Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3799 6. Wahlperiode 02.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der MVgida-Demonstration am 9. März 2015 in Schwerin und ANTWORT der Landesregierung Am 9. März 2015 fand eine Demonstration der Bürgerbewegung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes (MVgida) in Schwerin statt. Im Anschluss bitte ich um Beantwortung folgender Fragen nach derzeitigem Kenntnisstand. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Versammlung „MEGIDA“ 18:45 Uhr: Versammlungsbeginn an der Siegessäule mit circa 130 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern 19:25 Uhr: Aufzug setzt sich mit circa 200 Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern in Bewegung 19:40 Uhr: Polizei hält den Aufzug in der Goethestraße kurzzeitig an, da anwesende Presse- und Medienvertreterinnen und -vertretern von einigen Versammlungs- teilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern bedrängt wurden. 20:00 Uhr: Zwischenkundgebung am Bertha-Klingberg-Platz 20:15 Uhr: Aufzug wird fortgesetzt. 20:40 Uhr: Versammlung wird an der Siegessäule offiziell für beendet erklärt. Drucksache 6/3799 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Gegenversammlungen Versammlung AStA Rostock 18:30 Uhr: 100 Personen am Versammlungsort „Alter Garten“ 18:35 Uhr: Aufforderung an einige Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungs- teilnehmer, ihre Vermummung abzulegen 18:50 Uhr: Zahlreiche Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer verlassen den Ort, zurück bleiben circa 30 - 40 Personen 20:40 Uhr: Letzte Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer verlassen den Ort. Versammlung für Demokratie und Toleranz 18:00 Uhr: Versammlungsbeginn mit 35 Versammlungsteilnehmerinnen und Versamm- lungsteilnehmern auf dem Markt 18:35 Uhr: 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Versammlungsort, sukzessive Abwanderung 20:25 Uhr: keine Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer mehr vor Ort Versammlungen der Kampagne „NOGIDA-MV“ und der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Kreisverband Schwerin am Südufer Pfaffenteich 18:00 Uhr: Beginn der Mahnwachen (im Maximum 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) 21:25 Uhr: keine Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer mehr vor Ort Ladyfest Rostock 17:35 Uhr: 4 Versammlungsteilnehmerinnen am Versammlungsort Puschkinstraße/Ecke Schlossstraße 20:25 Uhr: 5 Versammlungsteilnehmerinnen vor Ort 21:40 Uhr: Versammlung beendet Versammlung des Bundes Deutscher PfadfinderInnen in der Mecklenburgstraße/Ecke Helenenstraße und des Bündnisses „Refugees Welcome“ Kundgebung in der Friedrichstraße /Ecke Schulstraße An beiden Versammlungsorten wurden während des Polizeieinsatzes nur wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer festgestellt. 21:25 Uhr: Beide Versammlungen waren beendet. 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Es gab im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration keine Fest- und Ingewahrsamnahmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3799 3 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei festgestellt und wegen welcher dieser Straftaten ermittelt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach linken/bürgerlichen Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? Gegen 20:40 Uhr stieß ein bislang unbekannter Gegendemonstrant einen Polizeibeamten gegen ein geparktes Auto. Der Beamte wurde nicht verletzt, die Person konnte flüchten. Eine Strafanzeige wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Straf- gesetzbuch wurde gefertigt. 21:15 Uhr wurde auf dem Marienplatz durch einen unbekannten Tatverdächtigen aus einer Gruppe von „MEGIDA“-Versammlungsteilnehmern heraus Pyrotechnik in Richtung der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geworfen. Hierbei verletzte sich ein Polizeibeamter und erlitt ein Knalltrauma im Ohr. Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch wurde aufgenommen. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Demonstration bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit diesen standen (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Polizei traf folgende Maßnahmen: Aufklärung, Versammlungsschutz, Raumschutz, Verkehrsmaßnahmen sowie kriminalpolizeiliche Folgemaßnahmen. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Demonstration vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammensetzung nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern setzte 256 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ein. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. 6. Wie verlief die Kooperation der Demonstrationsteilnehmer sowie des/der Veranstalter/s mit der Polizei (bitte getrennte Aufführung für alle Versammlungen)? Die Versammlungsleiter aller angemeldeten Veranstaltungen verhielten sich kooperativ. Drucksache 6/3799 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der MVgida-Demonstrationsteilnehmer oder Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegendemonstranten, Passanten, politischer Gegner; bitte einzeln auflisten)? Es wurde keine Angriffe oder Angriffsversuche seitens der MEGIDA-Demonstrations- teilnehmerinnen und -teilnehmer oder aus dem Spektrum der Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten verzeichnet. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher, Ort, Zeit und Hergang)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3, zweiter Absatz, verwiesen. 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der linksextremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer vor. 10. Wurden im Zusammenhang mit der MVgida-Demonstration weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Nein.