Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3782 6. Wahlperiode 02.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Mögliche Kredite in Fremdwährung und ANTWORT der Landesregierung Viele Kommunen und einige Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland nahmen in der jüngeren Vergangenheit Kredite in Fremd- währung auf, als in der Schweiz die Zinsen deutlich unter jenen des Euro- Raumes lagen. Nachdem die Schweizer Notenbank am 15. Januar dieses Jahres entschied, die feste Bindung des Schweizer Franken an den Euro aufzugeben, schoss der Wert des Franken in die Höhe. Die Rückzahlung wird demzufolge deutlich teurer als geplant. 1. Welche Kommunen und/oder Landkreise des Landes Mecklenburg- Vorpommern sind Fremdwährungskredite eingegangen (bitte tabella- risch darstellen mit Gebietskörperschaften und den entsprechenden Zahlenangaben in 1.000 EUR zum jüngsten statistisch erfassten Zeit- punkt und zwar: Kredite insgesamt; dabei Kassenkredite zusammen - darunter: Fremdwährung, Kredite und Wertpapiere zusammen - da- runter: Fremdwährung)? Die jüngsten statistisch erfassten Angaben zu Schulden der Gemeinden und Gemeinde- verbände in der der Fragestellung entsprechenden Differenzierung sind im Bericht L313 2013 00 des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Schulden der öffentlichen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern 2013“ enthalten. Danach wird für die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in keiner Position (Kassenkredite, Wertpapier- schulden, Kapitalmarktpapiere, investive Kredite) ein Bestand in Fremdwährung aus- gewiesen. Drucksache 6/3782 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann wurden die Kredite in Fremdwährung im Einzelnen aufgenom- men (bitte auch die jeweilige Höhe dieser Kredite mit dem seinerzeit gültigen Zinssatz aufführen)? 3. Wer stand den einzelnen Gebietskörperschaften im Zuge der Auf- nahme von Fremdwährungskrediten beratend zur Seite (bitte auch die jeweilige Höhe des Beratungshonorars benennen)? Mit Blick auf die Antwort zu Frage 1 erübrigen sich Antworten auf die Fragen 2 und 3. 4. Inwieweit hat das Land Mecklenburg-Vorpommern Fremdwährungskredite aufgenommen? a) Wann wurden die Kredite in Fremdwährung im Einzelnen aufge- nommen (bitte auch die jeweilige Höhe dieser Kredite mit dem seinerzeit gültigen Zinssatz aufführen)? b) Wofür genau wurden die Kredite verwendet? c) Fremdwährungskredite in welcher Höhe standen zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt in den Büchern (zur besseren Ver- gleichbarkeit bitte die Kredithöhe insgesamt aufführen)? 5. Wer stand der Landesregierung im Zuge der Aufnahme von Fremdwährungskrediten beratend zur Seite (bitte auch die jeweilige Höhe des Beratungshonorars benennen)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bislang keine Fremdwährungskredite auf- genommen. 6. Inwieweit sieht die Landesregierung einen gesetzlichen Handlungsbe- darf zur Begrenzung der Fremdwährungskredite? Die Landesregierung sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf zur Begrenzung von Fremd- währungskrediten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3782 3 7. Inwieweit pflichtet die Landesregierung der unter anderem vom Bund der Steuerzahler (BdSt) vertretenen Auffassung bei, wonach die Auf- nahme von Krediten in Fremdwährung neben einem Zinsänderungsri- siko auch ein nicht beherrschbares Wechselkursrisiko berge und des- halb abzulehnen sei? Sofern im Rahmen der Kreditermächtigung nach § 2 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2014/2015 Fremdwährungskredite aufgenommen werden sollten, würde das Finanzministerium im Rahmen der Ermächtigung nach § 2 Absatz 4 Haushaltsgesetz 2014/2015 ergänzende, streng konnexe Vereinbarungen zur Absicherung des Währungsrisikos abschließen (Währungs- derivate), sodass aus der Wechselkursbewegung selbst kein Verlust für das Land entstehen könnte. Mit Blick auf die Kommunen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 8. Inwieweit hat die Landesregierung bzw. haben Regierungen des Lan- des Mecklenburg-Vorpommern den Gebietskörperschaften empfoh- len, keine Kredite in Fremdwährungen einzugehen? a) Zu welchen Zeitpunkten wurden entsprechende Empfehlungen gegeben? b) Welche Argumentationen enthielten die Empfehlungen? Zu a) Bereits mit dem Erlass vom 27. April 1992 („Kreditwirtschaft der Gemeinden“, veröffentlicht im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern, Seite 426), der betreffend die Ausführungen zu „Auslandskrediten“ unverändert gilt, wurde den Kommunen geraten, von Kreditaufnahmen im Ausland möglichst Abstand zu nehmen. Zu b) Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass Auslandskredite in der Regel mit Bedingungen versehen sind, die mit einer genügenden Haushaltssicherung nicht vereinbar sind und die Verschuldung in Fremdwährung mit beträchtlichen Wechselkursrisiken belastet ist. Zudem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass durch zusätzliche Vermittlungsgebühren die effektive Belastung bei Auslandskrediten oft ungünstiger ist, als nach den angegebenen Bedingungen zunächst angenommen werden könnte.