Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3772 6. Wahlperiode 19.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Gender Budgeting im Haushaltsaufstellungsverfahren und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit wird Gender Budgeting als Teilstrategie des Gender Mainstreaming bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 berücksichtigt? Der Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 wird nicht äußerlich sichtbar unter der Prämisse „Gender Budgeting“ aufgestellt. Geschlechterspezifische Aspekte fließen in die veranschlagten Ansätze ein, soweit die vom Land wahrgenommenen Aufgaben dies erfordern. 2. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich eine Haushaltsauf- stellung und Haushaltsführung unter dem Aspekt der Geschlechter- gerechtigkeit? Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jeannine Rösler auf Landtagsdrucksache 6/222 verwiesen. Drucksache 6/3772 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Plant die Landesregierung, Pilotprojekte zur Einführung von Gender Budgeting zu entwickeln und durchzuführen? Wenn ja, in welchen Bereichen, ab wann und in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese Projekte durchgeführt werden? Nein. 4. Welche Pilotprojekte zur Einführung von Gender Budgeting in anderen Bundesländern sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet sie diese? Nach Kenntnis der Landesregierung führen die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Pilotprojekte durch, in Niedersachsen sind solche laut Koalitionsvereinbarung geplant. Es liegen keine detaillierten Erkenntnisse über diese Projekte vor, insbesondere sind der Landesregierung Evaluationen hinsichtlich der Auswirkungen der Berücksichtigung von Gender Budgeting im Aufstellungsverfahren nicht bekannt. Insofern fehlt es an einer Grundlage für eine Bewertung. 5. Sieht die Landesregierung vor, Gender Budgeting als grundlegendes Instrument bei der Aufstellung des Landeshaushaltes zukünftig einzu- führen? Nein.