Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3797 6. Wahlperiode 02.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der MVgida-Demonstration am 1. März 2015 in Rostock und ANTWORT der Landesregierung Am 1. März 2015 fand eine Demonstration der Bürgerbewegung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes (MVgida) in Rostock statt. Im Anschluss bitte ich um Beantwortung folgender Fragen nach derzeitigem Kenntnisstand. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Versammlung „ROGIDA“/„MVGIDA“ - „Rostocker gegen die Islamisierung des Abendlandes “ 15:58 Uhr: Auftaktkundgebung am Platz der Freundschaft 16:45 Uhr: Aufzug setzt sich mit 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Bewegung (aufgrund einer Blockade der angemeldeten Aufzugsstrecke wurde einvernehmlich eine Streckenänderung vorgenommen) 17:30 Uhr: Zwischenkundgebung im Bereich der Tychsenstraße/Schwaaner Landstraße (bis 17:58 Uhr), anschließend Fortsetzung des Aufzugs 18:41 Uhr: Beendigung der Versammlung am Konrad-Adenauer-Platz Gegenversammlungen: Versammlung mit Aufzug/Fahrradaufzug der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14:54 Uhr: Aufzugsbeginn am Doberaner Platz mit 70 Personen 15:16 Uhr: Versammlungsende an der Ecke Südring/Platz der Freundschaft (Kundgebungsort „Rostock für alle“) Drucksache 6/3797 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Versammlung mit Aufzug vom Bündnis „Rostock Nazifrei“ 14:56 Uhr: Aufzugsbeginn am Kröpeliner Tor-Vorplatz mit 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 15:12 Uhr: Zwischenkundgebung am Goetheplatz 15:30 Uhr: Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung blockieren die Fahrbahnen des Südrings, Unterbrechung des Aufzugs durch die Versammlungsleiterin 16:06 Uhr: Fortführung der Versammlung an der Bahnunterführung des Südrings, Zeit- punkt des Versammlungsendes nicht bekannt Versammlung „Rostock für alle“ 14:00 Uhr: Kundgebung an der Ecke Südring/Platz der Freundschaft durchgeführt, Weiteres nicht bekannt Versammlung Aufbruch 9 - „Rostock für alle“ 14:00 Uhr: Kundgebung am Kröpeliner Tor-Vorplatz, Weiteres nicht bekannt 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Es gab im Zusammenhang mit den oben genannten Demonstrationen drei vorläufige Festnahmen. Alle drei Personen handelten außerhalb der Versammlungen (Graffiti, Steinwürfe) und waren keine Versammlungsteilnehmer, ihre Handlungen waren gegen die ROGIDA-Versammlung ausgerichtet. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei festgestellt und wegen welcher dieser Straftaten ermittelt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach linken/bürgerlichen Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? Hauptverletzte Rechtsnorm Tatort Tatzeit Teilnehmer § 27 Versammlungsgesetz Unberechtigtes Führen und Verteilen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, Schutzwaffen, Vermummung Goetheplatz 3, Rostock 01.03.2015, 15:15 Uhr Gegendemonstranten Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3797 3 Hauptverletzte Rechtsnorm Tatort Tatzeit Teilnehmer § 27 Versammlungsgesetz Unberechtigtes Führen und Verteilen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, Schutzwaffen, Vermummung K.-Adenauer-Platz, Rostock 01.03.2015, 17:01 Uhr Gegendemonstranten § 27 Versammlungsgesetz Unberechtigtes Führen und Verteilen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, Schutzwaffen, Vermummung K.-Adenauer-Platz, Rostock 01.03.2015, 17:32 Uhr Gegendemonstranten § 185 Strafgesetzbuch Beleidigung K.-Adenauer- Platz 1, Rostock 01.03.2015, 18:45-22:10 Uhr ROGIDA- Demonstranten Die Ermittlungen dauern gegenwärtig noch an. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Demonstration bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit diesen standen (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Polizei traf folgende Maßnahmen: Aufklärung, Versammlungsschutz, Raumschutz, Verkehrsmaßnahmen sowie kriminalpolizeiliche Folgemaßnahmen. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Demonstration vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammensetzung nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern setzte 260 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ein. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. Drucksache 6/3797 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie verlief die Kooperation der Demonstrationsteilnehmer sowie des/der Veranstalter/s mit der Polizei (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Versammlungsleiter aller angemeldeten Veranstaltungen verhielten sich kooperativ. 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der MVgida-Demonstrationsteilnehmer oder Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegendemonstranten, Passanten, politischer Gegner; bitte einzeln auflisten)? Es wurden keine Angriffe oder Angriffsversuche seitens der ROGIDA-Demonstrations- teilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer oder aus dem Spektrum der Gegen- demonstrantinnen und Gegendemonstranten verzeichnet. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher, Ort, Zeit und Hergang)? Im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration wurden keine Polizei- vollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamten verletzt. 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der linksextremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3797 5 10. Wurden im Zusammenhang mit der MVgida-Demonstration weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Neben den in Frage 3 erfassten Delikten wurden fünf weitere Straftaten festgestellt, die mit der „MVGIDA“-Versammlung im Zusammenhang stehen. 1x § 303 Strafgesetzbuch Sachbeschädigung mittels Graffiti 2x § 125 Strafgesetzbuch Landfriedensbruch aufgrund von Stein- würfen 1x § 306 Strafgesetzbuch Inbrandsetzen von Müllcontainern 1x § 113 Strafgesetzbuch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte