Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3805 6. Wahlperiode 13.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber, ehemalige Asylbewerber mit Duldung und illegale Ausländer - Monat September 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Landtagsdrucksache 6/2180 wird verwiesen. Auf die Vorbemerkung zu den Landtagsdrucksachen 6/2180 und 6/3632 wird verwiesen. 1. Wie stellte sich in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Erstantrag- steller und Folgeantragssteller für den Monat September 2014 dar (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern und der jeweiligen Zahl der Antragsteller)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Drucksache 6/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl der Erstantragsteller Anzahl der Folgeantragsteller Syrien, Arabische Republik 107 - Ukraine 77 - Serbien 61 14 Afghanistan 37 - Russische Föderation 35 10 Ghana 35 - Eritrea 30 1 Staatenlos 25 - Albanien 15 - Somalia 10 - Iran, Islamische Republik 8 - Ägypten 7 1 Ungeklärt 5 - Mazedonien 4 1 Irak 4 11 Mauretanien 3 2 Thailand 3 - Polen 2 - Armenien 2 - Türkei 1 - Algerien 1 - Georgien 1 - Kasachstan 1 - Insgesamt 474 40 2. Wie viele Ausländer, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, wurden im Monat September 2014 durch die Landespolizei festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Per- sonen, Alter, Ort des Aufgriffs, dem jetzigen Unterbringungsort und den speziellen polizeilichen Maßnahmen)? Im September 2014 wurden durch die Landespolizei 46 Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer festgestellt, die sich illegal in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten. Zu allen diesen Personen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, eine Vernehmung durchgeführt und die zuständige Ausländerbehörde informiert oder die illegal eingereiste Person wurde an diese übergeben. Zum aktuellen Unterbringungsort der Personen liegen der Landespolizei keine Erkenntnisse vor. Zu den von der Bundespolizei erfolgten Aufgriffen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3805 3 Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Libanon 1 34 Neubrandenburg Anzeige wegen des Verdachts gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthalts- gesetz unrichtige oder unvollständige Angaben zu Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung zu machen oder zu benutzen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen Vietnam 1 47 Ludwigslust Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Marokko 1 25 Züssow Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ägypten 1 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Afghanistan 5 40 19 16 14 8 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Mauretanien 1 28 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 25 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 19 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 2 23 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 1 22 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 40 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Drucksache 6/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Albanien 2 31 31 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 4 37 34 11 1 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Irak 1 23 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Georgien 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Iran 1 34 Stralsund Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Bahrain 1 28 Torgelow Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 42 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Iran 1 60 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Iran 1 18 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 1 21 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ukraine 1 43 Wismar Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 47 17 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Iran 1 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3805 5 Nationalität Anzahl der Personen Alter/ Jahre Ort des Aufgriffs spezielle polizeiliche Maßnahmen Russische Föderation 2 38 17 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 1 17 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Serbien 2 23 22 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz staatenlos 1 22 Schwerin Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Syrien 2 49 17 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Ghana 1 19 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Vietnam 1 34 Horst Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz Russische Föderation 1 16 Greifswald Anzeige wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz 3. Wie vielen Personen wurden im Monat September 2014 in Mecklen- burg-Vorpommern Asyl gewährt (bitte aufschlüsseln nach Asylgrund, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht, Tag der Erstantrags- stellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anerkennungen als Asylberechtigte Syrien, Arabische Republik 2 Afghanistan 1 Angaben zum Asylgrund, Alter und Geschlecht sowie zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 6/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Wie viele Asylanträge wurde im Monat September 2014 in Mecklen- burg-Vorpommern abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach den Her- kunftsländern, der jeweiligen Anzahl der Ablehnungen, Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Herkunftsland Anzahl der Ablehnungen Ungeklärt 8 Serbien 6 Armenien 6 Ghana 4 Mauretanien 2 Afghanistan 2 Thailand 2 Iran, Islamische Republik 1 Insgesamt 31 Angaben zum Tag der Erstantragstellung und zum Tag der Folgeantragstellung liegen nicht vor. 5. In wie vielen Fällen erfolgte hierbei die Einleitung aufenthaltsbeen- dender Maßnahmen, die insgesamt zu Abschiebungen führten (Abschiebung/bitte einzeln differenzieren und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht und Monat der Antrags- stellung)? a) Wie viele Personen wurden im Monat September 2014 in Abschie- bungshaft genommen, weil sie ihrer Verpflichtung, die Bundes- republik Deutschland zu verlassen, nicht nachgekommen waren (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Tag der Ablehnung)? b) Wie stellte sich für den Monat September 2014 die Situation im Hinblick auf Verhinderungsgründe für eine Abschiebung dar (bitte einzeln, chronologisch aufführen und aufschlüsseln nach Staats- angehörigkeit, Begründung der Ablehnung, Alter, Verhinderungs- grund der Abschiebung, Geschlecht und Tag der Ablehnung)? Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3805 7 Zu a) Männliche und weibliche Abschiebungsgefangene werden in Einrichtungen außerhalb des Landes, in der Regel in der brandenburgischen Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhütten- stadt untergebracht. Zudem wird auf den Abschiebungsgewahrsam des Landes Berlin in Berlin-Köpenick zurückgegriffen. In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde im September 2014 keine Person aus Mecklenburg-Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wurden im Monat September 2014 vier Personen aus Mecklenburg Vorpommern in Abschiebungshaft genommen. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Monat Staatsangehörigkeit September 2014 Eritrea September 2014 Eritrea September 2014 Mazedonien September 2014 Mauretanien In der Abschiebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt und im Abschiebungsgewahrsam in Berlin-Köpenick wird der Tag der Ablehnung nicht erfasst. Zu b) Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 5 und 5b) zur Landtagsdrucksache 6/3803 wird verwiesen. 6. Wie viele Duldungen/weitere Aufenthaltstitel wurden im Monat September 2014 nach Angaben des Ausländerzentralregisters an in Mecklenburg-Vorpommern aufhältige Ausländer erteilt (bitte dar- stellen mit Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen, Gründen der Duldung und Tag der Erstantragsstellung und Tag der Folgeantragsstellung)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen. Drucksache 6/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 7. Wie stellte sich die Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern im Monat September 2014 dar (bitte auf- schlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Standort der Gemein- schaftsunterkunft, Kapazitäten der jeweiligen Unterkünfte und der jeweiligen Zahl der monatsdurchschnittlich aufhältigen Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort der Gemeinschaftsunterkunft Kapazität monatsdurch- schnittlich aufhältige Personen Hansestadt Rostock Satower Straße 285 175 Landeshauptstadt Schwerin Hamburger Allee 47 49 Ludwigslust - Parchim Ludwigslust - Grabower Allee Parchim - Ludwigsluster Chaussee Parchim - Westring (Übergangs- wohnheim) 263 200 53 212 118 27 Landkreis Rostock Bad Doberan - Walkenhagen Bad Doberan - Stülower Weg Güstrow - Waldweg Güstrow - Demmlerstraße Peetsch 160 60 125 67 33 128 52 101 47 17 Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Markscheiderweg Friedland 511 120 310 97 Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar - Haffburg 274 224 Vorpommern - Greifswald Anklam - Max-Planck-Straße Hansestadt Greifswald - Spiegels- dorfer Wende Torgelow Wolgast - Baustraße 108 158 175 282 98 120 151 243 Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund - Dänholm Barth 100 100 65 91 8. Wie viele Personen waren im Monat September 2014 in Mecklen- burg-Vorpommern dezentral untergebracht (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten, Anzahl der Wohnungen, jeweiligen Kapazitäten und der jeweiligen Anzahl der zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt dezentral untergebrachten Personen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3805 9 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Wohnungen Kapazität der Wohnungen Anzahl der am 30.09.2014 dezentral untergebrachten Personen Hansestadt Rostock 151 271 271 Landeshauptstadt Schwerin 16 76 70 Ludwigslust-Parchim 44 133 133 Mecklenburgische Seenplatte 156 664 563 Nordwestmecklenburg 20 47 47 Rostock 116 334 334 Vorpommern-Greifswald 30 117 114 Vorpommern-Rügen 174 622 610 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald teilte mit, dass die Angaben per Hand ausgezählt werden müssen. Aufgrund der derzeitig vorherrschenden Arbeitsbelastung ist dort für September 2014 von einer Auszählung abgesehen worden, da eine größere Veränderung erst wieder im Dezember 2014 zu verzeichnen war. Es wurde daher auf die Daten von Juni 2014 verwiesen. 9. Wie vielen Personen wurde im Monat September 2014 die Rechts- stellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechts- stellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 (Genfer Flüchtlingskonven- tion) zuerkannt (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staats- angehörigkeit/Herkunftsland, Geschlecht und Alter)? a) Welche der Personen wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt? b) Welche der Personen bekamen Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthalts- gesetzes? c) Welche der Personen erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU? Zu 9, a), b) und c) Es wird darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 des Asylverfahrens- gesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Übersicht mit Angaben aus der Antrags-, Entscheidungs- und Bestands- statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen. Drucksache 6/3805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Herkunftsland Anerkennung als Asylberech- tigte (Artikel 16a Grund- gesetz) Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 Asylverfahrens- gesetz Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz Russische Föderation - - 1 Eritrea - 1 1 Armenien - - 1 Afghanistan 1 1 - Irak - 4 - Iran, Islamische Republik - 2 - Syrien, Arabische Republik 2 93 1 Staatenlos - 20 - Insgesamt 3 121 4 Angaben zum Geschlecht und Alter liegen nicht vor. 10. Wie setzt sich im Einzelnen die Verfahrensanzahl der Personen im Monat September 2014 zusammen, die nach VO (EG) 604/2013 Dublin-Verfahren bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Euro- päischen Union oder Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz einen Antrag auf Asyl gestellt haben und demzufolge nicht in der Bundesrepublik Deutschland asylberechtigt sind (bitte einzeln aufführen und aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit/Herkunfts- land, dem erstantragsstellenden Land, Geschlecht und Alter)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3802 verwiesen.