Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3798 6. Wahlperiode 30.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der MVgida-Demonstration am 16. Februar 2015 in Stralsund und ANTWORT der Landesregierung Am 16. Februar 2015 fand eine Demonstration der Bürgerbewegung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes (MVgida) in Stralsund statt. Im Anschluss bitte ich um Beantwortung folgender Fragen nach derzeitigem Kenntnisstand. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? MVGIDA-Aufzug: 19:02 Uhr: MVGIDA-Aufzug setzt sich in Bewegung, Teilnehmerzahl ca. 250 Personen; 19:31 Uhr: beim Passieren der 4. Mahnwache durch den MVGIDA-Aufzug versuchten die Teilnehmer dieser Mahnwache auf die Aufzugsstrecke zu gelangen; was jedoch nicht gelang; 20:36 Uhr: kurzfristige Sperrung Prohner Straße zur Verhinderung des rückwärtigen Zulaufs der Teilnehmer einer Mahnwache zum Aufzug MVGIDA; 20:52 Uhr: MVGIDA-Aufzug am Trelleborger Platz beendet. Gegenveranstaltungen: Aufzug Bündnis 90/Die Grünen 17:30 Uhr: Aufzug setzt sich in Bewegung; ca. 60 Teilnehmer; 17:41 Uhr: Aufzug am Zielort angekommen; 17:59 Uhr: Veranstaltung auf dem Alten Markt beendet, Versammlungsleiter hat aufgerufen, an der Mahnwache 2 „Brunnenaue“ teilzunehmen. Drucksache 6/3798 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mahnwachen Vier Mahnwachen waren im Stadtgebiet von Stralsund angemeldet: 1. Mahnwache: Prohner Straße, 30 Meter Abstand von der Kreuzung Heinrich-Heine- Ring/Prohner Straße; 2. Mahnwache: Knieperdamm 49, Brunnenaue (im Parkgelände); 3. Mahnwache: Tribseer Damm/Jungfernstieg, Gehwegbereich vor dem Bürogebäude; 4. Mahnwache: Heinrich-Heine-Ring/Arnold-Zweig-Straße. 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration gab es eine vorläufige Festnahme eines Gegendemonstranten. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei festgestellt und wegen welcher dieser Straftaten ermittelt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach linken/bürgerlichen Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? Gegen einen MVGIDA-Teilnehmer wird wegen des Verstoßes gegen die §§ 224, 185, 241 Strafgesetzbuch sowie § 27 Versammlungsgesetz und § 52 Waffengesetz ermittelt. Eine Anzeige gemäß § 27 Versammlungsgesetz wurde gegen einen weiteren Teilnehmer des MVGIDA-Aufzuges aufgenommen. Die Straftaten wurden gegen 18:10 Uhr am Stralsunder Hauptbahnhof verübt. Gegen einen Gegendemonstranten wurde eine Anzeige gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Die Ermittlungen dauern in allen Fällen noch an. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Demonstration bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit diesen standen (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Polizei traf für den Gesamteinsatz folgende Maßnahmen: Voraufsicht, Aufklärung, Versammlungsschutz, Raumschutz, Verkehrsmaßnahmen, kriminalpolizeiliche Folgemaßnahmen sowie Nachaufsicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3798 3 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Demonstration vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammensetzung nach Bundesländern aufschlüsseln )? Es wurden 388 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. 6. Wie verlief die Kooperation der Demonstrationsteilnehmer sowie des/der Veranstalter/s mit der Polizei (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Versammlungsleiter aller angemeldeten Veranstaltungen verhielten sich kooperativ. 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der MVgida-Demonstrationsteilnehmer oder Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegendemonstranten )? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegendemonstranten , Passanten, politischer Gegner; bitte einzeln auflisten)? Gegendemonstranten versuchten beim Passieren der 4. Mahnwache durch den MVGIDAAufzug auf die Aufzugsstrecke zu gelangen. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher, Ort, Zeit und Hergang)? Im Zusammenhang mit dem Einsatz am 16.02.2015 wurden keine Polizeibeamten verletzt. Drucksache 6/3798 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der links- extremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer vor. 10. Wurden im Zusammenhang mit der MVgida-Demonstration weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Nein.