Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3804 6. Wahlperiode 13.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat August 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Landtagsdrucksache 6/2180 wird verwiesen. Auf die Vorbemerkung zu den Landtagsdrucksachen 6/2180 und 6/3632 wird verwiesen. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller und Folgeantragssteller für den Monat August 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Syrien, Arabische Republik 119 - Serbien 69 8 Ghana 44 - Eritrea 37 - Russische Föderation 24 - Afghanistan 24 2 Drucksache 6/3804 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Ägypten 21 - Iran, Islamische Republik 17 - Somalia 13 1 Albanien 12 - Staatenlos 11 - Montenegro 9 - Mauretanien 9 2 Irak 8 5 Vietnam 4 - Thailand 2 - Ungeklärt 2 - Bosnien und Herzegowina 1 - Insgesamt 109 18 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat August 2014 durch die Landespolizei festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Personen, Alter, Ort des Aufgriffs, dem jetzigen Unterbringungsort und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im August 2014 wurden durch die Landespolizei 25 Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zum aktuellen Unterbringungsort der Personen liegen der Landespolizei keine Erkenntnisse vor. Zu den von der Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3804 3 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Vietnam 1 29 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Guinea 1 22 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 1a Aufenthaltsgesetz Ghana 1 32 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 36 Rostock Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Wiedereinreise nach Ausweisung/Abschiebung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 1a Aufenthaltsgesetz Eritrea 1 24 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Eritrea 1 28 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Syrien 1 38 Rostock Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Kasachstan 4 40 28 7 2 Grimmen Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Brasilien 1 36 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3804 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Mauretanien 1 38 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Syrien 1 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Mazedonien 1 36 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 2 34 32 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 40 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Georgien 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Tunesien 1 23 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Somalia 1 44 Horst Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Mauretanien 1 24 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3804 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Russische Föderation 1 43 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Serbien 1 26 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz Vietnam 1 61 Rostock Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthalts- gesetz 3. Wie vielen Personen wurden im Monat August 2014 in Mecklenburg- Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, Tag der Erstantrags- stellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Syrien, Arabische Republik 2 Ägypten 1 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht sowie zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Asylanträge wurde im Monat August 2014 in Mecklenburg- Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Herkunfts- ländern, der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen, Tag der Erstantrags- stellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3804 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Serbien 17 Armenien 7 Ghana 4 Russische Föderation 3 Staatenlos 2 Ungeklärt 2 Mazedonien 1 Türkei 1 Mauretanien 1 Vietnam 1 Insgesamt 39 Angaben zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen nicht vor. 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die insgesamt zu Abschiebungen führten (Abschiebung/bitte einzeln differenzieren und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht und Monat der Antrags- stellung)? a) Wie viele Personen wurden im Monat August 2014 in Abschiebungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Tag der Ablehnung)? b) Wie stellte sich für den Monat August 2014 die Situation im Hin- blick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsan- gehörigkeit, Begründung der Ablehnung, Alter, Verhinderungs- grund der Abschiebung, Geschlecht und Tag der Ablehnung)? Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. Zu a) Männliche und weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhütten- stadt untergebracht. Zudem wird auf den Abschiebungsgewahrsam des Landes Berlin in Berlin-Köpenick zurückgegriffen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3804 7 In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im August 2014 keine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wurde im Monat August 2014 eine Person mit der Staatsangehörigkeit Eritrea aus Mecklenburg Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt und im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wird der Tag der Ablehnung nicht erfasst. Zu b) Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. 6. Wie viele Duldungen/weitere Aufenthaltstitel wurden im Monat August 2014 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an in Mecklenburg-Vorpommern aufhältige Ausländer erteilt (bitte dar- stellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen, Gründen der Duldung und Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen. 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat August 2014 dar (bitte auf- schlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemein- schaftsunterkunft, Kapazitäten der jeweiligen Unterkünfte und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3804 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft Kapazität monatsdurch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 285 159 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 47 48 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangswohnheim) 263 200 53 210 103 33 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße 160 60 125 67 129 48 92 44 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg Friedland 411 120 278 84 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 274 210 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald – Spiegelsdorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 108 158 175 282 99 108 144 241 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Dänholm Barth 100 100 66 90 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3804 9 8. Wie viele Personen waren im Monat August 2014 in Mecklenburg- Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Land- kreisen/kreisfreien Städten, Anzahl der Wohnungen, jeweiligen Kapa- zitäten und der jeweiligen Anzahl der zum jüngsten statistisch erfass- ten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Anzahl der am 31.08.2014 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 145 255 255 Landeshauptstadt Schwerin 15 68 61 Ludwigslust-Parchim 43 130 130 Mecklenburgische Seenplatte 153 632 553 Nordwestmecklenburg 20 47 47 Rostock 115 330 330 Vorpommern-Greifswald 30 117 114 Vorpommern-Rügen 152 517 506 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald teilte mit, dass die Angaben per Hand ausgezählt werden müssen. Aufgrund der derzeitig vorherrschenden Arbeitsbelastung ist dort für August 2014 von einer Auszählung abgesehen worden, da eine größere Veränderung erst wieder im Dezember 2014 zu verzeichnen war. Es wurde daher auf die Daten von Juni 2014 verwiesen. 9. Wie vielen Personen wurde im Monat August 2014 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuer- kannt (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsange- hörigkeit/Herkunftsland, Geschlecht und Alter)? a) Welche der Personen wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt? b) Welche der Personen bekamen Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthalts- gesetzes? c) Welche der Personen erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU? Zu 9, a), b) und c) Es wird darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 des Asylverfahrens- gesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestands- statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen. Drucksache 6/3804 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Herkunftsland Anerkennung als Asylberechtigte (Artikel 16a Grundgesetz) Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrens- gesetz Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrens- gesetz Eritrea - 1 25 Somalia - - 1 Ägypten 1 - - Afghanistan - 8 - Irak - 2 - Iran, Islamische Republik - 1 - Syrien, Arabische Republik 2 23 25 Staatenlos - - 1 Insgesamt 3 35 52 Angaben zum Geschlecht und Alter liegen nicht vor. 10. Wie setzt sich im Einzelnen die Verfahrensanzahl der Personen im Monat August 2014 zusammen, die nach VO (EG) 604/2013 Dublin-Verfahren bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Euro- päischen Union oder Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz einen Antrag auf Asyl gestellt haben und demzufolge nicht in der Bundesrepublik Deutschland asylberechtigt sind (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörig- keit/Herkunftsland, dem erstantragsstellenden Land, Geschlecht und Alter)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen.