Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3775 6. Wahlperiode 26.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Breitbandversorgung von Schulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die Breitbandversorgung der Schulen im Land? 2. Erachtet die Landesregierung eine Versorgung aller Schulen mit einem leitungsgebundenen Breitbandanschluss von mindestens 50 Mbit/s als notwendig? 3. Bis wann plant die Landesregierung, alle Schulen mit einem Breitbandanschluss von mindestens 50 MBit/s zu versorgen? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um alle Schulen mit einem leitungsgebundenen Breitbandanschluss von mindestens 50 Mbit/s zu versorgen? Zu 1, 2, 3 und 4 Die Zuständigkeit für die technische und bauliche Ausstattung von Schulen obliegt den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten nach § 102 Absatz 1 Schulgesetz im Rahmen der Wahrnehmung der Schulträgerschaft als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungs- kreises. Die Schulträgerschaft umfasst dabei unter anderem die Aufgabe, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken (§ 102 Absatz 2 Schulgesetz). Drucksache 6/3775 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 5. Welche Anforderungen im Hinblick auf die Breitbandversorgung von Schulen sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der Um- setzung des Landtagsantrages „Medienkompetenz ausbauen - E-Learning an Schulen fördern“ auf Drucksache 6/3071? Die Landesregierung misst dem Thema Medienbildung und der Medienkompetenz- entwicklung große Bedeutung bei. In der Schule ist die Medienarbeit im Unterricht durch den Rahmenplan Medienerziehung implementiert. Der Rahmenplan Medienerziehung gilt fächerübergreifend und macht damit deutlich, dass alle Fragen der Medienbildung eine Querschnittsaufgabe für sämtliche Unterrichtsfächer sind. Daneben arbeitet die Landes- regierung kontinuierlich mit allen relevanten Partnern der außerschulischen Medienbildung zusammen und initiiert, begleitet und evaluiert diesbezügliche Schulversuche. 6. Für wie viele und für welche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein leitungsgebundener Breitbandanschluss von mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream jeweils verfügbar (bitte getrennt nach Landkreisen/ kreisfreien Städten angeben)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Im Übrigen wird im Hinblick auf die Versorgung mit Breitbandanschlüssen im Allgemeinen auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3489 vom 9. Dezember 2014 verwiesen.