthelferin zu dieser Qualifikation delegiert. 3. Welche Vorgaben gibt es zur Beschäftigung einer VERAH-Fachkraft? Die nichtärztlichen Praxisassistentinnen müssen ihre Qualifikation nachweisen und in der Arztpraxis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden angestellt sein. Als Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen sind ab dem 1. Januar 2015 durchschnittliche Mindestanzahlen von Behandlungsfällen je Quartal in den letzten vier Quartalen nachzuweisen. 4. Besteht für die Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Gewinnung, der Ausbildung und des Einsatzes von nichtärztlichen Praxisassistentinnen und Praxisassistenten? Der Einsatz von Praxisassistentinnen stellt aus Sicht der Landesregierung eine wichtige Entlastung für die Hausärzteschaft in der täglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten dar. Daher unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren bei der Einführung der arztentlastenden Praxisassistenz in die Regelversorgung. Die Landesregierung trägt auch weiterhin Anregungen zur Weiterentwicklung des Einsatz- konzeptes an die dafür zuständigen Stellen der Selbstverwaltung heran.