Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3764 6. Wahlperiode 18.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Hospizversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sieht die stationären Hospize als einen wichtigen Bestandteil der pflegerischen und palliativen Versorgungsstruktur. Grundsätzlich ist jede Verbesserung der gesetzlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu begrüßen, da damit die stationären Hospize unabhängiger von ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten würden. Im Vordergrund des Interesses steht jedoch für die Landesregierung die Verbesserung der Palliativversorgung in der Breite und über alle Versorgungsformen. Gerade die Integration palliativer und hospizlicher Leistungen in die allgemeine ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung sowie in die pflegerischen Versorgungsleistungen ist von eminenter Bedeutung, denn nur eine kontinuierliche und ineinandergreifende Behandlung und Betreuung kann zur Erleichterung der finalen Lebensphase beitragen. Insofern begrüßt die Landesregierung die Ankündigung der Bundesregierung für eine Gesetzesinitiative zur Schaffung der Voraussetzung, die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zu sichern und flächendeckend weiterzuentwickeln. Drucksache 6/3764 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Abgeordnete der CSU haben im Bayerischen Landtag die Bayerische Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Krankenkassen künftig zu 100 Prozent die zuschussfähigen Kosten für stationäre Hospize übernehmen und dass die Hospiz- und Palliativversorgung zur absoluten Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird. 1. Welche inhaltliche Position bezieht die Landesregierung zu diesem Antrag? Die Landesregierung beabsichtigt, sich im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz und des Bundesratsverfahrens entsprechend zu positionieren und einzubringen, sobald der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. Die Landesregierung bewertet grundsätzlich nicht Anträge anderer Landtage. 2. Würde die Landesregierung ein entsprechendes Vorgehen der Bayerischen Landesregierung auf Bundesebene unterstützen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie schätzt die Landesregierung die Erfolgsaussichten für eine entsprechende Initiative auf Bundesebene ein? Siehe Antwort zu Frage 1.